Von: mk
Bozen – Der Generalstaatsanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat gestern mit seinem Schlussplädoyer aufhorchen lassen. Sein Fazit, das derzeit bestehende Nachtfahrverbot für Lkw, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot auf Inntal- und Brennerautobahn verstoßen gegen das EU-Recht. Bei den Umweltschützern läuten die Alarmglocken.
Die Nachricht, dass der Generalstaatsanwalt am EuGH gestern in seinen Schlussanträgen dafür plädierte, dass das von Österreich auf der Inntal- und der Brennerautobahn verhängte Nachtfahrverbot, das sektorale Fahrverbot sowie das Winterfahrverbot gegen das EU-Recht verstoße, lässt beim Dachverband für Natur- und Umweltschutz die Alarmglocken läuten.
Laut Dachverband wäre es politisch ein fatales Signal, würden die bestehenden einschränkenden Maßnahmen gegen den ohnehin schon überbordenden Schwerverkehr aufgeweicht oder gar aufgehoben. Die Folge wären Lkw-Kolonnen entlang der Brennerachse auf Nord- und Südtiroler Seite nicht nur tagsüber, sondern auch nachts und an Wochenenden – mit den bekannten negativen Auswirkungen auf Klima, die Natur- und Umwelt und die Gesundheit der Menschen, so die Umweltschützer.
Während die Brennerachse bereits eine der wichtigsten Transitrouten Europas sei, drohe nun, durch den geplanten Ausbau der Fernpassroute der Transitverkehr auch durch den Vinschgau weiter zuzunehmen. In diesem Zusammenhang gibt Peter Gasser, Vizepräsident des Dachverbandes zu bedenken: „Zusätzlicher Transitverkehr durch den Vinschgau ist absolut nicht tragbar. Auch der aktuelle Ausbau im Pustertal von Umfahrungen und Kreuzungen wird zusätzlichen Schwerverkehr aus dem Osten anziehen, und somit droht ganz Südtirol, von Norden nach Süden und von Osten nach Westen, zu einem Transitland werden.“
Der Dachverband für Natur- und Umweltschutz fordert von den Südtiroler Politik eine klare Positionierung gegen den zunehmenden Schwerverkehr und alle in ihre Zuständigkeiten fallenden Maßnahmen, dagegen etwas zu unternehmen. „Es passt nicht zusammen, wenn wir einerseits mit nachhaltigen, qualitativ hochwertigen und landschaftlich reizvollen Tourismusdestinationen werben, und andererseits Transitland für Schwerverkehr sind“, meint Elisabeth Ladinser, Vorsitzende des Dachverbandes. „Bezüglich des Verfahrens in Brüssel bleibt die Hoffnung, dass die Richter bei ihrer Entscheidung dem Grundrecht auf Gesundheit und Klimaschutz in der Waagschale mehr Gewicht geben als dem Recht auf freie Fahrt.“




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