Von: mk
Bozen – Mitte Dezember hat das Parlament das Gesetz zur Patientenverfügung beschlossen. Es sieht vor, dass Patienten das Recht haben, lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Bei einem Treffen gestern, an dem neben Gesundheitslandesrätin Martha Stocker auch die Spitze des Sanitätsbetriebs mit Generaldirektor Thomas Schael, Sanitätsdirektor Thomas Lanthaler und Pflegedirektorin Marianne Siller und der Präsident des Ethikkomitees, Primar Herbert Heidegger, teilnahmen, wurde darüber diskutiert, wie das Gesetz, das am 31. Jänner in Kraft tritt, in Südtirol umgesetzt werden soll.
Landesrätin Stocker bedankte sich ausdrücklich beim Präsidenten des Landesethikkomitees: “Über die letzte Phase seines eigenen Lebens selbst bestimmen zu können, ist ein zutiefst menschliches Anliegen. Dass das Bewusstsein für die Bedeutung der Patientenverfügung bei uns schon recht groß ist, ist in erster Linie ein Verdienst des Ethikkomitees, das sich schon seit 2010 intensiv mit dem Thema befasst”, sagte sie. Im vergangenen Jahr erst war die entsprechende Broschüre aktualisiert worden, nun werde sie auch dem neuen Gesetz angepasst, kündigte die Landesrätin an.
In erster Linie geht es darum, wie und von wem eine Patientenverfügung aufgesetzt, beglaubigt und aufbewahrt werden kann. “Gute Beratung durch den Hausarzt oder einen Arzt oder Pflegepersonal des Vertrauens ist unerlässlich”, betonte Stocker. Nur so könne nämlich sichergestellt werden, dass der Patient die Tragweite seiner Entscheidung versteht. “Wir suchen gemeinsam nach einem möglichst unkomplizierten Weg, auf dem die Menschen ihre Patientenverfügung sichergestellt und beglaubigt wissen”, sagte Stocker. Wie dies im Detail erfolgen kann, wird eine Arbeitsgruppe erarbeiten, die aus Vertretern des Sanitätsbetriebs, des Gemeindenverbandes, des Gesundheitsressorts und des Landesethikkomitees besteht.
Darüber hinaus soll es Fortbildungen für Ärzte und Pflegepersonal geben, in denen diese darauf vorbereitet werden, die Menschen in der gesundheitlichen Vorausplanung und bei der Vorbereitung von Patientenverfügungen zu begleiten, ist man sich doch darüber einig, dass vor allem sie die Bezugspersonen für die Patienten sein sollen.