Von: luk
SVP-Senatorin Julia Unterberger wird Mitglied des Präsidiums der parlamentarischen Intergruppe für Tierrechte und Umwelt, der Vereinigung von Abgeordneten und Senatoren, die diese besondere Sensibilität gemeinsam haben und aus allen politischen Kräften bestehen.
“Wie in den vergangenen Legislaturperioden ist es das Ziel, das Parlament dazu zu bringen, Gesetze zum Schutz der Tiere zu verabschieden, von der Verschärfung der Strafen für Misshandlungen und Tötung bis hin zu einer zeitgemäßen Reform des Zivilrechtes. In der letzten Legislaturperiode”, so Senatorin Unterberger, “ist es uns gelungen, den Tierschutz in die Verfassung aufzunehmen und Maßnahmen, wie das Verbot der Pelztierzucht und das Verbot des Schredderns männlicher Küken ab 2026 zu verabschieden.”
“Die bestehenden Rechtsvorschriften und Strafen für Misshandlungen von Tieren sind jedoch nach wie vor unzureichend. Zwar sind die Tiere strafrechtlich geschützt, doch wird die Straftat allzu oft nur mit einer Geldstrafe geahndet, was kaum abschreckende Wirkung hat. Außerdem gelten die Strafgesetze nicht oder nur teilweise für Nutztiere, Transport, Schlachtung, Zirkus, Zoo, Jagd und kulturhistorische Veranstaltungen. Wir sprechen hier praktisch von 80 Prozent der Tiere, bei denen eine grausame Behandlung völlig legal ist. Vor allem in der Nutztierhaltung gibt es europäische Vorschriften zum Schutz der Tiere, aber es fehlt an Kontrollen, dies gilt auch für den Transport und für die Schlachtung, die immer noch ohne Betäubung erlaubt ist”, so Unterberger.
Einer der Knackpunkte sei, dass Tiere in unserem Zivilrecht immer noch bewegliche Sachen sind, während im Strafrecht nicht das Tier, sondern die Gefühle der Menschen das geschützte Rechtsgut ist. “Die Europäische Union hat jedoch bereits 1997 im Vertrag von Amsterdam festgelegt, dass Tiere empfindungsfähige Wesen sind, und es ist nicht klar, warum Italien sich den europäischen Vorgaben noch nicht angepasst hat. Kurz gesagt, es gibt für TierschützerInnen noch eine Menge Arbeit”, so Unterberger.