Von: mk
Brixen – Am Donnerstagabend tagte der Gemeinderat zu seiner Aprilsitzung. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Genehmigung der Jahresabschlussrechnung der Gemeinde sowie die Jahresabschlussrechnungen 2025 der Freiwilligen Feuerwehren.
Zu Beginn der Sitzung wurde das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom März genehmigt. Anschließend befasste sich der Rat mit einer Anfrage der Grünen Bürgerliste sowie mit zwei Beschlussanträgen, eingebracht vom Team K und der Grünen Bürgerliste. Thematisch ging es dabei um Maßnahmen zur Bekämpfung der Tigermücke sowie um die Aufwertung des Ensembleschutzes.
Zum Antrag betreffend die Tigermücke erläuterte der zuständige Stadtrat, dass sich die Gemeinde bereits seit Jahren intensiv mit dem Thema befasse. Ziel sei es, die Bevölkerung für die Problematik zu sensibilisieren und zugleich nachhaltige Lösungen im Hinblick auf das Vermeiden von Wasseransammlungen in öffentlichen Grünbereichen, umzusetzen. In diesem Zusammenhang seien etwa die Brunnen auf den Spielplätzen schrittweise durch robuste Inox-Säulen ersetzt worden, um stehendes Wasser zu reduzieren und die Anlagen dauerhaft zu verbessern. Der Beschlussantrag wurde daher mehrheitlich angelehnt.
Zum zweiten Beschlussantrag brachten die Vertreter alles politischen Fraktionen (SVP, PD, Grüne Bürgerliste, Fratelli d’Italia, Süd-Tiroler Freiheit und Team K), gemeinsam einen Abänderungsantrag ein. Dieser sieht die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Plattform vor, die sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Fachplanern und Technikern umfassende Informationen zu den Ensembleschutzgebieten zur Verfügung stellen soll. Geplant ist unter anderem die Bereitstellung von textlichen Erläuterungen sowie grafischen Inhalten. Darüber hinaus soll die Ensembleschutzkommission der Gemeinde beauftragt werden, mögliche weitere Ensembleschutzgebiete im Gemeindegebiet zu prüfen und gegebenenfalls vorzuschlagen. Der abgeänderte Beschlussantrag wurde einstimmig vom Gemeinderat angenommen.
Finanzen und Jahresabschlüsse
Anschließend befasste sich der Gemeinderat mit der Anerkennung der Rechtmäßigkeit außeretatmäßiger Verbindlichkeiten gemäß Artikel 194 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 18. August 2000, Nr. 267. Konkret ging es um die Erstattung von Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 8.595,60 Euro, die sich aus rechtskräftigen Urteilen des Regionalen Verwaltungsgerichts Bozen ergeben. Der entsprechende Beschluss wurde vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.
Weiters befasste sich der Gemeinderat mit den Jahresabschlussrechnungen der neun Freiwilligen Feuerwehren im Gemeindegebiet. Die Einnahmen beliefen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 659.421,67 Euro. Davon stammten 76.080,00 Euro aus Gemeindebeiträgen, was einem Anstieg von 3,64 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht.
Mit der einstimmigen Genehmigung der Jahresabschlussrechnungen brachte der Gemeinderat seine hohe Wertschätzung für die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehren erneut zum Ausdruck. Die neun Freiwilligen Feuerwehren leisten das ganze Jahr über einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit der Bevölkerung – sei es bei Brandeinsätzen, technischen Hilfeleistungen, Unwettereinsätzen oder in der Präventionsarbeit, betonte Bürgermeister Andreas Jungmann. Gemeinsam mit den Fraktionssprechern aller im Gemeinderat vertretenen politischen Kräfte hob er hervor, dass diese Leistungen von vielen ehrenamtlich engagierten Frauen und Männern erbracht werden, die einen erheblichen Teil ihrer Freizeit in Ausbildung, Übungen und Einsätze investieren. Getragen von diesem freiwilligen Engagement und ihrer starken lokalen Verankerung seien die Freiwilligen Feuerwehren eine tragende Säule des Gemeinwohls und eine unverzichtbare Stütze des Gemeindelebens.
