Einspruch möglich

Elektronische Gesundheitsakte wird weiter ausgebaut

Dienstag, 30. April 2024 | 15:58 Uhr

Bozen – Alle Personen, die im staatlichen bzw. Landesgesundheitsdienst eingeschrieben sind, verfügen über eine Elektronische Gesundheitsakte (EGA). Diese wurde bisher mit den medizinischen Daten und Dokumenten gespeist, die seit 19. Mai 2020 vom öffentlichen Gesundheitsdienst für sie digital generiert wurden.

Dazu gehören digitalisierte Verschreibungen, Laborbefunde, Protokolle der Notaufnahme, Befunde von ambulanten fachärztlichen Leistungen, Krankenhausentlassungsbriefe etc. Der Zugang zur eigenen EGA erfolgt mittels SPID, Elektronischem Personalausweis (CIE) oder aktivierter Gesundheitskarte über das Portal myCIVIS.

Einverständnis zur Konsultation der EGA durch das Gesundheitspersonal

Auch das behandelnde medizinische Fachpersonal kann auf diese Daten und Dokumente zugreifen, sofern die Bürgerin oder Bürger zuvor ihre Zustimmung, das sogenannte “Einverständnis zur Konsultation”, erteilt hat. Möglich ist dies innerhalb der eigenen EGA, an den Schalterdiensten der Gesundheitssprengel und Krankenhäuser oder beim eigenen Arzt oder die Ärztin für Allgemeinmedizin oder dem Kinderarzt bzw. der Kinderärztin freier Wahl. Das Einverständnis zur Konsultation kann jederzeit erteilt oder widerrufen werden; ebenso ist es möglich, nur einzelne Dokumente zu verdunkeln.

Automatische Speisung von Daten aus klinischen Ereignissen vor dem 19. Mai 2020

Gesundheitsdaten und Dokumente, die sich auf klinische Ereignisse oder Gesundheitsleistungen beziehen, die vor dem 19. Mai 2020 stattgefunden bzw. erbracht wurden, werden ab dem Stichtag 30. Juni 2024 progressiv in der EGA zur Verfügung gestellt. Wer dies nicht möchte, kann seinen Einspruch gegen die “Zurverfügungstellung des Vorherigen” in die EGA mitteilen. Wer sie hingegen befürwortet, muss nichts tun.

Widerspruch gegen die Zurverfügungstellung vorheriger Daten und Dokumente

Wer sich gegen die Einspeisung der Gesundheitsdaten und Dokumente aussprechen möchte, die vor dem 19. Mai 2020 erstellt wurden, kann dies innerhalb 30. Juni 2024 tun. Diese Frist ist italienweit einheitlich.

In Südtirol kann man sich über folgende Kanäle gegen die Zurverfügungstellung früherer Daten und Dokumente in der EGA aussprechen:
• über das Portal „System Gesundheitskarte“, indem man den entsprechenden Online-Dienst auswählt (EGA: Widerspruch zum Vorherigen / FSE – Opposizione al pregresso);
• Ab Montag, 6. Mai 2024, an den Schalterdiensten der folgenden Gesundheitssprengel:

Gesundheitsbezirk Bozen:
o Gesundheitssprengel Gries-Quirein, Bozen
o Gesundheitssprengel Überetsch, Eppan
o Gesundheitssprengel Unterland, Neumarkt

Gesundheitsbezirk Meran:
o Gesundheitssprengel Meran–Umgebung, Meran
o Gesundheitssprengel Lana Umgebung, Lana
o Gesundheitssprengel Mittelvinschgau, Schlanders

Gesundheitsbezirk Bruneck:
o Gesundheitssprengel Bruneck-Umgebung, Bruneck
o Gesundheitssprengel Gadertal, St. Martin in Thurn
o Gesundheitssprengel Tauferer Ahrntal, Sand in Taufers
o Gesundheitssprengel Hochpustertal, Innichen

Gesundheitsbezirk Brixen:
o Gesundheitssprengel Brixen–Umgebung, Brixen
o Gesundheitssprengel Klausen-Umgebung, Klausen
o Gesundheitssprengel Wipptal, Sterzing

Allgemeine Informationen dazu werden auch unter der Rufnummer 840 002211 (Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und am Donnerstag am Nachmittag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr) erteilt.

Weitere Informationen: https://civis.bz.it/elektronische-gesundheitsakte

Von: mk

Bezirk: Bozen

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