Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat sich mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung für Betroffene befasst. Vorsitzende Michela Morandini erklärt: „Die Digitalisierung ist für Menschen mit Behinderungen eine Chance, dazu braucht es aber auch die Förderung digitaler Kompetenzen.“
Am 20. Februar wird der internationale Tag der sozialen Gerechtigkeit begangen. Der Aktionstag wurde am 26.November 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingeführt, um aufzuzeigen, dass soziale Entwicklung und soziale Gerechtigkeit für die Erreichung und Aufrechthaltung von Frieden und Sicherheit innerhalb und zwischen Nationen unverzichtbar sind. An diesem Tag wird auf die Ungerechtigkeit innerhalb der Gesellschaft und insbesondere auf Benachteiligungen aufgrund von Religion, Geschlecht, Behinderung oder ethnischer Zugehörigkeit aufmerksam gemacht.
Thema des heurigen Aktionstages ist die soziale Gerechtigkeit in der digitalen Wirtschaft mit einem Schwerpunkt auf den Bereich Arbeit. Die Digitalisierung setzt die Arbeitswelt einem ständigen Wandel aus. Die Corona-Krise hat diesen Prozess beschleunigt und durch die Vorsehung agiler Arbeitsmodelle eine Aufrechterhaltung und Fortsetzung einiger Beschäftigungsformen ermöglicht. Gleichzeitig hat der technische Fortschritt die digitale Kluft zwischen den einzelnen Nationen vertieft, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit, Bedienbarkeit und Nutzung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien. Dadurch wurden bestehende Ungleichheiten in verschiedenen Lebensbereichen wie etwa Arbeit und Bildung verschärft, da die Digitalisierung neue Kompetenzen und Kenntnisse erfordert, deren Aneignung vor allem für benachteiligte Personengruppen vielfach noch eine Herausforderung darstellt.
Dies trifft auch auf Menschen mit Behinderungen zu. In diesem Zusammenhang hat sich 2020 eine interne Arbeitsgruppe im Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit den Chancen und Risiken der Digitalisierung für Betroffene befasst. Die Arbeitsgruppe hat dabei festgestellt, dass auch in Südtirol diese Personen auf verschiedene Schwierigkeiten stoßen, so etwa bei der Installation und Bedienung von Programmen, beim Zugang zu digitalen Medien und bei der Nutzung spezieller Softwares zur Erledigung von Alltagsgeschäften. Diese Umstände schaffen Barrieren für Menschen mit Behinderungen, die sie von einer gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen und zu sozialen Benachteiligungen führen.
„Die Digitalisierung ist für Menschen mit Behinderungen eine Chance. Sie kann jedoch auch zur Exklusion führen, wenn die Förderung digitaler Kompetenzen für Menschen mit Behinderungen nicht gegeben ist“, erklärt die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Michela Morandini. Aus diesem Grund sei eine Investition in die Förderung digitaler Kompetenzen bei Menschen mit Behinderungen die Grundlage, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu ermöglichen. Denn digitale Teilhabe trage zu Gleichberechtigung bei und stelle somit eine Form sozialer Gerechtigkeit dar, so die Vorsitzende Morandini.