"Grundlegendste Prinzipien der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs schwer verletzt"

Hofburggarten Brixen: Kammer geht vor Gericht

Donnerstag, 09. Juli 2020 | 10:00 Uhr
Update

Von: ka

Bozen/Brixen – Die Kammer der Architekten Raumplaner Landschaftsplaner Denkmalpfleger der Provinz Bozen hat vor dem Verwaltungsgericht in Bozen den Beschluss der Gemeinde Brixen angefochten, mit welchem der Gesellschaft „Büro André Heller GmbH“ aus Wien, ohne Ausführung eines öffentlichen Wettbewerbes, der direkte Auftrag erteilt wurde, den Hofburggarten in Brixen zu gestalten und zu planen.

Die Kammer erachtet, dass dieser direkte Auftrag die grundlegendsten Prinzipien der Transparenz, der Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens sowie die Gesetzesbestimmungen zum Schutz der Kategorie der Architekten schwer verletzt.

Insbesondere bestreitet die Kammer, dass die Gestaltung und die Planung des unter Denkmalschutz stehenden Hofburggartens in Brixen als einzigartige künstlerische Leistung angesehen werden kann, um einen direkten Auftrag an einen Künstler zu rechtfertigen; dies vor allem wenn man zum Beispiel bedenkt, dass im Jahre 2012 die Gestaltung und die Planung des Hofburggartens hingegen nicht als künstlerische Leistung betrachtet wurde und ein internationaler Planungswettbewerb zwischen Architektur- (und Ingenieur-) Büros ausgeschrieben und beendet wurde, wobei ein Architekturbüro unter fast hundert Wettbewerbern gewonnen hatte.
Es wurde somit gegen die Vorschriften im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens verstoßen, welche vorsehen, dass „für die Planung von Bauvorhaben von besonderer…architektonischer, landschaftlicher, kunsthistorischer Bedeutung die Ausschreibungsstellen den Planungswettbewerb bzw. den Ideenwettbewerb verwenden“.

Kammer der Architekten RLD der Provinz Bozen/Präsident der Kammer, Arch. Johann Vonmetz

Darüber hinaus wurden auch die Bestimmungen des Vergabekodexes verletzt, gemäß welchen u.a. den Architekten die Teilnahme an Wettbewerben, welche Architekturleistungen zum Gegenstand haben, vorbehalten ist, dies umso mehr, als dass es sich bei der Planung um wichtiges historisches und kulturelles Vermögen handelt, zu dem natürlich auch der Hofburggarten in Brixen gehört.
Schließlich möchte die Kammer präzisieren, dass sie den Rechtsweg vor dem Verwaltungsgericht in Bozen stets vermieden hat, aber dass in diesem Fall der Gang vor das Gericht die einzige Möglichkeit war, die Interessen der gesamten Kategorie der eingeschriebenen Architekten Raumplaner Landschaftsplaner Denkmalpfleger zu schützen.

In der Aussetzungsverhandlung vom 07.07.2020 hat die Gemeinde Brixen ausdrücklich erklärt, dass sie bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bei der Hauptverhandlung am 14.10.2020, den Vertrag mit dem Büro André Heller GmbH nicht umsetzen wird.

Grüne intervenieren mit einem Gesetzentwurf

“Seit die Gemeinde die Gestaltung des Gartens per Direktvergabe an André Heller übergeben und somit die Gewinner der Ausschreibung aus dem Jahr 2012 übergangen hatte, kommen die Diskussionen um den Garten nicht mehr zur Ruhe. Zu Recht geht die Architektenkammer jetzt auf die Barrikaden und ficht die Direktvergabe des Auftrags an André Heller an”, meinen die Grünen, die mit einem Gesetzentwurf intervenieren.

Die Grüne Fraktion im Landtag hat in diesem Zusammenhang einen Gesetzentwurf eingereicht. Er soll dafür sorgen, dass solch ein Vorgehen in Zukunft nicht mehr möglich sein wird. „Denn eine Ausschreibung zu machen, um die Gewinner dann im Regen stehen zu lassen und lieber auf einen klingenden Namen zu setzen, das ist ein starkes Stück“, so die Erstunterzeichnerin des Gesetzentwurfs, Brigitte Foppa.

In ihrem Gesetzentwurf legt die Grüne Fraktion Hand ans Vergabegesetz aus dem Jahr 2015: “Bei der Auftragsvergabe eines einzigartigen Kunstwerks oder einer einzigartigen künstlerischen Leistung soll die Ausschreibung eines Wettbewerbs zwingend notwendig werden. Denn bisher konnte ein Wettbewerb für solche künstlerische Leistungen leicht um- und übergangen werden, wie man am Beispiel Brixen vortrefflich sehen kann. Der Widerstand, der sich seitens eines Großteils der Brixnerinnen und Brixner gegen diesen Eventgarten – bei dessen Ausrichtung wohl eher an Touristinnen und Touristen, und weniger an die ansässige Bevölkerung gedacht wurde – formiert hat, sollte für die Gemeinde eigentlich schon Zeichen genug sein. Dass die Verwaltung dennoch verzweifelt an diesem auf so fragwürdige Weise zustande gekommenen, Projekt festhält, spricht Bände.”

Initiativgruppe für einen Offenen Hofburggarten: “Mutiger Schritt”

Auch die Initiativgruppe für einen Offenen Hofburggarten begrüßt den nun von der Kammer der Architekten, Raum-, Landschaftsplaner und Denkmalpfleger eingeschlagenen Rechtsweg, der offene Fragen und gravierende Probleme auf den Prüfstand des Gerichts stelle. “Einen Rekurs wert, wäre auch der Fruchtgenuss-Vertrag mit der Diözese Bozen-Brixen der den Steuerzahler fast doppelt soviel kostet als der bisherige Mietvertrag. Die Quittung für den Gemeinderat und Kurie können nur die Wähler und Steuerzahler ausstellen.”

Bezirk: Eisacktal