Von: mk
Bozen – Im Landtag sind heute Beschlussanträge mehrerer Fraktionen behandelt worden.
Beschlussantrag Nr. 519/21: PCR-Gurgeltests auch in Südtirol (eingebracht von den Abg. Knoll und Atz Tammerle am 15.12.2021). Der Landtag wolle beschließen, 1. die Einführung des Systems der niederschwelligen PCR-Gurgeltests wie im Bundesland Tirol zu prüfen und gegebenenfalls zeitnah in Südtirol auszurollen; 2. falls nötig, sich in Rom für die Anerkennung des Systems bzw. der PCR-Gurgeltests für den Erhalt des Grünen Passes einzusetzen oder alternativ sich an den PCR-Tests im Bundesland Tirol zu beteiligen. 3. Der Südtiroler Landtag verurteilt die aktuelle Spaltung der Gesellschaft und spricht sich als demokratisch gewähltes Organ aller Bürger dieses Landes gegen Corona-Maßnahmen aus, die zur Diskriminierung, Ausgrenzung, Entrechtung und Entwürdigung von Bevölkerungsgruppen führen. 4. Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen die von der italienischen Regierung geplante Corona-Pflichtimpfung aus. Die Debatte dazu hatte bereits am Vormittag begonnen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) erinnerte daran, dass sich im Dezember einige Mitglieder der Landesregierung für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, andere für eine Ausweitung auf weitere Berufskategorien. Nach der Einführung der Impfpflicht durch den Staat sollte die Landesregierung eindeutig Stellung beziehen. Eine Impfpflicht sei angesichts der Omikronvariante nicht sinnvoll. Wenn man eine Impfpflicht wolle, sollte man sie allgemein einführen. Eine Spaltung der Gesellschaft sei zu verhindern, aber wenn jemand sich einen Test stelle, weil dieser angeblich giftig sei, dann könne man das nicht akzeptieren. Da müsste der Antrag differenzieren.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) sah in der 2G-Pflicht für öffentliche Verkehrsmittel eine verkappte Impfpflicht. In Deutschland herrsche für diesen Fall eine 3G-Regel mit Ausnahmen für Schüler. Die Katholische Jugend habe diese Einschränkungen, die die Jugendlichen träfen, verurteilt. Jugendliche könnten nicht an Jugendtreffen teilnehmen, wobei sie selbst nicht über eine Impfung entscheiden könnten.
LH Arno Kompatscher erklärte, dass die Teststrategie immer wieder aufgrund der Erkenntnisse und der Verfügbarkeit ajouriert worden sei. Für die Menge an PCR-Tests, die der Antrag mit sich brächte, habe man in Südtirol nicht die Infrastruktur. Testen sei bei der aktuellen Lage nicht die erste Priorität, derzeit diskutiere man in Rom, ob man die Asymptomatischen noch testen sollte. Maßnahmen, die dem Gesundheitsschutz dienten, dürfe man nicht als gesellschaftsspaltende Maßnahmen darstellen. Dann wäre die Straßenverkehrsordnung oder andere Regeln auch spaltend. In einer Demokratie träfen gewählte Parlamente Mehrheitsentscheidungen, die dann für alle gälten. Die Gesellschaft spalte sich, wenn jeder sich die eigenen Regeln zimmere. Hinterfragen müsse man hingegen, warum bei vielen das Vertrauen in Wissenschaft und getroffene Maßnahmen verloren gegangen sei. Das Land sei für Impfpflicht nicht zuständig, die Meinungen in der Landesregierung gingen dazu aber nicht weit auseinander. Für eine allgemeine Impfpflicht sei er nur, wenn es anders nicht gehe. Eine partielle Impfpflicht sollte sich auf Risikogruppen konzentrieren, wobei er mit dem Kriterium 50+ nicht glücklich sei.
