Asylbewerber

“Es braucht Berechenbarkeit und Verlässlichkeit”

Montag, 03. Oktober 2016 | 16:56 Uhr

Bozen – Nach der Entscheidung der Caritas, die Flüchtlingsberatung einzustellen, sind Land, Sozialdienste und der Verein Volontarius bemüht, Engpässe zu überwinden.

Der große Andrang auf die anderen Dienste der Flüchtlingsberatung hat aufgrund der kurzfristigen Entscheidung der Caritas zugenommen. Das Sozialressort des Landes, der Betrieb für Sozialdienste Bozen und die Vereinigung Volontarius haben deshalb in der Zwischenzeit aber bereits erste Maßnahmen vereinbart, um die unmittelbaren Notwendigkeiten aufzufangen. Eine Normalisierung der Lage wird sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Interne Verteilungssysteme regeln Zuweisung

Das Recht auf Asylstellung und auf Unterbringung während der Asylphase sind durch europäische und staatliche Bestimmungen geregelt. Diese Regeln sehen vor, dass die Menschen grundsätzlich im ersten Ankunftsland ihr Asylrecht geltend machen müssen.

Zudem gibt es in allen europäischen Staaten interne Verteilungssysteme der Asylbewerber, die eine zentrale Zuweisung und Aufteilung durch den Staat auf die verschiedenen Länder oder Regionen vorsehen. Nur wenn diese Regeln eingehalten werden, kann ein Asylsystem berechenbar und verlässlich sein. Wenn bestimmte Regelungen (z.B. die Erstankunftslandregelung) zu Schwierigkeiten führen, dann sollten die Bestrebungen in Richtung Abänderung dieser Bestimmungen gehen, nicht Umgehung, so das zuständige Landesressort.

Vermehrter Zufluss von “fuori quota”

Auch aufgrund seiner besonderen geografischen Lage als Grenzregion ist Südtirol seit über einem Jahr deutlich stärker als andere Länder mit der Situation konfrontiert, dass Personen außerhalb der staatlichen Zuweisungen nach Südtirol kommen und hier Asylantrag stellen. Die Anzahl dieser Personen, die als “fuori quota” bezeichnet werden, liegt in Südtirol weit über dem Zehnfachen der Nachbarprovinz Trient. Zum Teil handelt es sich um Personen, die bereits andere europäische Länder durchquert haben, zum Teil um Personen, die andere italienische Regionen durchreist haben, zum Teil auch um Personen, die in anderen Regionen bereits untergebracht waren. Laut geltendem Recht hätten diese Menschen unmittelbar einen Asylantrag zu stellen und wären dann ins entsprechende staatliche Asylsystem aufgenommen worden.

Land bemüht sich um Lösung

Leider sieht das staatliche Asylsystem zur Zeit nicht vor, dass Personen, die unabhängig von den staatlichen Zuweisungen einen Asylantrag stellen, in die staatsweite Verteilung kommen. Sie bleiben grundsätzlich dort, wo sie ihren Antrag gestellt haben. Das Land Südtirol bemüht sich seit Monaten darum, dass solche Situationen im staatlichen Verteilungssystem berücksichtigt werden. Handelt es sich bei den Menschen, die sich außerhalb der staatlichen und europäischen Regelungen bewegen, um besonders schutzbedürftige Situationen (z.B. schwangere Frauen, Familien mit Kindern), hat Südtirol immer für eine Übergangszeit eine Unterbringung gesichert und wird dies auch weiterhin tun.

Asylsystem muss berechenbar bleiben

Auch angesichts einer klaren Zuspitzung dieser Situationen in den letzten Monaten ist es aber erforderlich, auf die Einhaltung der Grundsätze des Asylsystems zu achten, die nicht vorsehen, dass die Personen selbst den Ort der Asylantragstellung oder der Unterbringung wählen können. Südtirol wird selbstverständlich weiterhin die volle Verantwortung für jene Menschen übernehmen, die im Rahmen des staatlichen Asylsystems dem Land zugewiesen werden. Das Land fordert aber, dass das Asylsystem und die Aufteilung auf die Regionen alle Personen umfassen, die im Staatsgebiet Asylantrag stellen. Heute berücksichtigt dieses System jene Personen, die in Süditalien ankommen und unmittelbar vom Staat aufgeteilt werden. Nur durch die Berücksichtigung auch anderer Flüchtlingsgruppen kann dem Asylsystem Berechenbarkeit gegeben werden. Als Erfolg kann verzeichnet werden, dass diese Forderung kürzlich auch im Forderungskatalog aller italienischen Regionen an die Regierung aufgenommen wurde. Die Einhaltung dieser Regeln ist nicht nur im Interesse der betroffnen Länder und Gemeinden, sondern auch der Personen selbst: Sie erhalten dadurch Klarheit über ihre Rechte und Pflichten.

Von: mk

Bezirk: Bozen