Von: mk
Bozen – Zu einem Austausch zum Bereich Schule ist es am heutigen Mittwoch zwischen Landesrat Philipp Achammer und Unterrichtsminister Patrizio Bianchi (im Bild) gekommen. Zentrale Themen der Videokonferenz waren die Lockerung der Maskenpflicht während des Unterrichts bei negativem Corona-Testergebnis sowie eine klarere Regelung des Elternunterrichts, damit bei jenen Schülerinnen und Schülern, die von der Schule abgemeldet sind, das Recht auf Bildung gewährleistet ist.
“Die Dringlichkeit in diesen Bereichen bei Unterrichtsminister Bianchi zu intervenieren, ist aufgrund der besonderen Situation, die wir hierzulande vorfinden, gegeben, zumal die Regelung zur Maskenpflicht als auch jene des Elternunterrichts in die staatlichen Kompetenzen fallen”, erklärte Landesrat Achammer. Unterrichtsminister Bianchi habe sich gesprächsbereit gezeigt und kenne die besondere Situation hierzulande. Vereinbart wurde, die heute behandelten Themen nun aus fachlicher und rechtlicher Sicht im Detail zu prüfen, fasste Achammer das Gespräch im Anschluss zusammen.
Lockerung der Maskenpflicht während des Unterrichts wird geprüft
Anlass dieses Treffens war, dass Südtirols Bildungswelt vor zwei entscheidenden Herausforderungen steht, die auf dem restlichen Staatsgebiet nicht im gleichen Ausmaß vorzufinden sind. Zum einen werden an Südtirols Schulen auf freiwilliger Basis der Schülerinnen und Schüler kostenlose Nasenflügel-Tests und die staatlich vorgesehenen molekularen Tests mittels Speichelprobe durchgeführt. Damit will das Land den Präsenzunterricht gewährleisten sowie Infektionsketten in Schulen schnell unterbrechen. “Eben weil an unseren Schulen im Vergleich zu jenen in anderen Regionen verstärkt getestet wird, gilt es nun zu prüfen, ob eine Lockerung der Maskenpflicht während des Unterrichts hierzulande möglich ist”, sagte Landesrat Achammer.
Recht der Kinder auf Bildung muss garantiert werden
Zum anderen haben in Südtirol Hunderte Eltern ihre Kinder vom Schulunterricht abgemeldet, um sie zu Hause oder in organisierten Elterngruppen zu unterrichten. Als Grund wird der Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen an den Schulen angenommen. Laut Stand von Anfang Oktober wurden rund 575 Anträge auf Elternunterricht eingereicht und genehmigt, hauptsächlich aus dem Grundschulbereich. Beim Gesprächsaustausch mit dem Minister ging Landesrat Achammer auf die im Landtag kürzlich beschlossene Gesetzesabänderung zum Elternunterricht ein. Die beiden Politiker waren sich darin einig, dass niemand das in der italienischen Verfassung festgeschriebene Recht auf Elternunterricht infrage stelle, sofern die gesetzlichen Auflagen erfüllt würden. “Wenn aber beim Unterricht von organisierten Elterninitiativen das Recht der Kinder auf Bildung verletzt wird, dann ist das sehr wohl besorgniserregend. Dann ist es unsere Pflicht, das Recht auf Bildung zu gewährleisten, zu sichern und zu überprüfen”, unterstrich Landesrat Achammer.