Antworten erhalten

Flughafen: “Das Land hat noch Zeit und Spielräume”

Mittwoch, 05. Juni 2019 | 18:10 Uhr

Bozen – Nachdem die Grünen mittels einer Anfrage Antworten in Sachen Flughafen und der Übernahme von Privaten erhalten haben, schlussfolgern sie, “dass das Land große zeitliche und juristische Spielräume habe, um ein Gesetz zur Limitierung des Flugverkehrs zu verabschieden und um sich die Sache doch noch anders zu überlegen.”

Zusammenfassend habe man aus den Antworten von Landeshauptmann Kompatscher folgendes erfahren:

1.       Die Wertschätzung der ABD Airport AG kostete die Provinz 120.000 Euro. Nach dem Referendum hat das Land die Finanzierung der ABD mit einem Dienstvertrag zu diesen Kosten fortgeführt. Im Jahr 2016: 5,2 Millionen Euro, im Jahr 2017: 3,9 Millionen Euro im Jahr 2018: 3,6 Millionen Euro

2.       Für den Verkauf bleibt noch Zeit. Die Ausschreibung sieht vor, dass die Vergabe (unterschrieben am 13.05.2019) nicht wirksam ist, bis die Überprüfung nicht beendet wurde, was bisher noch nicht der Fall war. Die 60-Tage-Frist, innerhalb der der Vertrag unterschrieben sein muss, beginnt erst, nachdem diese Überprüfung abgeschlossen wurde. Es gibt demnach noch genug Zeit, um ein Landesgesetz zur Limitierung des Flugverkehrs und ein Verbot der Verlängerung von Start- und Landebahn zu verabschieden!

3.       Finanzielle Aspekte: Der finanzielle Verlust im Haushalt der Provinz im Falle eines Verkaufs. Kompatscher bestätigte, dass im Landeshaushalt (Kapitel „Beteiligungen“) die ABD Airport AG mit einem Wert von 37.155.797 Euro angeführt ist. Sollte sie verkauft werden, sinkt die Beteiligung auf null. Folglich wird im Kapitel „Veräußerungen von Beteiligungen“ einmalig die Verkaufssumme von 3,8 Millionen Euro aufscheinen. Der Unterschied zwischen diesen beiden Summen ist eklatant und schwer zu rechtfertigen.

4.       Würde es sich das Land nochmals überlegen und nicht verkaufen wollen, könnten die Gewinner der Ausschreibung Rekurs einreichen und Schadensersatz verlangen?
Nein, antwortete Kompatscher. Die Ausschreibung sieht vor, dass die Provinz die Übernahme zu jeder Zeit annullieren kann, ohne dass Schadensersatzforderungen erhoben werden dürfen. In diesem Fall können höchstens die Kosten, welche durch die Teilnahme an der Ausschreibung entstanden sind, von den Teilnehmenden zurückgefordert werden.

 

Von: luk

Bezirk: Bozen