Wenn es um Menschenrechte gehe, vertraue er Amnesty International mehr als einer Regierung, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Diese Organisation habe Italien dazu aufgefordert, Ungeimpften weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Hier gehe es nicht um den Barbesuch, sondern um die Arbeit, den Lebensunterhalt, aber auch um die psychische Verfassung von Erwachsenen und Kindern in Quarantäne. Es gebe Alternativen, nämlich die Menschen mit einzubinden. Die Impfpflicht sei nicht eine Glaubensfrage, sondern eine Frage der Menschenwürde. In zwanzig Jahren werde man sich fragen, wie das geschehen konnte. Der Antrag wurde in Abstimmungen zu den einzelnen Teilen abgelehnt: die Prämissen mit sieben Ja, 20 Nein und zwei Enthaltungen, Punkt 1 mit 13 Ja, 15 Nein und zwei Enthaltungen, Punkt 2 mit fünf Ja, 17 Nein und zwei Enthaltungen, Punkt 3 mit 13 Ja und 17 Nein, Punkt 4 mit sechs Ja, 20 Nein und fünf Enthaltungen.
Beschlussantrag Nr. 521/21: Unsere Milch für unsere Kälber (eingebracht vom Abg. Faistnauer am 17.12.2021). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. nach dem Vorbild des Landes Tirol einen Beitrag vorzusehen pro Kalb, das in Südtirol geboren, mit Vollmilch aufgezogen und gemästet wird. Dabei solle die festgelegten Prämienhöhen von den Landesämtern und Fachleuten der EURAC ermittelt werden; 2. Die Fördervoraussetzungen gemeinsam mit Fachleuten zu definieren; 3. Sensibilisierungskampagnen zu unterstützen, damit die Einheimischen und Gäste von diesem regionalen Angebot vermehrt informiert werden und den Mehrwert erkennen.
“Die Menge lokal erzeugten Rindfleisches reicht bei weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken”, stellte Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) fest. “Die Gesamtschlachtausbeute, berechnet auf Basis des Schlachtgewichts, liegt bei etwa 2,56 Millionen Kilogramm. Der jährliche Bedarf, inklusive Hotellerie und Gastronomie, wird hingegen auf etwa 13,1 Millionen Kilogramm geschätzt. Unsere Nachbarn in Tirol haben vor ca. 1 Jahr neue Beihilfe für Vollmilchmastkälber beschlossen. Pro Kalb, das in Tirol geboren und mit Vollmilch aufgezogen und gemästet wird, gibt es eine Unterstützung für die Mehrkosten zwischen 50 und 150 Euro. Durch die Maßnahme haben unsere Nordtiroler Nachbarn ein wirksames Mittel für mehr Tierwohl bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung von Wettbewerbsfähigkeit mit höherer Qualität geschaffen. Regionalität wird gestärkt, Tiertransporte verringert. Auch der Einsatz von Milchaustauschfutter kann vermieden werden. Auch In Südtirol kann, durch gezielte Initiativen, die Produktion und der Absatz von einheimischem Fleisch gefördert werden. Es ist ein großer Verdienst unserer Bauern, dass sie nach höchsten Standards arbeiten. Das Land kann dafür sorgen, dass die damit verbundenen Kosten auch leistbar sind und die Waren konkurrenzfähig bleiben. Somit ist eine höhere Wertschöpfung für einheimisches Kalbfleisch ein weiterer Schritt in Richtung Herkunftsgarantie und Qualitätssiegel. Dann liegt es in der Hand der Konsumentinnen und Konsumenten, sich für das einheimische Fleisch zu entscheiden.”
Andreas Leiter Reber (Die Freiheitlichen) kündigte an, den Antrag zu unterstützen, da es um die Steigerung der Qualität des Fleischangebots gehe und er beklagte, dass innovative Vorschläge in Südtirol oft nicht angenommen würden. Durch die Gewährleistung einer hohen Qualität können die Produkte auch zu besseren Preisen verkauft werden. Leider war einer seiner Anträge zum mobilen Schlachten in dieser Richtung in der Vergangenheit abgelehnt worden, wie es oft bei Vorschlägen der falschen Partei der Fall ist. Franz Locher (SVP) betonte, dass in Südtirol bereits viel für das Tierwohl getan worden sei. Viele landwirtschaftliche Betriebe seien aus der Milchproduktion ausgestiegen, weil es sich nicht mehr rentiere, und seien zur Fleischproduktion übergegangen. Wichtige wäre es, sich um die Vermarktung zu kümmern, ansonsten nütze eine Kopie des Tiroler Modells nicht. Man sollte auch einmal eine Markterhebung machen. Punkt 3 des Antrags könne er zustimmen.
