Nur mehr produzieren, was dringend gebraucht wird

Dringlichkeitsmaßnahmen: Produktion wird begrenzt – Garantien vom Land

Montag, 23. März 2020 | 21:08 Uhr

Bozen – Weitere Einschränkungen für die Produktion, aber auch Erleichterungen für die Bürger sind vorgesehen. Dazu gibt es zwei Dringlichkeitsmaßnahmen von LH Arno Kompatscher.

Landeshauptmann Arno Kompatscher hat heute, 23. März, Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 12 unterzeichnet. Mit dieser werden die die Vorgaben aus dem Dekret von Ministerpräsident Giuseppe Conte zu einer weiteren Einschränkung für die Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels übernommen. Die Maßnahmen sind bereits in Kraft und gelten bis zum 3. April. Zudem wurde eine Maßnahme für die Unterbringung von Obdachlosen ergänzt.

Maßnahmen zur Entlastung der Bürger sind hingegen in einer weiteren Dringlichkeitsmaßnahme mit Nr. 13 enthalten.

Nur mehr produzieren, was dringend gebraucht wird

Um das Coronavirus weiter einzudämmen, werden grundsätzlich alle Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels, die als nicht wesentlich eingestuft sind, ausgesetzt. Die Unternehmen mit Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels müssen jetzt damit anfangen, die Produktion herunterzufahren und diese bis spätestens 25. März einstellen.

Ausgenommen ist die Produktion von für das Leben dringend notwendigen Dingen. So können z.B. Landwirtschaft, Futtermittelherstellung, Getränkeherstellung, Verpackungsproduktion, die Herstellung von Arbeitskleidung, Papier, chemischen Erzeugnissen, Särgen, Glas, Medikamenten, Generatoren, landwirtschaftlichen Geräten usw. (siehe genaue Liste in der Anlage) weiterlaufen.

Betriebe können ihre Produktionstätigkeiten der Industrie und des Handels weiterführen, wenn diese über agile Arbeit bzw. Fernarbeit möglich ist.

Weiterarbeiten dürfen auch die Unternehmen, die dazu gebraucht werden, die lebensnotwendigen Produktionsketten aufrecht zu halten.

LPA

Wichtige Versorgungsdienste arbeiten weiter

Auch die öffentlichen Versorgungsdienste sowie die grundlegenden Dienste im Bereich Gesundheit und Pflege sowie im Sozialwesen laufen weiter. Weiterarbeiten dürfen beispielsweise auch die sogenannten Pflegearbeiterinnen (“badanti”).

Aufrecht bleiben können zudem die Tätigkeiten, die zur Bewältigung der aktuellen Notlage dienen, auch die Produktions-, Transport-, Vermarktungs- und Zustellungstätigkeiten von Medikamenten, Sanitätstechnologien und medizinisch-chirurgischen Vorrichtungen sowie von landwirtschaftlichen Produkten und von Lebensmitteln.

Erlaubt ist außerdem, dass Anlagen mit einem kontinuierlichen Produktionszyklus weiterlaufen, wenn aufgrund der Unterbrechung des Zyklus ein grober Schaden an der Anlage oder Unfallgefahren entstehen würden. Dies muss jedoch dem Regierungskommissariat gemeldet werden.

Unterkunft für Obdachlose und Zahlungsaussetzungen für Bürger

In Ergänzung zu den im Dekret Conte gemachten Vorgaben hat der Landeshauptmann in der Dringlichkeitsmaßnahme auch einen Passus für Obdachlose und deren Unterbringung eingefügt. Darin werden Sozialdienste und Gemeinden angehalten, Unterbringungsmöglichkeiten für diese vorzusehen. Daneben wird auch der Bevölkerungsschutz dazu ermächtigt, Personen zu beauftragen, die Odachlose begleiten und für die notwendige Aufsichtstätigkeit sorgen.

LPA

Aussetzung von Zahlungsfristen und Garantien

Um den Menschen in Südtirol in dieser schwierigen Situation weiter entgegen zu kommen, hat Kompatscher in einer weiteren Dringlichkeitsmaßnahme, der 13. in Folge, Erleichterungen betreffend Zahlungen an das Land und Garantien für Dienste der Landesverwaltung für die Bürger vorgesehen. “Wir geben die Garantie, dass das Land die bestehenden finanziellen Leistungen wie Gehälter, Pensionen, Sozialleistungen wie Pflegegeld, Förderungen und Beiträge weiterbezahlt”, betont Kompatscher.

Zudem gibt die Landesverwaltung laut Kompatscher die Garantie, dass die regulären Verwaltungsfristen eingehalten werden. “Um die Bürger zu entlasten, werden auch die Zahlungsfristen für außersteuerliche Schulden an das Land bis zum 31. Mai ausgesetzt. Ausgenommen sind Verwaltungsstrafen”, sagt der Landeshauptmann.

Außerdem gewähren das Land und alle öffentlichen Körperschaften des Landes mehr Zeit bei der Übermittlung von Anträgen und Dokumenten und vereinfachen die Übermittlung. Dokumente können beispielsweise nun via Mail übermittelt werden, indem eine Kopie des Ausweises beigelegt wird.

Von: ka

Bezirk: Bozen