Sammelgesetz

Gesetzgebungsausschuss billigt Artikel zu Umwelt und Landwirtschaft

Mittwoch, 24. Mai 2017 | 15:45 Uhr

Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute zuerst den Landesgesetzentwurf Nr. 120/17 – Naturschutzgesetz und andere Bestimmungen: Abänderung des Landesgesetzes vom 12. Mai 2010, Nr. 6 (eingebracht von den Abg. Foppa, Dello Sbarba und Heiss) – begutachtet und mit 1 Ja (Ricardo Dello Sbarba) und 5 Neinstimmen (Albert Wurzer, Maria Hochgruber Kuenzer, Josef Noggler, Oswald Schiefer und Sigmar Stocker) abgelehnt. „Der Entwurf zielt darauf ab, den Einsatz von Herbiziden an sensiblen Orten wie Schulen und Spielplätzen zu verbieten“, berichtet Ausschussvorsitzender Albert Wurzer, „die geltenden Bestimmungen räumen aber den Gemeinden bereits das Recht ein, Verbotszonen auszuweisen, und der Ausschuss war mehrheitlich der Meinung, dass man bei dieser Bestimmung, die auch dem nationalen Aktionsplan entspricht, bleiben sollte.“

Der Ausschuss hat dann die in seine Zuständigkeit fallenden Artikel (10 bis 14) des Sammelgesetzentwurfs Nr. Landesgesetzentwurfs Nr. 125/17 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Kultur, Verwaltungsverfahren, Ämterordnung und Personal, Bildung, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz, Gesundheit, Soziales, Wohnbauförderung, Lehrlingswesen, Transportwesen, Handwerk, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Schutzhütten, Handel, öffentliche Auftragsvergabe (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher) – mit 4 Ja (Wurzer, Noggler, Schiefer und Hochgruber Kuenzer), 1 Nein (Dello Sbarba) und 1 Enthaltung (S. Stocker) gutgeheißen. Riccardo Dello Sbarba hat einen Minderheitenbericht angekündigt.

Die behandelten Artikel betreffen die Berechnung der begünstigten Tarife für wassersparende Maßnahmen gemäß EU-Vorgaben bei den Beregnungsanlagen, die Vereinfachung der Bestimmungen zur Kennzeichnung gentechnikfreier Lebensmittel – wobei die Strafen bei Missbrauch erhöht werden – und die Befugnis der Bürgermeister, die Zeiten für lärmintensive Arbeiten einzuschränken oder zu erweitern – wobei der Ausschuss einstimmig den Vorschlag der Landesregierung ablehnte, die Zeit auch auf die Wochenenden auszudehnen. Der Ausschuss hat heute auch drei zusätzliche Artikel eingefügt. Damit werden Wassernutzungsanlagen unter 6 Sekundenliter von den aufwendigen Kontrollen, die für größere Anlagen vorgesehen sind, ausgenommen, die Zusammenarbeit zwischen Forstdienst und Landesdomäne erleichtert und die Fuchsjagd bereits ab August (statt September) freigegeben, sofern ein entsprechendes staatliches Gutachten vorliegt. „Dieses liegt nun vor“, berichtet Wurzer, „eine bessere Fuchsregulierung ist nicht nur wegen der Tollwut und der Nutztiere wichtig, sondern auch wegen des Fuchsbandwurms, der auch für Menschen gefährlich ist.“ Auf Vorschlag von LR Arnold Schuler hat der Ausschuss auch die Bestimmungen zur Bienenhaltung aus dem Entwurf gestrichen, da die Bestimmungen einer grundlegenderen Überarbeitung bedürfen.

Von: luk

Bezirk: Bozen