Helmut Tauber (SVP) erinnerte an vergangene Sensibilisierungskampagnen für einheimisches Fleisch. Natürlich werde stark auf den Preis geschaut, aber das Interesse für einheimisches Fleisch sei in den letzten Jahren gestiegen. Die IDM sei sehr aktiv bei Sensibilisierungskampagnen für Nachhaltigkeit und kurze Kreisläufe, daher frage er sich, ob es eine weitere Kampagne brauche.
Der Antrag gehe in die richtige Richtung, meinte Hanspeter Staffler (Grüne). Es würde zumindest die Tragödie des Kälbertransport abmildern. Es sei aber kein Allheilmittel, denn man habe seit Jahren auf das Einnutzungsrind hin gezüchtet, das bis zu 12 kg Kraftfutter pro Tag brauche. Man müsse wieder zum Zweinutzungsrind, damit die Berglandwirtschaft wieder ins Gleichgewicht komme. Die Situation in Tirol und Südtirol seien schwer vergleichbar, auch wegen der Auszahlungspreise, erklärte LR Arnold Schuler. Aufgrund der höheren Milchpreise in Südtirol wären die 100 Euro, die Tirol für die Fleischproduktion zahle, kein Anreiz. In Tirol gebe es größere Betriebe. In den kleineren Betrieben Südtirols wäre die Kälbermast weniger rentabel. Das Tierwohl, in diesem Fall die Freilandhaltung, werde entsprechend honoriert. In Rom habe man sich vor Jahren gegen Beiträge unter 300 Euro entschieden, da sich sonst der Verwaltungsaufwand nicht rechtfertigen würde, und viele Betriebe in Südtirol hätten nur zwei, drei Kälber im Jahr. Es habe zum regionalen Einkauf landwirtschaftlicher Produkte nun drei Kampagnen der IDM gegeben, wie es ein Beschluss des Landtages gefordert habe.
Der Beschlussantrag beschränke den Beitrag nicht auf 100 Euro, erwiderte Peter Faistnauer. Eine weitere Sensibilisierungskampagne speziell zu diesem Anliegen wäre durchaus zu rechtfertigen. Der Antrag wurde mit zehn Ja, 18 Nein und fünf Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 522/21: Das Berufsbild „Green Manager“ in der Südtiroler Landesverwaltung (eingebracht vom Abg. Nicolini am 17.12.2021). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, dafür zu sorgen, dass die Kompetenzen der Grünen Manager in der öffentlichen Verwaltung Südtirols übermittelt werden, indem – in Zusammenarbeit mit akkreditierten Ausbildungseinrichtungen und der Freien Universität Bozen – Ausbildungskurse angeboten werden, die gegebenenfalls durch die oben genannten europäischen Fonds zu finanzieren sind, mit dem Ziel, zur Gewährleistung der ökologischen Wende in den Gebietskörperschaften das hierfür grundlegende Wissen und die erforderlichen Kompetenzen sicherzustellen.
“Im Rahmen der grünen Wirtschaft entstehen neue Berufsbilder, die auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt sind, wie jene des Mobilitätsmanagers oder des Grünen Managers”, erklärte Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung). “Der Grüne Manager ist ein Experte mit vielfältigen Kompetenzen im Bereich der Koordinierung von Maßnahmen für ökologische Nachhaltigkeit, – von der Energie- und Wassereinsparung, über die Mülltrennung in Büros, bis hin zum Recycling von Abfallstoffen, um nur einige Beispiele zu nennen. Es handelt sich also um eine Person, die Umweltschutzmaßnahmen in einem bestimmten Arbeitsumfeld, z. B. in einem Unternehmen, umsetzt, sodass die Arbeit dort unter ökologischen und klimafreundlichen Gesichtspunkten organisiert wird. In vielen privaten Unternehmen gibt es bereits einen Grünen Manager, der dafür sorgt, dass die Ressourcenvergeudung im eigenen Unternehmen eingedämmt wird und somit sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile erzielt werden.”
