I. GGA

Ja zu Verlängerung der Frist für Bestellung eines Stellvertreters bei Ombudsstellen

Dienstag, 18. April 2023 | 19:05 Uhr

Bozen – Der I. Gesetzgebungsausschuss des Landtages hat sich am heutigen Dienstag mit einem sogenannten Omnibusgesetzentwurf, dem LGE Nr. 136/23 „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Bezirksgemeinschaften, Unterricht, Museen, geschlossene Höfe, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, öffentliche Aufträge, Straßenwesen, Gesundheit, Fürsorge, Wohlfahrt und Nahrungsmittelhygiene“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher) befasst. Gemäß Art. 87-bis der Geschäftsordnung hat der Ausschuss nur die Artikel 1 bis 10 behandelt, welche in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

„Die großen Diskussionen hat es dabei im Bereich Bildung gegeben“, berichtete Ausschussvorsitzende Magdalena Amhof. „Es ist dabei insbesondere um zwei Änderungsanträge des zuständigen Landesrates gegangen: Mit einem davon soll das letzte Kindergartenjahr verpflichtend eingeführt werden; die dazu notwendigen Durchführungsbestimmungen muss die Landesregierung erst erlassen. Im zweiten Punkt geht es um ein verpflichtendes Beratungsgespräch und eventuell auch einen Sprachkurs nach der Einschreibung in die Schule, sofern die Schulsprache nicht auch die Muttersprache des Elternhauses ist.“ Ebenso diskutiert worden sei die Umstellung des Notensystems bzw. die Begrenzung desselben auf die Noten 4 bis 10. „Alles in allem hat es dazu aber große Zustimmung gegeben“, so Amhof.

Die Artikel 1 bis 10 des LGEs Nr. 136/23 wurden schließlich mit 3 Ja (der Vorsitzenden Amhof und der Abgeordneten Bacher und Lanz) und 4 Enthaltungen (der Abgeordneten Atz Tammerle, Galateo, Mair und Alex Ploner) gutgeheißen.

Im zweiten Teil der Sitzung des I. GGA ging es dann um den Landesgesetzentwurf Nr. 138/23 Änderung des Landesgesetzes vom 9. Oktober 2020, Nr. 11, „Bestimmungen über die beim Landtag an-gesiedelten Ombudsstellen“ (eingebracht von Landtagspräsidentin Rita Mattei und Landtagsvizepräsidenten Josef Noggler). „Die Gesetzesänderung wurde durch den Rücktritt von Volksanwältin Gabriele Morandell notwendig, wegen dem es nun eine Übergangsbestimmung notwendig“, erklärte Amhof. „Wir waren uns im Fraktionssprecherkollegium einig, dass für die verbleibenden sechs Monate der Legislatur die Ernennung eines Stellvertreters, einer Stellvertreterin sinnvoll wäre, weil ein Auswahlverfahren rund zwei Monate in Anspruch nehmen würde und dann bis zum Verfall der Beauftragung mit Ende der Legislatur nur vier Monate vergehen würden.“ Allerdings sehe das Gesetz aktuell vor, dass eine Neuausschreibung erfolgen soll, wenn eine der vom Landtag eingesetzten Ombudspersonen sechs Monate vor dem Ende der Legislatur zurücktritt. „Mit dem vorliegenden LGE soll deshalb nun der Zeitraum für die mögliche Ernennung eines Stellvertreters, einer Stellvertreterin auf neun Monate verlängert werden. So kann die Präsidentin dies im Falle der Volksanwältin noch vornehmen.“

Der LGE Nr. 138/23 wurde schließlich mit sechs Ja (der Vorsitzenden Amhof und der Abgeordneten Bacher, Lanz, Galateo, Mair und Alex Ploner) und 1 Enthaltung (der Abgeordneten Atz Tammerle) gebilligt.

Von: luk

Bezirk: Bozen