Von: lup
Bozen – In seiner Rede bei der Debatte zum Haushalt 2022 im Senat begründete SVP-Senator und Vizepräsident der Autonomie Gruppe Dieter Steger die zustimmende Haltung seiner Fraktion: “Es ist ein Haushaltsgesetz, das darauf abzielt, das Wirtschaftswachstum durch Steuersenkungen und den Schutz von Arbeitsplätzen und Unternehmen zu sichern.“
Steger findet positive Ansätze im neuen Haushaltsgesetz: „Die neuen Einkommenssteuersätze und die zusätzlichen Mittel gegen die hohen Stromrechnungen, mit besonderem Augenmerk auf die schwächeren Bevölkerungsgruppen, die Neugestaltung der IRAP (regionale Steuer auf produktive Tätigkeiten), die Steueraufschübe, die Erleichterungen für die Einstellung von Personal und in Sachen des Superbonus (110-Prozent-Regel) wurde Rechtssicherheit geschaffen und es wird ein ordnungsgemäßer Abschluss der Maßnahme sichergestellt. Dies sind alles Elemente, die die bereits positive Grundstruktur des Gesetzes weiter verbessert haben.“
„Unter den von uns in der Finanz-Kommission eingereichten und von der Kommission angenommen Vorschlägen ist einer für Südtirol von besonderer Bedeutung“, so Steger weiter,“ er sieht einen Ausgleich, für die im Landeshaushalt durch die vorgesehene Einkommenssteuer-Kürzung entstehenden Mindereinahmen vor. Die Beträge, die den Sonderautonomien dafür zustehen, müssen bis zum 31. März 2022 in einem Dekret des Finanzministers festgelegt werden. Für die Festlegung wird eine Technikerrunde vom Finanzministerium einberufen, der auch Vertreter der betroffenen Gebiete angehören. Diese Bestimmung ist nicht nur inhaltlich von Bedeutung, sondern auch, weil sie den vertraglichen Charakter der Beziehungen zwischen Staat und Sonderautonomien bekräftigt und erneuert.“
Genauso wichtig sei der ebenfalls angenommene Änderungsantrag, der Steuererleichterungen für die beiden Landessportverbände VSS (Verband der Sportvereine Südtirols) und USSA (Unione della Società Sportive Altoatesine) vorsehen. Steger weiter: „Von autonomiepolitischer Bedeutung ist auch die Annahme unseres Vorschlags, die es ermöglicht berufsübergreifende Fonds für die Weiterbildung nicht nur auf nationaler, sondern auch auf Landesebene einzurichten. So wird eine bessere Koordinierung der Weiterbildungsinitiativen auf lokaler Ebene mit einer breiteren strategischen Vision im Hinblick auf die Veränderungen in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht.“
Steger sieht den größten Wermutstropfen in der Ablehnung des Antrags, der vorsah, die nicht verwendeten Mittel aus den Beihilfen für die Berggebiete, diesen trotzdem zu überlassen: „Ich hoffe, dass bei den nächsten Maßnahmen eine Lösung dafür gefunden wird. Ein besonderes Anliegen war mir die Aussetzung der TOSAP/COSAP-Zahlungen. Mein Vorschlag war diese Aussetzung für sechs Monate vorzunehmen. Die Kommission hat leider nur drei Monate genehmigt. Drei Monate sind eine kurze Zeit, vor allem wenn man bedenkt, dass Wanderhändler und Gastronomiebetriebe unmittelbar von der Zunahme der Ansteckungen und den damit einhergehenden möglichen neuen Beschränkungen betroffen sind. Ich bin überzeugt, dass man hier eine weitere Verlängerung erreichen wird. Die Gesamtbilanz des Gesetzes ist jedoch durchaus positiv. Deshalb werden wir als Autonome-Gruppe dafür stimmen.“