Von: luk
Bozen – Die gesetzliche Regelung der Wahlwerbung soll das verhindern, was wir bisher kennen, nämlich die freie Bahn für Partikularinteressen. Das schreiben die Grünen in einer Aussendung und fordern “ein eindeutiges Verbot der Wahlwerbung von Vereinen und Verbänden für einzelne KandidatInnen und Parteien.”
“Immer wieder vor Wahlen fällt sie unangenehm ins Auge: Die Wahlwerbung, die Vereine und Verbände mehr oder minder offen in Vereinszeitungen für einzelne Kandidaten und Parteien machen. Nicht umsonst gehen bei sämtlichen Oppositionsparteien stets Proteste rund um diese als Missstand empfundene Praxis ein. Das Gerechtigkeitsbewusstsein wird empfindlich gestört, wenn sich Vereine und Verbände, die öffentlich finanziert werden, kurz vor Wahlen für Kandidaten, Kandidaten und Parteien ins Zeug legen. Auch bei den bevorstehenden Europawahlen verwehrt man sich nicht des Eindrucks, dass etwa der Bauernbund ‘seinen’ Kandidaten an den Wähler und die Wählerin zu bringen versucht. Dabei sind Vereine, Verbände und Gewerkschaften nicht für die Jobvermittlung von Politikern zuständig”, so die Grünen.
“Was bisher geschah”
“In der Vergangenheit gab es hierfür noch ein gewisses Bewusstsein. So war es 1998 der Opposition gelungen, ein Regionalgesetz durchzusetzen, das die Wahlwerbung in den 60 Tagen vor der Wahl verbot. Da keine Sanktionen vorgesehen waren, wurde das Verbot jahrzehntelang von den Verbänden bei jedem Wahlgang munter übergangen. Zum Unmut vieler Bürger, die in dieser Praxis zu Recht eine demokratische Verzerrung und die Zementierung von Partikularinteressen sehen.” Die Grüne Fraktion hat in der vergangenen Legislatur das Thema wieder aufgegriffen und im Regionalrat 2015 einen Gesetzentwurf eingebracht, der Sanktionen vorsah. “In wundersamer Weise wurde der Entwurf zur Artikeldebatte im Ausschuss zugelassen.”
In der Zwischenzeit wurde vom Südtiroler Landtag ein Landeswahlgesetz (LG vom 19. September 2017, Nr. 14) verabschiedet. In der dazu stattfindenden Gesetzesdebatte hatten sowohl die Grünen wie auch die Süd-tiroler Freiheit erfolglos versucht, das Wahlwerbeverbot auf die Landtagswahlen zu übertragen. “Von der SVP-PD-Mehrheit wurde das fast schon als Belästigung angesehen, in jedem Fall aber abgelehnt.”
“Leider wurde durch dieses neue Gesetz auch das alte Regionalgesetz und somit auch das Wahlwerbeverbot für Vereine und Verbände hinfällig. Nun bestand nur mehr eine einzige Möglichkeit, das Prinzip des Wahlwerbeverbots in unserer Rechtsordnung beizubehalten: Brigitte Foppa versuchte 2018 mit einem Änderungsantrag im Regionalrat, das Verbot zumindest für die Gemeindewahlen ‘zu retten’ – vergebens. Mit 30 zu 20 Stimmen wurde im Regionalrat der grüne Rettungsvorschlag für das Wahlwerbeverbot versenkt”, erklären die Grünen.
“Neue Zeiten, neue Kräfteverhältnisse”
Nun soll sich auch der neu zusammengesetzte Landtag mit diesem ungeliebten Thema konfrontieren müssen, schreiben die Grünen. Sie haben daher einen Landesgesetzentwurf ausgearbeitet, der am 8. Mai 2019 im 1. Gesetzgebungsausschuss behandelt wird. “Der LGE will eine Änderung des Landeswahlgesetzes erwirken, das seit 2017 die Wahlen des Südtiroler Landtags regelt (Landesgesetz vom 19. September 2017, Nr. 14 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“). Dieses Landeswahlgesetz sieht derzeit weder ein Wahlwerbeverbot für Vereine, Verbände und Gewerkschaften, noch irgendwelche Sanktionen vor. Somit haben Partikularinteressen weiterhin freie Bahn.”
“Damit soll eine gesetzliche Lücke geschlossen werden, die seit 1998 offen geblieben ist und seit jeher die Chancengerechtigkeit vor den Wahlen verringert und verzerrt. Ein Wahlkampf gleicht für einige Kandidaten einem Hindernislauf, andere starten mit Rückenwind von Vereinen und Verbänden, Transparenz geht anders“, so Brigitte Foppa. Auch wirke sich diese Gesetzeslücke für die gesamte Dauer der Legislatur auf die Landtagsarbeit aus, indem sie Abhängigkeiten der Politik von bestimmten Interessensvertretungen zementiert. „Gesunde, transparente und freie Politik ist hingegen unabhängig“, schließt Riccardo Dello Sbarba.