Unterstützung geben, Rechte stärken

Die externe Vertrauensperson kehrt zurück

Donnerstag, 24. Juli 2025 | 10:22 Uhr

Von: mk

Bozen – Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, brauchen besonderen Schutz und verlässliche Ansprechpersonen. Im Jahr 2023 hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft (KIJA) daher ein Pilotprojekt durchgeführt, bei welchem eine KIJA-Mitarbeiterin in regelmäßigen Abständen drei Wohngemeinschaften der Trägerorganisationen La Stada – Der Weg ONLUS, Sozialgenossenschaft Südtiroler Kinderdorf und Ö.B.P.B. Stiftung Sankt Nikolaus in Bozen, Brixen und Meran besucht hat.

Im Projektverlauf konnten rund 30 Kinder und Jugendliche erreicht werden und fanden 24 planmäßige Besuche sowie weitere außerordentliche Vermittlungstreffen statt.

Aufgrund der positiven Ergebnisse zweier Umfragen – eine unter den Erzieherinnen und Erziehern und eine unter den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohngemeinschaften – wird das Angebot der externen Vertrauensperson ab Juli in einer Südtiroler Wohngemeinschaft wieder aufgenommen. Barbara Ruzzon, Mitarbeiterin der Kinder- und Jugendanwaltschaft, übernimmt dabei die regelmäßigen Besuche in der Einrichtung, steht den fremduntergebrachten Kindern und Jugendlichen zur Seite, informiert sie über ihre Rechte und unterstützt sie bei persönlichen Anliegen.

„Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass eine externe Vertrauensperson für fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche ein wichtiges und notwendiges Angebot darstellt. Sie stärkt die Rechte der jungen Menschen und schafft Raum für ihre Anliegen. Unser Ziel ist es, dieses erfolgreiche Projekt in eine dauerhafte Regeltätigkeit zu überführen“, unterstreicht Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller.

Die Besonderheit des Angebotes der Vertrauensperson ist, dass es aufsuchend und vertraulich ist und dadurch die Hemmschwelle für die Kontaktaufnahme abgebaut wird. Gleichzeitig erhält die Kinder- und Jugendanwaltschaft direkte Einblicke in die Lebensrealität der Minderjährigen in Südtirols Wohngemeinschaften.

Die Aufgaben der externen Vertrauensperson umfassen unter anderem Rechtsberatungen, individuelle Sprechstunden, Unterstützung bei persönlichen Anliegen, etwa in Bezug auf das Heimleben, die Herkunftsfamilie oder bei schulischen Angelegenheiten, sowie Vermittlungsgespräche bei Konflikten.

Mit dem Neustart dieses Angebotes setzt die Kinder- und Jugendanwaltschaft ein starkes Zeichen für gelebten Kinderschutz in Südtirols Einrichtungen.

Bezirk: Bozen

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