Jugendvertreter schlagen Alarm

Grün-Pass-Pflicht im Nahverkehr für Schüler „sehr großes Problem“

Mittwoch, 01. Dezember 2021 | 11:00 Uhr

Bozen – Ab dem 6. Dezember soll im Nahverkehr die Grün-Pass-Pflicht auch für Schülerinnen und Schüler gelten. Das bedeutet, dass jede Schülerin und jeder Schüler, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, dreimal pro Woche einen Corona-Test machen müssen, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind. Die an den Schulen gemachten Nasenflügeltests werden bekanntlich für den Green-Pass nicht anerkannt.

Der Südtiroler Jugendring (SJR), die Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste (AGJD), netz I Offene Jugendarbeit sowie die Kinder- und Jugendanwaltschaft machen gemeinsam darauf aufmerksam, dass diese Regelung für die Schülerinnen und Schüler mit sehr großen Problemen verbunden ist.

„Es ist ein unglaublicher organisatorischer Aufwand, der damit von den ungeimpften bzw. noch nicht genesenen Schülerinnen und Schülern verlangt wird“, zeigt sich Tanja Rainer, SJR-Vorsitzende, sehr besorgt. „Minderjährige können nicht selbst entscheiden, ob sie geimpft werden wollen oder nicht – das obliegt ihren Erziehungsberechtigten.“ Rainer warnt auch davor, dass die Jugendlichen durch diese Bestimmung in ihrer Mobilität eingeschränkt werden.

„Durch die drohenden Einschränkung wird es für viele Schülerinnen und Schüler zudem schwieriger, ihre Schule zu erreichen. Das darf nicht passieren“, unterstreicht Karin Husnelder, Geschäftsführerin von netz I Offene Jugendarbeit.

Südtiroler Jugendring (SJR), Arbeitsgemeinschaft der Jugenddienste (AGJD), netz I Offene Jugendarbeit und Kinder- und Jugendanwaltschaft fordern daher einen Aufschub dieser Bestimmung. Zudem brauche es kostenlose Tests für Minderjährige, sind sich alle einig. „Es wäre zu befürworten, dass die an den Schulen durchgeführten Nasenflügeltests für Minderjährige für den Green Pass angerechnet werden. Falls dies nicht umgesetzt werden kann, sollten die Tests für die Minderjährigen kostenlos sein, wobei dabei auch das Testangebot ausgeweitet bzw. eine eigene Zeitspanne für Minderjährige vorgesehen werden müsste,“ bezieht Daniela Höller, Kinder- und Jugendanwältin, Stellung.

Besorgt äußert sich auch Sonja Plank, AGJD-Vorsitzende. „Wiederum werden junge Menschen von der Politik übergangen und zum Spielball gemacht: Junge Menschen dürfen nicht unter der geringen Impfquote der Erwachsenen leiden. Die 3G-Regelung darf nicht ausschlaggebend für die gesellschaftliche Teilhabe und das Recht auf Bildung von Minderjährigen sein, die noch nicht selbständig darüber entscheiden können, ob sie das Impf- und Testangebot annehmen“, so Plank.

Von: mk

Bezirk: Bozen