Aus der Brixner Gemeinderatssitzung

Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft

Freitag, 30. Januar 2026 | 14:20 Uhr

Von: Ivd

Brixen – Am gestrigen Abend fand die zweite Sitzung des Gemeinderates im neuen Jahr statt. Zu Beginn wurden die Protokolle der Sitzungen vom 18. Dezember 2025 und vom letzten Donnerstag genehmigt.

Der erste inhaltliche Schwerpunkt der Sitzung war die Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms für Raum und Landschaft (GProRL), dem der Gemeinderat mit 26 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt hat.

Das Programm ist ein zentrales strategisches Planungsinstrument und prägt die mittel- und langfristige Entwicklung des Gemeindegebiets maßgeblich.

Der Ausarbeitungsprozess startete im Jahr 2024. Das nun vorliegende Programm ist das Ergebnis eines intensiven, teils herausfordernden, aber konstruktiven und breit angelegten Beteiligungs- und Abstimmungsprozesses, in den Fachleute, Expertinnen und Experten sowie die Bevölkerung eingebunden waren. In der Gemeinderatssitzung vom letzten Donnerstag stellten die beauftragten Fachexperten – Paul Senoner, Simon Gostner, Francesco Avesani, Ilaria Congia, Carola Tosoni, Alois Kronbichler und Stefan Gasser – die Inhalte des Programms mit den Themenbereichen „Siedlungsgebiet und Siedlungsentwicklung“, „Mobilitäts- und Erreichbarkeit“, „Landschaft“, „Tourismusentwicklungsprogramm“ und „Umweltbericht“ vor. In der gestrigen Sitzung wurde das GProRL nun genehmigt.

Kurz zusammengefasst setzt Brixen auf Innenentwicklung, Wiederverwendung statt neuen Bodenverbrauch, klimafitte Grünräume, menschenfreundliche Mobilität und eine starke Einbindung der Bevölkerung. Die künftige Entwicklung konzentriert sich auf bestehende Siedlungsbereiche und die beiden Kasernenareale, stärkt alle Fraktionen und verbindet Stadt und Landschaft zu einem resilienten und lebenswerten Ganzen.

Anfragen und Beschlussanträge

Im weiteren Verlauf der Sitzung behandelte der Gemeinderat fünf Anfragen der Fraktionen Grüne Bürgerliste, Team K und Südtiroler Freiheit. Der Beschlussantrag des Team K betreffend die Erhöhung der Grundgehälter im öffentlichen Dienst wurde zurückgezogen, da der Antrag nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt und deswegen laut Artikel 13 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nicht zulässig ist.

Vermögen

Anschließend genehmigte der Gemeinderat einstimmig eine Berichtigung und einen Tausch von Grundstücken in St. Andrä. Vorgesehen ist die Zuschreibung von 1.663 Quadratmeter in das Eigentum der Gemeinde sowie die Abtretung von 781 Quadratmeter, um die Katasterlage an den tatsächlichen Verlauf einer Straße anzupassen.

Verwaltung

Ebenfalls einstimmig hat der Gemeinderat eine Änderung des Stellenplans des Personals der Gemeinde beschlossen. Diese betrifft insbesondere die Umwandlung einzelner Berufsprofile zwischen unterschiedlichen Qualifikationen, die Schaffung von 4,88 neuen Stellen sowie die Abschaffung von insgesamt 3,5 Stellen. Ziel der Maßnahme ist es, den Stellenplan an die aktuellen organisatorischen und betrieblichen Erfordernisse der Gemeindeverwaltung anzupassen.

Mit demselben Abstimmungsergebnis genehmigte der Gemeinderat zudem die Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Gemeinde Brixen an die Führung des „Infopoint Mobile“ für den Zeitraum 2026–2030. Der seit 2010 bestehende Infopoint Mobile ist zentrale Anlaufstelle für Information und den Verkauf von Fahrscheinen im Bereich der Mobilität. Der Dienst wird von der Bezirksgemeinschaft betrieben, wobei sich die Gemeinden Barbian, Brixen, Feldthurns, Klausen, Lajen, Lüsen, Mühlbach, Natz-Schabs, Rodeneck, Vahrn, Villanders, Villnöß und Waidbruck an den Kosten beteiligen. Für die Jahre 2026, 2027 und 2028 sind dafür jeweils 3.000 Euro im Haushalt der Gemeinde Brixen vorgesehen.

Raumordnung

Zum Abschluss der Sitzung behandelte der Gemeinderat eine Änderung des Bauleitplans, die die Rückwidmung einer Zone für öffentliche Einrichtungen, Verwaltung und öffentliche Dienstleistungen in eine Wohnbauzone vorsieht. Die betroffene Fläche ist Teil einer größeren Parzelle, die im Jahr 1999 nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und der Eigentümerschaft für die Unterbringung des Sitzes des NISF/INPS umgewidmet wurde.  Nach der Kündigung des entsprechenden Vertrags durch das NISF/INPS wird die Fläche nun wieder ihrer ursprünglichen Bestimmung als Wohnbaubauzone B3 – Auffüllzone zugeführt. Die Änderung wurde einstimmig genehmigt.

Bezirk: Eisacktal

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