Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag sind in dieser Woche die Landtagsabgeordneten zur Landtagssitzung versammelt. Bei der Fragestunde am Beginn wurde auch das Impfthema behandelt.
Sandro Repetto wies darauf hin, dass der Sanitätsbetrieb Anfang November alle nicht dringlichen Behandlungen aufgeschoben hat, auch die Impfungen, und die Grippeimpfungen waren nicht mehr verfügbar. Repetto fragte, wann man das normale Impfprogramm wieder aufnehmen will (eventuell mit einer Massenimpfung wie in Treviso), warum die Bevölkerung nicht informiert wurde, dass die Grippeimpfungen ausgegangen sind und warum das Trentino 175.000 Impfdosen gegen die Grippe erhalten hat und Südtirol nur 73.500.
Normalerweise ließen sich in Südtirol 55.000 impfen, in Trient viel, viel mehr, antwortete LR Thomas Widmann. An diesen Zahlen orientiere sich der Staat bei den Zuteilungen, weil er ein Overbooking vermeiden wolle. Auch für die nächsten Jahre wäre es also wichtig, wenn die Impfbereitschaft höher wäre.
Sven Knoll zitierte aus einem Schreiben des Amtes für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen, das eine Reihe von Rechtschreibfehlern enthielt („Zwecks die meisten Benutzer von den Neuheiten beider Multisprachzentren, überall die von der Sprachenmediathek Meran, in Kenntnis setzen, glaubt man notwendig an lokale Nachrichtenzeitungen die durch das Web, privilegierte Umgebung während der Covid, anwenden, um die öffentliche Dienste von Sprachenmediathek Meran zu verbreiten.“) Knoll stellte dazu folgende Fragen: Warum schafft Google bessere Übersetzungen als das Amt für Zweisprachigkeit und Fremdsprachen? Wer hat diesen Text geschrieben und übersetzt? Warum werden in der Landesregierung und Ämtern die Texte offensichtlich nur mehr in italienischer Sprache geschrieben und dann lediglich übersetzt? Bekommt der Sachbearbeiter, der dieses Dekret übersetzt hat, bzw. der Amtsdirektor eine Zweisprachigkeitszulage? Falls ja, wie viel jeweils? Was will die Landesregierung unternehmen, damit solch grauenhafte Übersetzungen nicht zur Regel werden?
LR Giuliano Vettorato räumte die fehlerhafte Übersetzung ein. Sein Ressort entschuldige sich, es sei an jenem Tag überlastet gewesen. Es werde nicht mehr vorkommen, auch weil man ein Verfahrensprotokoll erstellt habe.
Für Fahrzeuge ist bekanntlich in periodischen Abständen die Durchführung der Hauptuntersuchung (Revision) erforderlich, stellte Brigitte Foppa fest. Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3500 kg bzw. mit mehr als 16 Sitzplätzen und Anhänger müssen zur Landesprüfstelle für Fahrzeuge nach Bozen gebracht werden. Das Zentrum ist stark belastet und die Besitzer von Anhängern melden, dass im laufenden Jahr nicht einmal die Terminvereinbarung telefonisch vorgenommen wurde, sondern eigens nach Bozen gefahren werden musste. Foppa richtete folgende Fragen an die Landesregierung: Fußt die Regelung, wonach die Hauptuntersuchung für bestimmte Fahrzeuge und Anhänger nur in der Landesprüfstelle durchgeführt werden können, auf einer staatlichen oder lokalen Verordnung? Welche ist die? Besteht die Möglichkeit, dass sich hier etwas ändert? Wird sich die Landesregierung dafür verwenden, bzw. hat sie das schon? Wann wird zumindest die Terminvormerkung wieder telefonisch durchgeführt werden können?
LR Daniel Alfreider stellte fest, dass eine Hauptuntersuchung bei Vormerkung auch in anderen Gemeinden möglich sei, und zwar in autorisierten Werkstätten. Man habe sich in Rom darum bemüht, dass die Untersuchung auch in normalen Werkstätten möglich sei.
Anfang-Mitte Dezember erhielten viele Südtiroler Bürger und Bürgerinnen einen eingeschriebenen Brief des Südtiroler Sanitätsbetriebes mit der amtlichen „Mitteilung des Zeitraumes der Quarantäne“, berichtete Maria Elisabeth Rieder. Im Schreiben wird der Zeitraum der Quarantäne vom Frühjahr verordnet. Auf Rai Südtirol äußerte sich der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs dahingehend, dass der Versand dieser Mitteilung eigentlich keinen Sinn macht. Dies vorweg, richtete Rieder folgende Fragen an die Landesregierung: Sind die Personen trotz dieser verspäteten Zustellung zeitgerecht zur Quarantäne verpflichtet worden? Wenn ja, wie wurden sie informiert? Gibt es entsprechende Überprüfungen? Wie kam es, dass die Briefe mit der Mitteilung des Quarantänezeitraums von März 2020 erst im Dezember 2020 versandt wurden? Wer hat den Auftrag gegeben? Wie viele Briefe wurden versandt? Wie hoch waren die Kosten? Wie viele Personen sind mit dem Versand der Post beschäftigt worden? Sind die Ärzte für Allgemeinmedizin und Pädiater über die Quarantäne der entsprechenden Personen informiert worden? Wie funktioniert die offizielle Mitteilung des Quarantänezeitraums (wer verhängt, wie und wann erfolgt die Mitteilung) an die positiv getesteten Personen? Wer führt die Nachverfolgung der Kontaktpersonen nach und wie werden diese definiert?
