Von: luk
Bozen – Im Landtag wurde heute die Generaldebatte zum Entwurf des UVP-Gesetzes abgeschlossen.
Landesgesetzentwurf Nr. 135/17: Umweltprüfung für Pläne, Programme und Projekte (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LR Theiner). Es handelt sich dabei vor allem um Anpassungen an die inzwischen geänderten Vorgaben durch EU und Staat. Neben einer Anpassung der allgemeinen Fristen (von 30 auf 60 Tage) werden verstärkt koordinierte und gemeinsame Verfahren vorgesehen, was unter anderem die Bewertung von Projekten im Rahmen von EU-Förderungsprogrammen (z.B. Interreg) erleichtert. Eine wesentliche Änderung ergibt sich für die Feststellung einer UVP-Pflicht: Dies soll laut EU nicht mehr nur anhand von Schwellenwerten bewertet werden, sondern mit einer Mehrzahl von Kriterien. Weitere Neuerungen sind die integrierte Umweltermächtigung für große Industriebetriebe (rund 20 in Südtirol), die alle anderen Umweltgenehmigungen ersetzt, und die Sammelgenehmigung, die die Einzelgutachten verschiedener Ämter – die bisher separat einzuholen waren – zusammenfasst. Es werden auch die Termine und Fristen für Antragsteller und Ämter klar festgelegt. Schließlich wird die Koordinierung der strategischen Umweltprüfung mit anderen Verfahren (z.B. Fachplänen) ermöglicht, die dann gleichzeitig von der Landesregierung behandelt werden können.
Es gehe hier nicht nur um eine technische Anpassung des Gesetzes, betonte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Es gehe darum, was in der Landschaft erlaubt sei und was nicht. Der Gesetzentwurf sehe das vorgesehene Urteil der internen und externen Fachleute weiterhin als reines Gutachten, das die Landesregierung, die sicher nicht über dieses Wissen verfüge, übergehen könne. Das sei zum Beispiel beim Windpark am Brenner geschehen. Es handle sich immerhin um Fachleute, die von der Landesregierung ernannt wurden, und um ein Gutachten, das Ergebnis von genauen Untersuchungen sei. In den anderen Regionen sei die Umweltagentur eine autonome Behörde, in Südtirol eine interne Abteilung des Landes. Seine Fraktion habe Änderungsanträge vorgelegt mit dem Ziel, das Expertengutachten verbindlich zu machen. Wenn die Landesregierung dieses übergehen wolle, dann müsse sie dies auch begründen und dürfe es nicht einfach umschreiben. Dass so der Rekurs an die Landesregierung einfacher sei – anstatt vor das Verwaltungsgericht zu ziehen -, sei ein schwaches Argument, das übrigens von der Landesregierung widerlegt wurde, als bei den Sozialbeiträgen diese Rekursmöglichkeit gestrichen wurde. Es brauche in diesem Gesetz eine klare Trennlinie zwischen Fachleuten und Politik.
LR Richard Theiner vertrat die Meinung, dass das Expertengutachten zwingend, aber nicht verbindlich sein solle. Die Landesregierung müsse ein Mitspracherecht haben. Davon abgesehen sei die Behandlung des Gesetzentwurfs dringend, weil man sich an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen anpassen müsse.
Die Grünen haben zum Gesetzentwurf eine Tagesordnung vorgelegt, mit der sie die Landesregierung verpflichten wollten, bei der Skiverbindung Langtaufers-Kaunertal die Ergebnisse des Umweltbeirats zu respektieren. Die Bevölkerung sei in der Frage gespalten, bemerkte Brigitte Foppa. In Langtaufers sähen die einen auf die Natur, die anderen auf die Wertschöpfung, im Kaunertal hoffe man auf eine sicherere Zufahrt und die Ausweitung des Skigebietes. Von Langtaufers aus sei es keine Erweiterung, es wäre, wie wenn man eine Autobahn an einen Feldweg anbindet. Der Umweltbeirat sehe im Projekt eine unwiederbringliche Veränderung einer bisher unberührten Landschaft. Auch andere Stellen hätten sich dagegen ausgesprochen.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) berichtete von einem Lokalaugenschein im Tal und bezeichnete den geplanten Eingriff in die Natur als sehr gering. Das Projekt würde die Zusammenarbeit zwischen den Landesteilen Tirols verstärken, es würden Arbeitsplätze geschaffen, die Abwanderung würde gestoppt. Man müsse gute öffentliche Verbindungen schaffen, damit die Gäste umweltfreundlich ins Skigebiet gelangen könnten.
Sigmar Stocker (Freiheitliche) sprach sich dafür aus, dass die Landesregierung bei diesem Projekt es begründen müsse, wenn sie das Gutachten übergehe. Wichtig sei, was die betroffene Bevölkerung sage.
Die Grünen hätten lieber eine Beamtendiktatur als eine politische Entscheidung, kritisierte Dieter Steger (SVP). Es brauche Entscheidungsträger in der Politik, sie hätten schließlich die letzte Verantwortung für die Maßnahmen. An der EU werde oft kritisiert, dass die Beamten den Kurs bestimmten, aber Beamte seien nicht abwählbar.
Hans Heiss (Grüne) stellte fest, dass die Position der STF meilenweit von Eva Klotz entfernt sei, die mit Inbrunst gegen die Skiverbindung in Sexten gekämpft habe. Die gegenständliche Verbindung sei ein Extremfall, sie komme vor allem dem Kaunertal als billiger Zubringer gelegen, nicht Langtaufers.
LR Richard Theiner erklärte, dass die Machbarkeitsstudie zum Projekt nichts mit vorliegendem Gesetzentwurf zu tun habe. Es habe im Verfahren einen Einspruch gegeben, und der Umweltbeirat müsse dem Rechnung tragen, erst dann werde das definitive Gutachten vorliegen.
Die Tagesordnung wurde mit 4 Ja und 27 Nein abgelehnt.
Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte beschlossen, die am Nachmittag beginnen wird.