Von: luk
Bozen – Anträge von Grünen und Freiheitlichen wurden heute im Landtag behandelt.
Beschlussantrag Nr. 718/16: Kfz-Steuer: Wer mehr das Klima schützt, soll weniger zahlen (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss am 22.12.2016). Die Landesregierung solle – gemäß einem heute vorgelegten Änderungsantrag der Einbringer – 1. prüfen, ob sich eine Steuersenkung für jene PKW einführen lässt, die nicht mehr als 95 g CO2 pro Kilometer ausstoßen (EU-Zielsetzung), 2. prüfen, ob eine Kfz-Steuer-Befreiung für Hybrid- und umweltfreundliche Autos auch über 5 Jahre hinaus möglich ist.
“Derzeit fließen die Einnahmen aus der Kfz-Steuer in die Kassen der Regionen und der autonomen Provinzen Bozen und Trient”, erklärte Brigitte Foppa (Grüne). “Der Steuersatz wird anhand der Leistung und Schadstoffemissionsklasse des Fahrzeugs berechnet. Dabei werden die CO2-Emissionen des Fahrzeugs für dessen Einstufung nicht berücksichtigt. In den EU-Richtlinien wird den Automobilherstellern diesbezüglich ein Höchstwert an CO2-Emissionen vorgegeben. Derzeit liegt diese Höchstgrenze bei 130 g/km und bis 2021 soll dieser Wert auf 95 g/km herabgesetzt werden. Dabei gilt dieser Grenzwert jedoch nicht je Fahrzeug, sondern für die durchschnittlichen Emissionswerte aller verkauften Fahrzeuge. Die Hersteller können also weiterhin Fahrzeuge herstellen, deren CO2-Ausstoß die vorgegebenen Grenzwerte überschreiten, indem ein kleiner Prozentsatz an umweltfreundlicheren Fahrzeugen im Durchschnitt für einen Ausgleich sorgt.”
Andreas Pöder (BürgerUnion) wandte sich gegen den Antrag. Er sei einmal drei Jahre von der Autosteuer befreit gewesen, und zwar für einen Diesel. Diese Maßnahmen seien also reine Augenauswischerei, zugunsten der Autolobby, die wieder neue Autos verkaufen könne. Wenn, dann müsste man der Industrie die Herstellung gewisser Autos verbieten.
Auch Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sah eine gewisse Scheinheiligkeit in der Argumentation. Ein Wechsel von heute auf morgen sei unrealistisch. Dennoch könne er dem Antrag zustimmen.
Oswald Schiefer (SVP) erinnerte daran, dass die heute vorliegende Fassung des Antrags ein Kompromiss zwischen Einbringern und Landesregierung sei. Viel Verkehr, privat wie beruflich, sei unnötig. Wenn man das Verhalten ändern könne, würde man am meisten erreichen.
Dem stimmte Hans Heiss (Grüne) zu. Das hänge mit dem geänderten Lebensstil zusammen. Eigentlich müsste man bei den Herstellern eine Umrüstung erreichen, der Antrag fordere nur ein Minimum.
Sigmar Stocker (Freiheitliche) kündigte Enthaltung an. Der Antrag sei sicher sinnvoller als ein Dieselverbot in den Städten. Viele könnten sich nur ein Auto zweiter Hand leisten, und diese würden von Verboten und anderen Einschränkungen getroffen.
Laut Riccardo Dello Sbarba (Grüne) berücksichtigt der Antrag auch diesen Aspekt: Wer ein umweltfreundlicheres Auto fährt, fährt günstiger. Es sei eine Herausforderung, den Umweltschutz sozial verträglich zu machen.
LR Richard Theiner unterstrich, dass der Antrag keine Verbote enthalte, sondern Vorteile für schadstoffärmere Autos. Alle europäischen Länder würden heute solche Anreize setzen. Theiner machte auch eine Klarstellung zum viel diskutierten Dieselverbot. Es gebe einen technischen Tisch, an dem auch Umwelt- und Wirtschaftsverbände beteiligt seien und der Maßnahmen erarbeite, um die Schadstoffbelastung zu reduzieren. Wenn die bisher angepeilten Maßnahmen nichts fruchteten, hätten die Gemeinden die Möglichkeit, ein Fahrverbot für Euro 3 einzuführen. In der Lombardei sei diese Maßnahme als obligatorisch eingeführt worden.