LH Arno Kompatscher bezeichnete den Antrag als absolut aktuell. Besonders in größeren Unternehmen sei der Green Manager Standard geworden, wobei er sich auch um die soziale Nachhaltigkeit kümmern müsse. Die Landesverwaltung habe mit dem Umweltressort bereits eine ganze Abteilung, die sich um das Thema kümmere, man habe auch die Figur des Energy Managers geschaffen. In jeder Abteilung müsse es künftig auch einen Nachhaltigkeitsbeauftragten geben. Dazu habe man bereits eine Reihe von Ausbildungen organisiert. Dem Antrag werde man aber nicht zustimmen, nicht nur, weil vieles davon bereits getan oder in Arbeit sei, sondern weil man für dieses Ziel weiterhin Hilfe von außen brauchen werde, derzeit auch für den Einsatz der Mittel aus dem PNRR. Der Nachhaltigkeitsplan der Landesregierung enthalte bereits die Ziele des Antrags.
Diego Nicolini freute sich, dass die Landesregierung dasselbe denke, auch wenn der Anstoß zu seinem Antrag aus der Landesverwaltung gekommen sei. Der Antrag wurde mit 13 Ja, 17 Nein und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 518/21: Kurs der Steuerentlastung beibehalten (eingebracht von den Abg. Tauber, Lanz und Ladurner am 15.12.2021). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, die haushaltspolitischen Spielräume, welche sich aus der laufenden Haushaltsumgestaltung bzw. aufgrund von staatlichen Reformen ergeben, sobald wie möglich für weitere Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft zu nutzen oder in zukunftsfähige Investitionen zu reinvestieren.
“Das Land Südtirol fährt einen konsequenten Kurs der Steuerentlastung”, bemerkte Helmut Tauber (SVP). “Dadurch werden die Bürgerinnen und Bürger unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Wirtschaftsstandortes Südtirol gesteigert. Unter anderem zeigt sich das bei der regionalen Wertschöpfungssteuer IRAP. Durch die Anwendung eines niedrigen Steuersatzes von 2,68 % hat das Land Südtirol die Unternehmen in den vergangenen Jahren sehr stark unterstützt. Mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2022 kehrt Südtirol nun zum Normalsteuersatz von 3,90 % zurück. Hintergrund dafür ist auch, dass der Staat eine tiefgreifende Reform des Steuersystems plant. Angedacht ist eine vollständige Abschaffung der IRAP. Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Landesstabilitätsgesetz die Berechnungsgrundlage an das Normalsystem angepasst, um eine bessere Ausgangslage für den etwaigen Ausgleich von Einnahmen für das Land Südtirol durch den Staat zu schaffen.” Man wolle weiter die Effizienz steigern und dadurch Freiräume schaffen, die der Wirtschaft zugutekommen, erklärte Gerhard Lanz (SVP). Es werde kaum möglich sein, dass die öffentliche Hand bei jeder Krise einspringen, daher müsse man rechtzeitig vorsorgen.
Paul Köllensperger (Team K) stimmte damit weitgehend überein. Steuererleichterungen statt Gießkanne seien der richtige Weg. Steuererhöhungen seien mittelfristig ein Schuss ins Knie. Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) bezeichnete den Antrag als schwer verständlich. Zuerst erhöhe die Landesregierung die Irap, dann lobe die SVP die konstante Politik der Steuersenkung und fordere die Beibehaltung dieser Politik. Er werde in Zukunft auch solche Anträge einreichen.
Im Kern gehe es um eine Entlastung, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), der aber Verständnis für den Einwand Urzìs zeigte. Zu einer funktionierenden Autonomie würde auch eine Steuerautonomie gehören, mit der das Land den Steuersatz festlegen könne. Bei der Autonomiefeier am Vormittag habe er Bauchschmerzen gehabt, als eine Historikerin der deutschen Sprachgruppe von “Bombenterroristen” rede und den “Todesmarsch” in die Nähe von Naziparolen rücke. In der Broschüre sei die deutsche Sprache an die zweite Stelle gerückt.
