Von: apa
Das EU-Parlament dürfte am Mittwoch die neuen EU-Regelungen zur Neuen Gentechnik (NGT) in der Pflanzenzüchtung absegnen. Da die EU-Länder den Kompromiss bereits gebilligt haben, wäre dies der finale Schritt vor dem Inkrafttreten. Laut Beobachtern dürfte das Parlament zustimmen, es gibt jedoch Unsicherheiten. Mit einer großen Anzahl an Abänderungsanträgen wird gerechnet. Gentechnik-Skeptiker lehnen die Lockerungen ab, im Agrarsektor fanden sie hingegen Zustimmung.
Die neue Regelung sieht vor, dass einige neue genomische Verfahren nicht mehr unter die strengen Regeln für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen. Größter Streitpunkt unter den EU-Ländern war, ob es Patente auf die NGT-Sorten geben soll. Die Mehrheit der EU-Länder setzte das durch. Informationen über bestehende oder anhängige Patente sollen in einer öffentlich zugänglichen Datenbank hinterlegt werden. In dieser sollen alle Pflanzen aufgeführt werden, die den Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 haben. Großes Ziel der Regelung sind Pflanzen, die Trockenheit oder Dürre besser widerstehen.
Ein großer Gegner im EU-Parlament ist der grüne Delegationsleiter Thomas Waitz. Er hält für möglich, dass der Kompromiss nicht die nötige Mehrheit der Abgeordneten findet, auch wenn die zahlreichen Abänderungsanträge vielleicht gar nicht alle abgestimmt werden. ÖVP-EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber betonte am Dienstag, dass Österreich auch “weiterhin den Weg der Gentechnikfreiheit gehen könnte”. Falls der Text angenommen wird, tritt die Verordnung 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die meisten Bestimmungen gelten nach einem Übergangszeitraum von 24 Monaten.




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