Familiennachzug bleibt schwierig

Familiennachzug in rechtlicher Schwebe

Donnerstag, 02. Juli 2026 | 10:15 Uhr

Von: apa

Mit dem heutigen Tag ist der von der Regierung verfügte Stopp der Familienzusammenführung ausgelaufen. Doch eine Nachfolgeregelung gibt es noch nicht, womit man in diesem Bereich quasi im rechtlichen Nirvana angelangt ist. Ändern wird sich das erst in einigen Wochen, wenn die Länder ihren Segen zur Verlagerung des Familiennachzugs in das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes gegeben haben.

Wie Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination jüngst auf Anfrage der APA betonte, war die Notverordnung zum Stopp der Familienzusammenführung, der einen Nachzug nur noch in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen möglich machte, eigentlich schon seit Mitte Juni bedeutungslos. Denn da wurde die rechtliche Grundlage für die Antragstellung auf Familienzusammenführung bereits aus dem Asylgesetz gestrichen. Bereits anhängige Verfahren sind pausiert, bis die neuen rechtlichen Bestimmungen in Kraft treten.

Hier hat der Nationalrat bereits im Mai beschlossen, den Familiennachzug künftig über die Niederlassungsverordnung zu regeln. Diese bestimmt seit jeher, wie viele Personen aus Drittstaaten (außerhalb EU, EWR etc.) nach Österreich kommen dürfen. Darin enthalten ist auch der Familiennachzug von Arbeitnehmern, etwa von Ehepartnern von Arbeitskräften aus der Westbalkan-Region.

Warten auf Landeshauptleute

Nunmehr soll diese Niederlassungsverordnung auch für Familienangehörige von Asylberechtigten gelten. Bloß ist die entsprechende Bestimmung noch nicht in Kraft getreten, da es bei dieser Materie die Zustimmung aller Landeshauptleute bedarf. Die ist auch zu erwarten, allerdings haben sie dafür noch einige Wochen Zeit.

Auch nicht leichter macht die Sache, dass die Niederlassungsverordnung vom Innenminister mit den Ländern ausverhandelt wird. Speziell seit die Freiheitlichen in etlichen Landesregierungen an entscheidenden Schalthebeln sitzen, ist das nicht mehr so einfach. Schon im Vorjahr hatten Niederösterreich und Steiermark erfolgreich auf eine Reduktion der zugeteilten Plätze gedrängt. Der Wunsch St. Pöltens, die Quote gleich auf null zu drücken, wurde letztlich “aus rechtlichen Gründen” nicht erfüllt.

Wie mühsam das Prozedere ist, kann man daran ablesen, dass man im Vorjahr überhaupt erst im Dezember eine Verordnung für 2025 in Begutachtung geschickt hat – also im letzten Monat des Jahres wurde die Quote für das fast schon abgelaufene Jahr festgelegt. Dieser Wert wurde dann auch für 2026 fortgeschrieben.

Quote soll sehr niedrig werden

Nunmehr wird die zusätzliche Kategorie des Familiennachzugs bei Asylberechtigten die Verhandlungen wohl auch nicht unkomplizierter machen. Allzu viele Quotenplätze will das Innenministerium freilich soundso nicht zur Verfügung stellen. Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP) hat mehrfach angekündigt, dass es sich um einen sehr niedrigen Wert handeln werde.

Wiewohl der generelle Stopp nun ausgelaufen ist, ist noch nicht geklärt, ob dieser rechtlich überhaupt zulässig war. Mehrere Menschenrechtsorganisationen haben Ende April bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt. Der von Österreich behauptete Ausnahmezustand und die Gefährdung der öffentlichen Ordnung seien nicht vorgelegen, wurde u.a. von Asylkoordination und Diakonie argumentiert. Auch bei der Verlagerung in die Niederlassungsverordnung wurden rechtliche Bedenken angemeldet.

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