Präsidentin Rita Mattei stellte klar, dass das Präsidium nicht über die Gedanken von Historikern bestimmen könne. Als Angehörige der italienischen Sprachgruppe habe sie sich erlaubt, die italienische Sprache an die erste Stelle zu setzen. Aber solche Diskussionen zeigten, dass man noch vom friedlichen Zusammenleben entfernt sei. Gerhard Lanz stellte fest, dass es bei der Irap für die Betriebe unterm Strich eine Erleichterung gegeben habe.
Dies bestätigte auch LH Arno Kompatscher. Er erinnerte an die Forderungen der Opposition, mehr für die Gehälter auszugeben. Dafür brauche es mehr Mittel, die man entweder durch Steuereinnahmen oder durch Einsparungen beschaffen könne. Man müsse sich die Ausgabenseite im Haushalt genauer anschauen, und darauf ziele der Antrag ab. Mit dem letzten staatlichen Haushaltsgesetz sei es gelungen, eine wichtige Bestimmung einzufügen: Der Staat werde die Mindereinnahmen aus der Irpef-Reform dem Land vergüten. Im März würden dazu genauere Bestimmungen verhandelt. Die Begründung liege darin, dass Südtirol sein Gesundheitswesen selbst bezahle. Andere Regionen würden sich aus dem staatlichen Gesundheitsfonds finanzieren, den der Staat trotz Steuersenkung nachfülle. Helmut Tauber (SVP) stellte klar, dass die Irap für einige Betriebe abgeschafft worden sei. Die Steuererleichterungen ermöglichten es den Betrieben, weiterzuarbeiten und zu investieren.Der Antrag wurde mit 32 Ja und einer Enthaltung angenommen.
Beschlussantrag Nr. 520/21: Solidaritätsfonds für Kulturschaffende (eingebracht von der Abg. Amhof am 15.12.2021). Der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, gemeinsam mit den InteressensvertreterInnen im Bereich Kultur und unter Beachtung des neu eingerichteten KünstlerInnenregisters die Errichtung und Anwendung eines Solidaritätsfonds für Kunstschaffende in Südtirol zu überprüfen und gegebenenfalls dessen Umsetzung so schnell wie möglich in die Wege zu leiten.
In dem Antrag gehe es um einen Fonds für Künstler und um die Mitsprache der Künstlerorganisationen, erklärte Magdalena Amhof (SVP). Die Kunst sei in den vergangenen zwei Jahren fast nur online präsent gewesen. Das sei vom Publikum begrüßt worden, habe aber keine Einnahmen generiert. Die Künstler hätten fast als einzige auf keinen Lohnausgleich zurückgreifen können. “Die Einrichtung eines Solidaritätsfonds für Kulturschaffende könnte eine konkrete Lösung und eine hilfreiche Unterstützungsmaßnahme darstellen. Gespeist durch Spendengelder und Eigenbeiträge sollte dieser Solidaritätsfonds freien KünstlerInnen, MusikerInnen, SchriftstellerInnen, SchauspielerInnen, FotografInnen, FilmemacherInnen sowie allen Tätigen in der Kultur- und Kreativbranche in Krisenzeiten (auch in persönlichen Krisen, die zu einem Arbeitsausfall führen können, wie beispielsweise eine Krankheit) zugutekommen. Voraussetzungen und Kriterien für die Ein- und Auszahlungen sollten von der Landesregierung gemeinsam mit Land, Interessensvertretern und Stakeholdern erarbeitet werden. Nach der Schaffung der Zusatzrente für Künstlerinnen und Künstler, welche 500 Euro jährlich vorsieht und noch innerhalb dieses Jahres umgesetzt wird und die eine wertvolle Vorsorgeleistung für alle Kunstschaffenden darstellt, wäre die Einrichtung eines Solidaritätsfonds nun ein weiterer wichtiger Schritt für alle Betroffenen, um ihnen in schwierigen Zeiten eine Erleichterung zu gewähren und etwas mehr Sicherheit zu garantieren. Die Schaffung eines Solidaritätsfonds wäre überdies ein signifikantes Signal, welches die Bedeutung von Kunst und Kultur in unserem Lande unterstreichen würde.”
