Von: luk
Bozen – Bei der heutigen Landtagssitzung antwortete die Landesregierung in der Aktuellen Fragestunde auf die Fragen der Abgeordneten etwa zu Themen wie Impfpflicht, Abfälle aus dem Trentino und Naturparks mit ihren Naturparkhäusern.
Bei der Eröffnung der Sitzung kritisierte Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia), der virtuell zugeschaltet war, da er “das Ergebnis des Covid-Tests noch nicht erhalten” hat, dass viele Kollegen, darunter auch Landesräte, immer noch online zugeschaltet waren, statt in Anwesenheit bei der Sitzung dabei zu sein: “Es macht keinen Sinn, die Möglichkeit zu geben, die Sitzung in Anwesenheit zu machen, wenn niemand erscheint”. Er kritisierte auch die Tatsache, dass Abgeordnete davon befreit sind, den Abstrich nachzuweisen, indem sie ihn einfach im Plenarsaal vorlegen, “während unsere Kinder eine schriftliche Bescheinigung vorlegen müssen, um in die Schule zu gehen, ebenso wie die Besucher von Restaurants und Bars”. Der Landtagspräsident Josef Noggler zählt auf, welche Abgeordnete persönlich anwesend, wer virtuell zugeschaltet und wer entschuldigt ist, und antwortet, dass den Landtagsabgeordneten die Möglichkeit gegeben wurde, in den Plenarsaal zu kommen, aber anders als in der Schule gebe es aus Gründen der Privatsphäre keine Möglichkeit, jeden zu kontrollieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Personen im Plenarsaal negativ getestet wurden. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) stellte klar, dass er sich vorsorglich von zu Hause aus zugeschaltet habe, nachdem er Kontakt mit einer positiven Person hatte. Landesrätin Maria Hochgruber-Kuenzer stellte klar, dass im Schreiben zur Einberufung der Sitzung steht, dass es die Möglichkeit gibt, sich weiterhin per Videokonferenz zuzuschalten.
Man ging zur Aktuellen Fragestunde über.
Zwischen 2018 und 2019 hat die Finanzwache Kontrollen in der Verbrennungsofen Bozen durchgeführt, um mögliche Verstöße gegen die in der Genehmigung enthaltenen Vorschriften zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Überschreitung der genehmigten Mengen: Daran erinnert Riccardo Dello Sbarba (Grüne Fraktion) und fragt, welches Ergebnis die Kontrollen ergeben haben, ob eine Straftat festgestellt wurde, ob es Sanktionen gab, in welchem Umfang und von wem diese bezahlt wurden und, ob Maßnahmen gegen die Verantwortlichen ergriffen wurden. Landesrat Giuliano Vettorato antwortet, dass die von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz und der Finanzwache durchgeführten Kontrollen ergeben haben, dass die vorgegebenen Grenzwerte sowohl in Bozen als auch in Lana (Vergärungsanlage) überschritten wurden, in Bozen liegt die Überschreitung bei 130.000 Tonnen/Jahr. Auch die Anlieferung von Sondermüll ohne Genehmigung wurde überschritten: In Lana beträgt der Überschuss 15.000 Tonnen/Jahr. Die Staatsanwaltschaft reduzierte das Vergehen auf eine Geldstrafe. Zu den verhängten Geldstrafen gehören 6.500 Euro für den Geschäftsführer in Lana, 6.500 Euro für den Geschäftsführer in Bozen wegen Überschreitung der Menge und 6.500 Euro für die Annahme von Abfällen aus Cadino ohne die erforderliche Genehmigung. Die Geldbußen wurden von Ecocenter und Bioenergia srl bezahlt. Es wurden keine Maßnahmen seitens der Verwaltung ergriffen, da kein Betrug vorlag, auch unter Bezugnahme auf ein Urteil des Kassationsgerichtshofs.
Das Gesetzesdekret Nr. 44 vom 01.04.2021 führt eine Impfpflicht für die Coronaschutzimpfung für Bedienstete des Sanitätsbetriebs und in den Alters- und Pflegeheimen ein. Nicht geimpfte müssen laut Gesetzesdekret suspendiert werden. Maria Elisabeth Rieder (Team K) fragte nach Daten zu ungeimpften Mitarbeitern in Südtirol, deren Überstellung in anderen Aufgabenbereiche oder mögliche Suspendierung. Landesrätin Waltraud Deeg berichtete, dass die Daten erst vom Sanitätsbetrieb erhoben werden müssen, sie liegen ihr daher noch nicht vor. Die in den Medien verbreitete Zahl von 5.000 noch nicht geimpften Mitarbeitern in allen Diensten des Gesundheitswesens und in Pflegeheimen wurde korrigiert und auf 3.600 reduziert, davon 600 in Pflegeheimen. Aber am Ende werden es viel weniger Mitarbeiter sein, die nicht geimpft sind. Die Suspendierungen sind noch nicht in die Wege geleitet. Die Landesregierung ist in Kontakt mit den Parlamentariern in Rom, um den Handlungsspielraum in dieser Hinsicht zu überprüfen: Es geht um die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz von Risikogruppen. In anderen Provinzen und Regionen gibt es keine Probleme, weil die Zahl der geimpften Personen größer ist. In den Südtiroler Einrichtungen gibt es teilweise eine geringere Bereitschaft, sich impfen zu lassen.
