Von: mk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 51/20 – Änderung des Landesgesetzes vom 30. September 2005, Nr. 7, „Bestimmungen auf dem Gebiet der Nutzung öffentlicher Gewässer“ (Abg. Vallazza, Locher u. Noggler) – eingehend diskutiert und die weitere Behandlung auf Antrag des Erstunterzeichners Manfred Vallazza vertagt, da noch Klärungsbedarf besteht.
Der Gesetzentwurf betrifft vor allem Beregnungsleitungen. „Wir wollen noch klären, wie die Bestimmung genau angewendet werden kann, z.B. ab welcher Wassermenge“, erklärt Ausschussvorsitzender Franz Locher, „das Grundecho im Ausschuss war jedenfalls positiv.”
Der Abgeordnete Riccardo Dello Sbarba hat einen Minderheitenbericht für den Fall angekündigt, dass der Entwurf genehmigt wird.