Wassergebühren an Umweltarbeiten gebunden

Europagesetz 2019: Landesregierung genehmigt Entwurf

Dienstag, 27. August 2019 | 16:45 Uhr

Bozen – Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung in ihrer heutigen Sitzung den Entwurf für das Europagesetz 2019 genehmigt. Die Gesetzesvorlage wird nun an den Landtag weitergeleitet. Im Wesentlichen geht es in dem Gesetzesvorschlag um die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG), wobei auch die entsprechenden Begrifflichkeiten mit dem Europagesetz in die Landesgesetzgebung übernommen werden.

Wassergebühren an Umweltarbeiten gebunden

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie schreibt unter anderem vor, dass über die Gebührenpolitik Anreize zur effizienten Wassernutzung zu schaffen sind, auch in Anbetracht des sich abzeichnenden Klimawandels. Der steigende Bedarf an qualitativ hochwertigem Wasser erfordere einen zunehmend nachhaltigen, sparsamen und verantwortungsbewussten Umgang mit der natürlichen Ressource “Wasser”, heißt es in dem Gesetzesvorschlag. “Der genehmigte Text ist das Ergebnis eines positiven Dialogs mit den Stakeholdern, vor allem im Bereich Landwirtschaft. Wir sind überzeugt, dass wir eine ausgezeichnete Synthese und dadurch ein hervorragendes Ergebnis zum Schutz unseres Landes und unserer Ressourcen gefunden haben”, erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Die Wassernutzenden müssen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips angemessen zur Kostendeckung der Wasserdienstleistungen beitragen. Um die Umsetzung dieser Verpflichtung geht es in dem heute (27. August) genehmigten Gesetzentwurf.

Insgesamt sind über die Hälfte der Gesetzesartikel der Neuregelung der Wassergebühren gewidmet. Damit sollen in Südtirol die EU-weit vorgegebenen Ziele verfolgt werden. “Diese Gebühren werden verwendet, um die Nutzung der Wasserressourcen zu verbessern. Somit wird das System und die Effizienz des Netzes optimiert, um mehr Nachhaltigkeit und einen größeren Respekt vor unserer Umwelt zu erreichen”, sagt Kompatscher.

Der Gesetzestext führt unter anderem folgende Maßnahmen an: Steigerung der Nutzungseffizienz, Verringerung der Entnahmestellen in öffentlichen Gewässern, Verringerung der zu entnehmenden Höchstwassermengen, Förderung gewässerschonender und nachhaltiger Nutzungspraktiken und gemeinschaftlicher Nutzungen sowie Entnahmeeinschränkungen in wasserarmen Gebieten. Unterschieden wird im Gesetz zwischen den unterschiedlichen Wassernutzungsarten: vom Haushalt über die Landwirtschaft und das Gewerbe bis hin zum Bevölkerungsschutz und als Antriebskraft.

Bestimmt wird, dass die Landesregierung die Höhe der Wassergebühren, die Berechnungskriterien und allfällige Nutzungsbefreiungen festlegt. Die Gebühren werden unter Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Tragfähigkeit der verschiedenen Nutzungen definiert.

Die Wassergebühren gliedern sich zum einen in eine Gebühr, die bei Konzessionserteilung für die Errichtung einer neuen Entnahmestelle einmalig fällig ist. Zum anderen gibt es jährlich zu entrichtende Anteile für alle bestehenden und in Erneuerung befindlichen Konzessionen. Die Gebührenanteile werden auf der Grundlage der Jahreswassermenge, der genehmigten Maximalwassermenge, der Entnahmestellen aus Oberflächengewässern oder Grundwasser und der Wasserverfügbarkeit in Gebieten berechnet.

Nicht betroffen sind die bereits Ende 2017 neu geregelten Gebühren für die Nutzung von Mineralwasser sowie für die hydroelektrische Nutzung. Die Gebühren sind ab dem kommenden Jahr (2020) zu entrichten und sollen im Detail noch von der Landesregierung festgelegt werden.

LH Kompatscher: “Ressourcen mit Blick auf die Zukunft nutzen”

Landeshauptmann Kompatscher hob in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung vor allem eines hervor: “Wasser ist neben dem Boden unsere wertvollste Ressource. Wir wollen es ganz im Sinne des ‚NachhaltigkeitsPakts – Für unser Land‘ möglichst effizient und schonend nutzen.” Die Landesregierung habe die EU-Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie unter diesem Aspekt umgesetzt. “Natürlich muss Wasser für alle erschwinglich sein. Gleichzeitig soll es aber auch etwas wert sein. Deshalb soll für jede Form der Wassernutzung bezahlt werden”, sagte der Landeshauptmann. Bisher gibt es Gemeinden, in denen Trinkwasser nichts kostet. Nun sollen diese in der Lage sein, Rücklagen zu bilden. “Diese Rücklagen sind zweckgebunden für Projekte, mit der die Gemeinden die Bevölkerung auch in Zukunft sicher mit Trinkwasser versorgen können”, erklärte Kompatscher und nannte als Beispiele die Sanierung oder den Neubau von Speicherbecken, Leitungen und Verteilern.

 

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Die Anerkennung von Berufsqualifikationen stellt einen weiteren Schwerpunkt des Europa-Gesetzentwurfes dar, den die Landesregierung heute genehmigt hat.
Auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am heutigen 27. August den Entwurf für das Europagesetz 2019 genehmigt. Die Gesetzesvorlage wird nun an den Landtag weitergeleitet.

Sprachen-Gleichstellung bei Eintragung in Berufskammern

Mit dem neuen Europagesetz wird die Eintragung in die Berufskammern oder Berufskollegien im Sinne der Europäischen Richtlinie zur Anerkennung der Berufsqualifikationen (2005/36/EG) festgeschrieben. Damit soll das Prinzip der Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache in Südtirol gewährleistet werden. Inbegriffen sind alle Berufsalben, darunter zum Beispiel Ärzte, Architekten, Ingenieure und Geometer.

Einmal mehr stellte der Landeshauptmann dazu klar: “Die Gleichstellung der deutschen und italienischen Sprache ist ein Grundprinzip der Südtirol-Autonomie, muss also auch für die Ausübung des Berufes in unserem Lande gelten. Wer eine dieser Sprachen spricht, hat somit das Recht in die entsprechenden Verzeichnisse der Berufskammern eingetragen zu werden.” Natürlich gelte für ausschließlich Deutschsprachige eine doppelte Einschränkung: Erstens dürfen sie nur in Südtirol und nicht im gesamten Staatsgebiet arbeiten. Zweitens können sie in der Privatwirtschaft problemlos arbeiten, im öffentlichen Dienst hingegen gelten die dort vorgesehenen Voraussetzungen inklusive Zweisprachigkeitsnachweis.

Europagesetzentwürfe bringen Landesrecht mit Europarecht in Einklang

Weitere Bestimmungen des Europagesetzes betreffen die Schulfürsorge, die im Sinne der Europäischen Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU) auch Flüchtlinge berücksichtigt, die Rolle des Landesamtes in Brüssel und die Kontrollen im ökologischen Anbau.

Seit zwei Jahren legt die Landesregierung auf der Grundlage eines Landesgesetzes aus dem Jahr 2015 so genannte Europagesetzentwürfe vor, um bestehendes Landesrecht mit dem Europarecht in Einklang zu bringen. Das erste Europagesetz war 2017 in Kraft getreten.

Von: luk

Bezirk: Bozen