Es hat den Anschein, dass 2019 und 2020 die Anlieferung von Abfällen aus der Provinz Bozen an den Verbrennungsofen unterbrochen wurde, da die Deponie Sachsenklemme in Franzensfeste für die Ablagerung von Abfällen, die dort keinen Platz gefunden haben, geöffnet wurde, da die Vereinbarung mit der Nachbarprovinz Trient die Verpflichtung vorsieht, die vereinbarten Mengen an Abfällen aus dem Trentino (ca. 15.000 Tonnen) anzunehmen, auch wenn dies die Anlage überstrapaziert. Darauf wies Riccardo Dello Sbarba (Grüne Fraktion) hin und fragte, ob dieser Sachverhalt wahr sei und was das Land zu tun gedenke, um das Problem zu lösen. Landesrat Giuliano Vettorato stellt klar, dass der Verbrennungsofen im Jahr 2019/20 im Dezember die Anlieferungen reduzieren musste, um die Höchstgrenze nicht zu überschreiten, daher wurde mit der Verwaltung der Deponie Sachsenklemme die Umleitung von Abfällen dorthin ausnahmsweise vereinbart. Die höhere Abfallanlieferung im Jahr 2020 ist der Pandemiesituation geschuldet. Die Abfallanlieferung aus Trient liegt je nach Vereinbarung zwischen 15.000 und 20.000 Tonnen: 2019 waren es 14.000, 2020 und 2021 13.000. Die Anlage muss zu mindestens 70% aus städtischen Abfällen abfertigen. Laut Dello Sbarba sollte der Verbrennungsofen dazu dienen, den Abfallkreislauf auf Provinzebene zu schließen, und lud dazu ein, die Beziehung zu Trient neu zu verhandeln.
Die verschiedenen Naturparks mit ihren Naturparkhäusern im Lande erfreuen sich bei der einheimischen Bevölkerung und bei den Gästen allgemein großer Beliebtheit. Das Land wendet beachtliche finanzielle Mittel auf, um Naturparks und Naturparkhäuser zu erhalten und zugänglich zu machen: Ulli Mair (Die Freiheitlichen) fragte in diesem Zusammenhang nach den Besucherzentren, nach einer Vereinbarung über die Verwaltungskosten zwischen Land und Gemeinden, nach der Existenz einer separaten Vereinbarung für den Naturpark Seis und nach dem Plan, den Naturpark Sarntaler Alpen zu gründen. Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer erklärte, dass es fünf Besucherzentren für sieben Naturparks gibt, deren Kosten für einige, die in Gemeindestrukturen untergebracht sind, zu 70 bzw 30 Prozent zwischen dem Land und den Gemeinden aufgeteilt werden. Für den Naturpark Drei Zinnen und Fanes-Sennes-Prags werden die Kosten zu 100 Prozent vom Land übernommen. Was das Naturparkhau von Seis betrifft, gibt es keine Regelung, aber es ist beabsichtigt, eine Vereinbarung mit der Gemeinde zu treffen. Weitere Besucherzentren sind nicht geplant, aber jenes der Texel-Gruppe wird in eine größere Anlage verlegt. Was den Naturpark “Sarntaler Alpen” betrifft, so ist er nicht im Regierungsprogramm enthalten.
Das Landesgesetz vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ sieht in Art. 103 (Übergangsbestimmungen) im Absatz 8 folgendes vor: „(8) Wenn der Ist-Stand einer bestehenden Immobilie nicht mit den bei der Gemeinde hinterlegten Plänen übereinstimmt oder aus diesen nicht eindeutig hervorgeht, kann der Interessent/die Interessentin die Anpassung der Pläne an den Ist-Stand beantragen, sofern er mit geeigneten Mitteln nachweist, dass die Nicht-Übereinstimmung seit einem Zeitpunkt besteht, zu dem sie nicht rechtswidrig war. Die Anpassung erfolgt mit Baugenehmigung, wobei jedoch keine Eingriffsgebühr zu zahlen ist.“ Darauf wies Paul Köllensperger (Team K) hin, und ergänzte, dass die italienische Gesetzgebung eindeutig den Grundsatz vertritt, dass Bauverstöße nur mit Strafen behoben werden können, während wir hier mit einer rückwirkenden Sanierung ohne Kosten konfrontiert sind. Brandaktuell ist das Thema wegen der Konformitätserklärungen, die im Zuge der Ansuchen um den staatlichen 110% Öko-Bonus nötig sind. Er bat daher die Landesregierung um Gründe und Details. Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer verlas Artikel 103, der nachweist, dass die Nichtkonformität aus einer Zeit stammt, in der sie noch nicht rechtswidrig war. Dies ist nur eine Korrektur der Flächenmessungen der Gemeinden.
