Von: mk
Bozen – Mit dem Ensembleschutzgesetz sollte der Bestand des schützenswerten Architekturerbes in Südtirol erfasst und in der Folge bewahrt werden. Theoretisch zumindest. Praktisch wurde der Ensembleschutz schon 1997 im Raumordnungsgesetz verankert. Bis April 2006 sollten die Gemeinden ein entsprechendes Verzeichnis erstellen. Bis heute hat nur die Hälfte der Gemeinden einen geltenden Plan. „Land und Gemeinden schlafen“, kritisiert die Süd-Tiroler Freiheit!
Bereits seit Jahren wird in Südtirol eine Diskussion über die Bewahrung der historischen Bausubstanz und den Erhalt der typischen Ortsbilder geführt. Anlass sind architektonische „Sünden“, welche oftmals nicht in das altgewachsene Ortsgefüge passen. Dennoch haben nur 56 der 116 Südtiroler Gemeinden einen geltenden Ensembleschutzplan. 28 Gemeinden haben Ensembles identifiziert, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen und 32 Gemeinden blieben fast komplett untätig. Dies brachte eine Anfrage der Abgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Zimmerhofer, Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle, im Landtag zutage.
Zimmerhofer findet klare Worte: „Der Schutz unseres baulich-kulturellen Erbes darf nicht links liegen gelassen werden! Die Landesregierung und die säumigen Gemeinden müssen endlich tätig werden, um unser architektonisch-kulturelles Erbe auch für kommende Generationen zu erhalten!“