Alex Ploner (Team K) fragte, wo Amhof in den letzten zwei Jahren gewesen sei. Er hätte ihre Unterstützung gebraucht bei seinen Anträgen zugunsten der Künstler. Er habe zum Beispiel ein Kulturleitbild vorgeschlagen, wo es auch darum gehe, wie das Land mit seinen Künstlern umgehe. Das Wort “Spenden” irritiere ihn, man müsse von Gagen und Bezahlung und Sponsoren reden. Er fragte, wie die Fondsverwaltung aussehen solle und wann die beschlossene Künstlersozialkasse umgesetzt werde.
Brigitte Foppa (Grüne) erinnerte an ihre Anträge zur Künstlerförderung, die auch abgelehnt worden seien. Der Aufschrei der Künstler während der Pandemie habe gezeigt, wie wenig man über den Lebensunterhalt der Künstler wisse. Es sei wichtig, etwas zu tun, wenn es auch zu wenig sei. Foppa fragte, was mit dem Grünen-Vorschlag zur Kunst am Bau geworden sei.
Kunst und Kultur gehörten zur Lebensqualität, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), und ihre Unterstützung sei notwendig. Man müsse sich aber bewusstwerden, dass auch andere Menschen nicht arbeiten konnten und können. Die Kunst sei auch belastet von den derzeitigen Einschränkungen, die z.B. Musikproben erschwerten. Viele würden sich nach der Zwangspause nicht mehr beim Verein zurückmelden. Kunst und Kultur seien Teil der Gesellschaft und auch der Wirtschaft, erklärte Helmut Tauber (SVP), der bei der Gelegenheit Präsidentin Mattei für die Ausrichtung des Festakts gratulierte. 85 Prozent der Gesellschaft würden sich an die Regeln halten, 5 Prozent seien strikt dagegen, der Rest würde zögern. Diese müsse man überzeugen, meinte Tauber in Richtung Knoll.
Hanspeter Staffler (Grüne) kritisierte wie Ploner den Begriff “Spendengelder”. Wenn es eine Künstlersozialkasse gebe wie in Deutschland, dann gebe es auch ein Bezugsrecht. Hier hingegen vermittle man den Eindruck, man schenke etwas. Künstler seien ein wichtiger, kritischer Teil der Gesellschaft. Man dürfe ihnen nicht mit Spendengeldern entgegenkommen. Die Gesellschaft müsse ihnen ein Recht zugestehen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) kündigte seine Zustimmung an. Er zeigte sich solidarisch mit Ploner, dessen Vorschläge versenkt worden seien. LR Philipp Achammer betonte, dass man hier eigentlich über eine ureigene Aufgabe des Staates rede. Eine Künstlersozialkasse gebe es in Ländern wie Österreich, Frankreich und Deutschland, in Italien nicht. Hierzulande gebe es 8.600 Euro Beitrag zur Sozialabsicherung, man könne mit weiteren Unterstützungen aber auf 10.000 Euro kommen. Im Regionalrat werde man auch über die Aufstockung der 500 Euro reden. In Frankreich gebe es ein Grundeinkommen für Künstler, das ausgesetzt werde, wenn sie Gagen bekämen. Mit dem vorgeschlagenen Fonds wolle man eine Art Lohnausgleich. In Kürze werde man eine Studie zur Wertschöpfung der Kunst vorlegen.
Magdalena Amhof dankte für die breite Zustimmung. Sie könne sich nicht erinnern, dass im Landtag einmal über einen Fonds für Künstler geredet worden sei. Ein weiteres Problem der Pandemie sei, dass viele nach den Lockdowns die Lust verloren hätten Kunst und Kultur zu konsumieren. Der “Solidaritätsfonds” sei nur ein Arbeitstitel, man wolle die Künstler damit nicht als Bittsteller hinstellen. Bei den Spendengeldern möchte sie bleiben, denn Betriebe könnten daran wegen der Abschreibungsmöglichkeit interessiert sein. Es würde das Vorhaben vereinfachen, wenn der Fonds von einer Künstlerorganisation ins Leben gerufen würde. Der Antrag wurde mit 33 Ja einstimmig angenommen. Damit war die Tagesordnung erschöpft. Der Landtag tritt im Februar wieder zusammen.