In den Jahren 2019 und 2020 wurde im Etschtal und im Pustertal auf den Böschungen der Bahnlinien das glyphosathaltige Pestizid CREDIT 540 SL gesetzeswidrig ausgebracht: Hanspeter Staffler (Grüne Fraktion) fragte, ob der Schienennetzbetreiber Rete Ferroviaria Italiana AG von der Landesregierung darüber informiert wurde, dass die Praxis der Ausbringung von Totalherbiziden auf den Böschungen gemäß Landesgesetz verboten ist, und ob der Landtag eine Beschwerde einreichen wird, falls dies noch einmal geschieht. Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer erklärt, dass der RFI auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen wurde und dieser wiederum auf die Gefahr hinwies, dass, wenn die Böschungen nicht gut gesäubert werden, keine Schilder zu sehen sind, so dass aus Sicherheitsgründen zweimal im Jahr in einem sehr begrenzten Bereich Herbizide eingesetzt werden müssen, allerdings mit Mitteln, die auch in Trinkwasserbereichen erlaubt sind. Die zuständige Landesabteilung wird sich erneut mit RFI in Verbindung setzen, um Lösungen zu finden; wenn Verstöße gegen das Gesetz festgestellt werden, werden Maßnahmen gemäß den Vorschriften ergriffen.
Aufgrund des Beschlusses der Landesregierung, können jene Bürger, die einen Corona-Pass besitzen, geheilt oder geimpft sind, auch in den Innenräumen der Gastronomie und in Beherbergungsstrukturen bewirtschaftet werden: Daran erinnerte Franz Ploner (Team K) und fragte, ob die Hotels und Unterkünfte bereits Nasenflügeltests zur Selbstanwendung anbieten, ob das entsprechende Personal dazu auch ausgebildet und ermächtigt ist und wo die Daten aufgezeichnet werden, ob die Tests kostenlos sind oder, wie es scheint, zehn Euro kosten. Landesrat Arnold Schuler stellte klar, dass in Zukunft einige Verbände in einzelnen Betrieben Selbsttests durchführen können, dies gilt auch für Hotels und Beherbergungsbetriebe. Es ist noch nicht definiert, ob der Sanitätsbetrieb oder die Betriebe die Tests bezahlen werden. Es ist vorgesehen, Schulungen für das Personal anzubieten, das diese durchführen wird.
In der Vergangenheit und besonders im Corona Jahr sind viele Menschen in den Altersheimen an Corona, eines natürlichen Todes oder aufgrund Einsamkeit verstorben: Das erklärte Josef Unterholzner (Enzian) und bat die Landesregierung um Daten über die Anzahl der Menschen, die in diesen Einrichtungen gestorben sind, in den Jahren 2019 bis 2021 (bis 30. April), aufgeteilt nach Einrichtung, Jahr und Monat, und Daten darüber, wie viele Menschen in den gleichen Zeiträumen insgesamt in Südtirol gestorben sind. Landesrätin Waltraud Deeg stellte klar, dass für eine erschöpfende Antwort noch Daten fehlen, da es keine ASTAT-Daten für 2020 gibt, und dass ein Vergleich zwischen Altersheimen und der allgemeinen Bevölkerung wenig zielführend ist, da die Merkmale zu unterschiedlich sind. in den Altersheimen gab es 2019 1.189 Todesfälle, 2018 1.242, 2017 1.215 und 2020 1.500. Angesichts der Pandemie waren andere Daten nicht zu erwarten.
Beim geförderten Wohnbau haben nicht verheiratete Paare zwar theoretisch dieselben Zugangsrechte wie verheiratete. Jedoch nur theoretisch. Denn fürs Heiraten gibt’s beim Bauen immer noch zusätzliche Punkte, nämlich fünf. Diese Regelung ist nicht zeitgemäß, erklärte Brigitte Foppa (Grüne Fraktion), die Landesregierung um Informationen zu dieser Angelegenheit bot, und fragte, ob die Reform des Wohnungsbaugesetzes beabsichtigt, unverheiratete Paare zu 100 % mit verheirateten Paaren gleichzustellen, sowie ob gleichgeschlechtliche Paare, die nicht das Recht haben zu heiraten, automatisch als benachteiligt gelten. Landesrätin Waltraud Deeg hat klargestellt, dass die Landesregierung versucht, Regeln zu verbessern, die nicht mehr zeitgemäß sind, aber wir dürfen nicht vergessen, dass es auf der Ebene des Zivilrechts Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren gibt. Mit der Reform des Gesetzes sollen die beiden Arten von Paaren gleichgestellt werden, wobei die Bestimmungen des Gesetzes zu beachten sind. Was gleichgeschlechtliche Paare betrifft, so sieht das Gesetz über zivile Lebensgemeinschaften vor, dass sie wie verheiratete Paare behandelt werden sollten, und dies gilt auch für geförderten Wohnraum.