Von: mk
Rom – SVP-Senatorin Julia Unterberger sieht die Trennung der Laufbahnen von Richtern und Staatsanwälten skeptisch, wie sie derzeit das Parlament in Rom anstrebt. „Es handelt sich um eine Reform, die ein Problem lösen will, das in Wirklichkeit gar nicht existiert“, erklärt die Vorsitzende der Autonomiegruppe im Senat in einer Aussendung.
In Italien könnten Richterinnen und Richter nur einmal in den ersten neun Jahren ihrer Laufbahn die Funktion wechseln – und selbst das täten nur wenige. „Vor allem aber ist es eine Reform, die in keiner Weise dazu beiträgt, die Justiz effizienter zu machen“, kritisiert Unterberger.
In einem normalen politischen Klima wäre es laut Unterberger durchaus möglich gewesen, das Thema der Trennung der Laufbahnen sachlich und unter Abwägung von Vor- und Nachteilen zu behandeln. Doch kein einziger Änderungsvorschlag – weder aus den Reihen der Mehrheit noch der Opposition – sei angenommen worden. „Warum diese Verbissenheit, den vom Palazzo Chigi vorgelegten Text um jeden Preis durchzusetzen?“, fragt die SVP-Senatorin.
Ihr zufolge drängen sich zwei mögliche Erklärungen sich auf: „Die erste, wohlwollendere ist, dass es sich schlicht um Propaganda handelt. Man will die Trennung der Laufbahnen als große Justizreform verkaufen, ohne dabei die eigentlichen Probleme anzugehen.“
Dringlicher wäre es laut Unterberger gewesen, die Ursachen für die Langsamkeit der Verfahren zu analysieren, die Nichtigkeiten zu überarbeiten, die rein formale Aspekte betreffen, Formen der Verantwortlichkeit für Staatsanwälte einzuführen, die jahrelang offenkundig unbegründete Ermittlungen vorantreiben würden, sich ernsthaft mit den überfüllten Gefängnissen und der Entkriminalisierung wenig schwerwiegender Verhaltungsweisen zu befassen.
Stattdessen habe diese Mehrheit in zweieinhalb Jahren über 60 neue Straftaten eingeführt, die mehr als 400 zusätzlichen Haftjahren entsprechen und damit die Gerichte zusätzlich belasten und die Überbelegung der Gefängnisse verschärfen würden.
„Es bleibt also die zweite, deutlich beunruhigendere Hypothese: dass diese Reform der erste Schritt eines Plans ist, der darauf abzielt, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu schwächen und die Strafverfolgung der Politik zu unterstellen. Ein Angriff auf das Prinzip der Strafverfolgungspflicht, mit dem Ziel, Ermittlungen künftig nach den Prioritäten der jeweils regierenden Mehrheit auszurichten. Wohin das führen kann, zeigt sich auch in anderen Maßnahmen dieser Regierung, die gegenüber Kleinkriminalität keine Toleranz zeigen, während sie der Wirtschaftskriminalität weitgehend freie Bahn lassen. Dies ist eine Reform, die die Justiz weder effizienter noch bürgernäher machen wird“, schließt die SVP-Senatorin.
Der Senat hat den Gesetzesvorschlag mit 106 Ja-Stimmen genehmigt. 61 Senatoren stimmten dagegen, elf haben sich enthalten. Weil es sich um eine Revision der Verfassung handelt, muss der Vorschlag noch einmal von Abgeordnetenkammer und dann wieder vom Senat abgesegnet werden.
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