Er habe dazu noch keine Antwort vom Sanitätsbetrieb, bedauerte LR Thomas Widmann. Das Problem sei aber auch bei Sitzungen besprochen worden. Der Sanitätsbetrieb habe so lange wie möglich das Contact Tracing beibehalten worden. Ab einem gewissen Punkt sei es nicht mehr möglich gewesen, und dementsprechend hätten sich auch die Mitteilungen verzögert. Aber nur in wenigen Fällen seien Personen nicht rechtzeitig in Quarantäne geschickt worden.
In einem Dolomiten-Interview habe der Abg. und SVP-Obmann Achammer erklärt, dass Urzìs Rolle zu klären sei, erklärte Alessandro Urzì und sah darin einen Einschüchterungsversuch. Achammer richte seine Frage an die Regionalregierung statt an den Regionalrat, in dem er, Urzì, im Präsidium die Opposition vertrete. Urzì fragte den Landtagspräsidenten, wie er die Frage klären wolle.
Landtagspräsident Josef Noggler versprach, sich über die Sachlage zu informieren und kündigte eine Antwort für morgen an.
Während die Pustertaler Staatsstraße nach umfangreichen Arbeiten, die aufgrund der starken Niederschläge in der ersten Dezemberwoche bei Percha notwendig wurden, wieder zweispurig befahrbar ist, scheinen sich die Arbeiten zur Behebung der Schäden an der Pustertaler Bahnlinie in die Länge zu ziehen, bemerkte Ulli Mair und ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Wurde mit den Aufräumarbeiten und der Behebung der Schäden an der Pustertaler Bahnlinie bereits begonnen? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht und wann soll mit den Arbeiten begonnen werden? Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die Arbeiten an der Pustertaler Bahnlinie abgeschlossen sein, sodass der reguläre Zugverkehr wieder aufgenommen werden kann? Mit welcher Kostenschätzung sind die vorgesehenen Arbeiten zur Behebung der Schäden an der Pustertaler Bahnlinie verbunden und wer übernimmt diese Kosten? Mit welchen Zusatzkosten ist der Schienenersatzverkehr verbunden und wer trägt diese?
LR Daniel Alfreider bezeichnete es als große Herausforderung, die Straße so schnell wie möglich wieder in Betrieb zu setzen und dankte allen beteiligten Baufirmen. Bei der Bahnlinie gebe es noch zwei Abschnitte, die den Verkehr beeinträchtigten. Die Temperaturen erschwerten die Arbeiten, man hoffe auf eine Wiederaufnahme des Betriebs im Februar. Die Reparaturkosten gingen zu Lasten von RFI, das Land finanziere den Ersatzdienst mit.
Laut Landesgesetz Nr.12 vom 29.06.2000 „genehmigt und erneuert die Landesregierung in fünfjährigen Abständen den Verteilungsplan der Schulen, wobei sie die örtlichen Gegebenheiten und sozio-ökonomischen Bedingungen, die speziellen Lehrpläne, die bestehenden Schulstrukturen und vor allem die Bevölkerungsdichte jeder einzelnen Sprachgruppe mit ihren besonderen Merkmalen und sozio-kulturellen Bedürfnissen beachtet“, bemerkte Brigitte Foppa. Der aktuelle Schulverteilungsplan fußt auf dem Beschluss der Landesregierung vom 27. Dezember 2016, Nr. 1491, mit dem der“ Verteilungsplan der deutschsprachigen Schulen für den Fünfjahreszeitraum 2017/18 – 2021/22“ festgelegt wurde. Der neue Schulverteilungsplan ist also vermutlich derzeit in Ausarbeitung. Foppa stellte dazu folgende Fragen: Ist der neue Schulverteilungsplan in Ausarbeitung? Wenn ja, auf welchem Stand ist man derzeit? Gab es bereits Anträge auf neue Schulrichtungen? Wenn ja, welche? Wie sind die Abläufe, die zur definitiven Erstellung des Plans führen? Wann wird der Landesschulrat und wann werden die Bezirksgemeinschaften angehört werden? Wann soll der neue Schulverteilungsplan 2022-27 stehen?
Mit den ersten Arbeiten zum neuen Plan habe man begonnen, berichtete LR Philipp Achammer, dieser werde mit Schulen und Gemeinden besprochen. Es gebe Anträge auf neue Schulrichtungen, darunter Tourismus und Handel. Die Gespräche würden einige Zeit beanspruchen. Eine Begutachtung sei für Herbst vorgesehen, der Plan solle noch heuer von der Landesregierung beschlossen werden. Der Landesschulrat sei während der Covid-Zeit online einberufen worden, erklärte Achammer auf Nachfrage von Foppa, er werde auch online über seine Gutachten zu Beschlüssen der Landesregierung abstimmen.