Brigitte Foppa räumte ein, dass E-Autos nicht unabhängig von der Stromquelle umweltfreundlich seien. Sie präzisiere, dass der vorgeschlagene Steuervorteil auch für ältere Autos gelte, wenn sie die Grenzwerte einhielten. Längerfristig bringe der Kauf eines schadstoffärmeren Autos auch finanzielle Vorteile, solche Maßnahmen seien also auch ein Entgegenkommen für ärmere Leute.
Der Antrag wurde mit 21 Ja und neun Enthaltungen angenommen.
Beschlussantrag Nr. 888/18: Umweltfreundliche Energieversorgung der Schutzhütten in Südtirol (eingebracht von den Abg. Blaas, Tinkhauser und Zingerle am 5.3.2018). Die Landesregierung soll verpflichtet werden, 1. sämtliche verwaltungstechnischen Schritte in die Wege zu leiten, um die Schutzhütten im Eigentum des Landes, welche sich in Naturparks befinden, nach Möglichkeit an das Stromnetz anzubinden oder mit einer umweltfreundlichen Technologie zur Energieversorgung zu versehen; 2. eine gesonderte Beitragsgewährung zur umweltfreundlichen und nachhaltigen Umrüstung von Schutzhütten im Privatbesitz zu erarbeiten und vorzusehen.
“Eine Reihe von Schutzhütten ist nach wie vor auf Stromaggregate angewiesen”, erklärte Walter Blaas (Freiheitliche). “Insgesamt müssen 24 Schutzhütten im Land mit einem Stromaggregat arbeiten. Nicht wenige davon befinden sich in einem Naturschutzgebiet. Es ist davon auszugehen, dass die Lage der Schutzhütten, die fehlende Technologie und der finanzielle Aufwand die Anbindung an das Stromnetz derzeit noch verhindern und es keine entsprechenden Förderungen gibt. Lediglich vier Hütten, die Schlüterhütte, die Regensburgerhütte, die Kölner Hütte und die Schaubachhütte sind derzeit an das Stromnetz angebunden. Besonders im Sinne eines Naturparks wäre eine Umrüstung der Anlagen empfehlenswert. Dort wo die Möglichkeiten herrschen, sollen bei anfallenden Arbeiten umweltschonende Alternativen zur Energieversorgung umgesetzt werden.”
Bernhard Zimmerhofer (STF) zeigte sich überrascht über den Ölverbrauch der Schutzhütten und unterstützte den Antrag. Schutzhütten sollten auch möglichst mit Seilbahnen erschlossen werden statt mit Hubschraubern versorgt.
Sven Knoll (STF) sprach ebenfalls das Problem der Anbindung an, das auch für die Wasserversorgung problematisch sei. Bei der Errichtung einer Seilbahn könnte man auch eine Wasserleitung einplanen. Er kritisierte die Verwendung der faschistischen Namen für die Hütten in der italienischen Version des Antrags.
Auch Brigitte Foppa (Grüne) fand den Antrag interessant. Sie sei in einem Hotel auf 2.000 m Höhe aufgewachsen, das lange Zeit von einem Aggregat mit Strom versorgt wurde. An den Geruch könne sie sich noch erinnern.
Andreas Pöder (BU) wies darauf hin, dass eine Umstellung der Stromversorgung nicht immer einfach sei, ebenso eine Seilbahnverbindung. Die Möglichkeit sollte aber geschaffen werden, auch für die privaten Schutzhütten.
Oswald Schiefer (SVP) sprach sich für den ersten, geänderten Teil des Antrags aus, der mit der Landesregierung abgesprochen sei. Den zweiten Teil wolle man ablehnen.
LR Richard Theiner wies auf die sehr unterschiedlichen Voraussetzungen bei den Schutzhütten hin, teilte aber die Zielsetzung des Antrags. Man werde einen Zeitplan erstellen, der die Umsetzung Hütte für Hütte berücksichtigt. Die privaten Schutzhütten hätten schon seit 25 Jahren die Möglichkeit, um Beiträge für nachhaltige Energieversorgung anzusuchen, bis zu 80 Prozent der Kosten.
Zum ersten Teil des Antrags wurde ein Änderungsantrag vorgelegt, der erst am Nachmittag in Übersetzung vorliegt. Die Arbeiten werden um 14.30 Uhr wieder aufgenommen.