Fragestunde im Landtag

Hotel Post, Obdachlose, Engpässe in der Sanität

Mittwoch, 25. November 2020 | 11:23 Uhr

Bozen – Die Aktuelle Fragestunde ist im Landtag heute fortgesetzt worden. Der Abriss des Hotel Post in Toblach habe die Diskussion um den Denkmalschutz neu belebt, meinte Riccardo Dello Sbarba. Man frage sich, warum das Gebäude trotz Empfehlung des Heimatpflegeverbandes nicht in den Ensembleschutz aufgenommen wurde. Wenigstens die Fassade könnte man noch retten. Dello Sbarba richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wurde für das Hotel Post jemals der Denkmalschutz beantragt? Hat das Land dazu Stellung genommen? Hat Toblach einen Ensembleschutzplan? Wäre die Landesregierung dafür, die Fassade zu erhalten? LR Maria Hochgruber Kuenzer sah es positiv, dass Denkmalschutz wieder zum Thema geworden sei, denn es sei kein Selbstläufer. Bei den neuen Siedlungsplänen sei auch der Ensembleschutz vorgesehen. Beim Hotel Post sei aber nie an Denkmalschutz gedacht worden, weil entsprechende Elemente fehlten. Es gebe kein Gutachten des Denkmalamts dazu. Der Wiedergewinnungsplan von Toblach sehe Abbruch und Wiederaufbau vor. Das Gebäude sei mittlerweile abgerissen worden, daher käme die Rettung der Fassade zu spät. Denkmalpflege werde unterschiedlich wahrgenommen. Eigentümer sähen sie als Belastung, andere würden eher ihren Wert schätzen. Es gehe hier um ein privates Gebäude, und sie wisse nichts von einem Vertrag zwischen Gemeinde und Eigentümern. Im neuen Raumänderungsgesetz wäre mit einer Zweckänderung auch eine Abgabe im öffentlichen Interesse vorgesehen.

Nachdem der bis 2015 gültige Grubenplan des Landes ausgelaufen war, wurde dieser nicht wieder neu aufgelegt, erklärte Brigitte Foppa. Die Abwesenheit eines Grubenplanes tut der Anwesenheit von Gruben jedoch keinen Abbruch, ganz im Gegenteil. Besonders im Pustertal sprießen sie in beachtlichem Umfang aus dem Boden. Kritische Punkte: Zerstörung von erhaltenswerten Kleinoden, Wildtiere werden um ihren Lebensraum beraubt, Schwerfahrzeuge beeinträchtigen den Boden, teilweise undurchsichtige, private Interessen usw. Foppa richtete folgende Fragen an die Landesregierung: Wie sieht das genaue Prozedere bei der Planung und Errichtung einer Schottergrube in Abwesenheit eines Grubenplanes aus? Wir bitten um die Schilderung der einzelnen Schritte! Wie viele Schottergruben wurden in den letzten 5 Jahren im Pustertal geplant und durchgeführt bzw. wie viele sind in Ausarbeitung? Wie wird den Bedürfnissen der Umwelt bei der Planung von Schottergruben Rechnung getragen? Wer führt die Umweltprüfung durch und ist diese bindend? Gibt es einheitliche Richtlinien, nach denen sich Gemeinden bei der Planung und Errichtung der Schottergruben zu halten haben oder können diese willkürlich verfahren? Wird der Grund für die Entstehung von eventuellen Schäden im Grubenbereich immer ermittelt? Kommt für die Behebung von Schäden der Grubenbetreiber oder die Steuerzahlerin auf? Für eine Schottergrube müsse ein Gesuch beim zuständigen Amt eingereicht werden, antwortete LR Philipp Achammer. Es bedürfe eines Gutachtens der Gemeinde und der Dienststellenkonferenz. In den letzten fünf Jahren seien im Pustertal 13 Gruben geplant worden. Auch die Gemeinden müssten sich bei Schottergruben an die Bestimmungen des Landes halten. Der Schaden durch den Abbau werde ermittelt und müsse anschließend behoben werden. Für andere Schäden hafte der Betreiber und müsse dafür auch eine Kaution hinterlegen. Die Erfahrungen des letzten Landesplans seien nicht nur positiv gewesen.

Bestimmten Berufsgruppen, die im Sozial- bzw. Gesundheitswesen tätig sind, wird eine Prämie im Zusammenhang mit den herausragenden Leistungen während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie ausbezahlt, erklärte Ulli Mair. Insgesamt 10 Millionen Euro wurden seitens des Landes für die über 6.000 Mitarbeiter aus dem Sozial- und Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt. Leiter Reber ersuchte die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Ist die Prämie, welche die über 6.000 Mitarbeiter aus dem Sozial- und Gesundheitswesen als Wertschätzung für ihren Einsatz während der Akutphase der COVID-19-Pandemie erhalten, zu versteuern? Wenn Ja, welche Steuersätze werden dabei angewandt? Wie viel des Bruttobetrages der COVID-19-Prämie bleibt im Schnitt den Mitarbeitern im Sozial- und Gesundheitswesen nach Abzug der Steuern? Wäre es möglich gewesen, eine steuerfreie Prämie vorzusehen? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht? Bis heute seien zehn Mio. ausgeteilt worden, je zur Hälfte für Sanität und Sozialwesen, erklärte LR Waltraud Deeg. Im sozialen Bereich seien vor allem die Altenheime und die Hauspflege betroffen. Die staatlichen Bestimmungen sähen eine Besteuerung vor, das könne das Land nicht ändern. Es sei ein Lohnelement, das je nach Einsatz und Risiko differenziert werde. Der Steuersatz hänge vom Gesamteinkommen ab.