Bei 15 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und drei Enthaltungen genehmigte der Gemeinderat die Jahresabschlussrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2025. Die Jahresabschlussrechnung setzt sich aus der Haushaltsgebarung einschließlich der Kassengebarung, der Vermögensrechnung sowie der Erfolgsrechnung zusammen. Die zusammenfassende Gesamtübersicht der Haushaltsrechnung schließt mit einem Volumen von insgesamt 89.247.286,60 Euro ab.
Auf der Einnahmenseite setzt sich dieser Betrag aus Feststellungen in Höhe von 68.340.038,11 Euro, dem zweckgebundenen Mehrjahresfonds im Einnahmenteil von 17.203.304,85 Euro sowie dem angewandten Verwaltungsüberschuss von 3.703.943,64 Euro zusammen.
Die Einnahmen stammen zu 26 Prozent aus Steuereinnahmen, zu 24 Prozent aus laufenden Beiträgen, zu 17 Prozent aus außerordentlichen Einnahmen und zu 33% aus Investitionseinnahmen.
Auf der Ausgabenseite entfallen 73.645.941,19 Euro auf Verpflichtungen sowie 14.872.797,41 Euro auf den zweckgebundenen Mehrjahresfonds im Ausgabenteil. Daraus ergibt sich ein Kompetenzüberschuss von 728.548,00 Euro. Die Ausgaben verteilen sich zu 50 Prozent auf laufende Ausgaben, zu 43 Prozent auf Investitionen und zu sieben Prozent auf Darlehenstilgungen.
Die Vermögensrechnung weist einen Gesamtwert von 357.772.622,44 Euro aus. Gleichzeitig konnte die Verschuldung der Gemeinde im Jahr 2025 weiter reduziert werden: Sie sank von 20.012.874,81 Euro im Vorjahr auf 18.574.734,27 Euro. Das Erfolgsergebnis des Haushaltsjahres beläuft sich auf 1.504.068,22 Euro.
Mit 18 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und eine Enthaltung genehmigte der Gemeinderat in der Folge die Haushaltsberichtigung unter Einbeziehung des Verwaltungsergebnisses 2025 sowie die zweite Bilanzänderung des laufenden Jahres. Der freie Teil des Verwaltungsüberschusses 2025 in Höhe von 847.842,83 Euro wurde in den Haushaltsvoranschlag 2026 aufgenommen. Insgesamt beläuft sich die Haushaltsänderung auf einen ausgeglichenen Betrag von 1.863.327,83 Euro.
Diese Mittel werden zweckgebunden für verschiedene Projekte und Vorhaben verwendet, darunter der Austausch des Bühnenturms im Forum (580.000 Euro), die außerordentliche Instandhaltung des Parkhauses (181.000 Euro), die außerordentliche Instandhaltung des Bürgerheims (130.000 Euro) sowie Rückzahlungen an den Landesrotationsfonds für die Wohnbauerweiterungszonen Volgger in Sarns und Christianhof in St. Andrä (295.985 Euro).
Vermögen und Bauleitplan
Im Bereich Vermögen beschloss der Gemeinderat einstimmig den Verkauf einer Fläche von 107 Quadratmetern in der Katastralgemeinde Pfeffersberg sowie die Zuschreibung im öffentlichen Gut der Gemeinde einer weiteren Fläche von sieben Quadratmetern. Die betroffenen Parzellen werden von den angrenzenden Grundeigentümern angekauft, um die Eigentumsverhältnisse den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen anzupassen.
Als letzter Tagesordnungspunkt befasste sich der Gemeinderat mit einer Änderung des Bauleitplans sowie einer Anpassung des Landschaftsplans in der Burgfriedenstraße. Der entsprechende Beschluss wurde mit 23 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung genehmigt. Die Änderung betrifft eine Fläche von 905 Quadratmetern die derzeit als Wohnbauzone „B6“ (Auffüllzone) ausgewiesen ist und in eine Mischzone „M4“ umgewidmet wird.
Die Anpassung ist aus urbanistischen und bebauungstechnischen Gründen erforderlich, um bei der Errichtung eines neuen Wohngebäudes den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 30 Metern zur Parzellengrenze der Brennerautobahn einhalten zu können.




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