Maria Elisabeth Rieder erinnerte an den am 15.01.2020 genehmigten Beschlussantrag Nr. 108/2019. Darin wird die Landesregierung aufgefordert zu überprüfen, ob eine Vorstreckung der Abfertigung möglich ist und ob im entsprechenden Ausgabenkapitel die notwendigen Geldmittel zur Verfügung gestellt werden können, und bei positivem Ergebnis die Abfertigung gemäß Beschluss der Landesregierung Nr.1705 vom 17.05.2005 und Artikel 26 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 6 vom 19.05.2015 vorzustrecken. In der aktuellen Fragestunde im Juni teilte der Landeshauptmann mit, dass Überprüfungen vorgenommen wurden und die Anwaltschaft des Landes mit einem Rechtsgutachten beauftragt wurde. Rieder fragte deshalb: Liegt das Rechtsgutachten mittlerweile vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Gibt es neue Regelungen von Seiten des Staates? Das Rechtsgutachten liege inzwischen vor, berichtete LH Arno Kompatscher. Auch auf Staatsebene werde, auch durch das Verfassungsgericht, dazu ermutigt, kürzere Fristen vorzusehen. Laut Gutachten müsse sich das Land nicht unbedingt an die staatlichen Vorgaben halten. Man könne also mit Landesregierungsbeschluss die Voraussetzungen für eine Vorstreckung schaffen, aber das gehe nicht von heute auf morgen, weil man Jahre nachholen müsse. Es brauche dazu auch die personellen Ressourcen und ein Abkommen mit dem INPS/NISF. Einen genauen Zeitplan könne er nicht angeben, man werde in den nächsten Wochen darüber beraten. Der Wille sei vorhanden.

Um die Bestimmungen zum Covid-Notstand einzuhalten, müsste man jedem Obdachlosen einen Platz, wo er schlafen, sich aufhalten und ernähren könne, meinte Riccardo Dello Sbarba. Allein in Bozen werde die Zahl der Obdachlosen auf über hundert geschätzt. Dello Sbarba fragte die Landesregierung, wie sie die Situation in den einzelnen Gemeinden bewertet, wie sie den Bedarf abdecken will und wer die Kosten übernehmen muss. Derzeit würden die Gemeinden für die Finanzierung aufkommen, aber mit Unterstützung des Landes, antwortete LR Waltraud Deeg. Zu den 372 Plätzen in Bozen komme noch das Lemayr dazu. Die Strukturen seien nicht auf die Pandemiesituation ausgerichtet, daher habe der Landeshauptmann eine Sonderregelung erlassen, um den Gemeinden zusätzliche Unterstützung zu bieten. Aber die Situation könne sich täglich durch Zugänge von außen ändern, daher könne man kurzfristig nicht jeden Bedarf decken.

Bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie mussten nicht nur Visiten, Behandlungen und Operationen aufgeschoben werden, sondern es zeigten sich erneut in besonderer Weise die Schwächen des Sanitätsbetriebes hinsichtlich des Personal- und Bettenmangels, meinte Ulli Mair und ersuchte um Beantwortung folgender Fragen: Welches werden die mittel- und langfristigen Strategien und Schwerpunkte in der Sanitätspolitik in Südtirol sein, um die prekäre Situation angesichts des Personal- und Bettenmangels zu beheben? Gibt es einen Plan, wie die aufgeschobenen Visiten, Operationen und andere Behandlungen, die während der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie zurückstehen mussten, abgearbeitet werden können, ohne dass sich die Wartezeiten weiter verlängern? Werden private Gesundheitseinrichtungen bei der Bewältigung der Herausforderungen, wie sie aus Frage 2 hervorgehen, mit eingebunden? Wenn Ja, welche Vereinbarungen wurden bereits getroffen? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht? Gibt es eine Strategie, um die langen Wartezeiten beim Sanitätsbetrieb für Visiten und Behandlungen spürbar zu verkürzen? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht? Das gesamte Gesundheitssystem sei derzeit mit Covid-Patienten beschäftigt antwortete LR Thomas Widmann. Nach der Krise im Frühjahr seien im Sommer fast alle verschobenen Operationen nachgeholt worden. Bei einzelnen Branchen habe man die Zielvorgaben erreicht, auch durch Zukauf privater Leistungen. Nun sei wieder Covid prioritär, aber danach werde man wieder mit dem Aufholprogramm beginnen, um die angepeilten Wartezeiten zu erreichen. Die Dienste im onkologischen Bereich und für chronische Patienten seien auch während des Notstands immer aufrecht geblieben.

Von: mk

Bezirk: Bozen