Richtlinien abgeändert

Künftig Förderung auch für zweites Dorfgasthaus

Dienstag, 10. September 2024 | 15:08 Uhr

Von: mk

Bozen – Die bedeutende wirtschaftliche und soziale Funktion der Nahversorgungsbetriebe in Südtirol hat die Landesregierung veranlasst, in ihrer heutigen Sitzung weitere Maßnahmen zur Unterstützung dieser Betriebe in die Wege zu leiten.

“Die Dörfer müssen auch weiterhin belebt sein – vor allem für die einheimische Bevölkerung. Diese Einrichtungen steigern die Lebensqualität und die Attraktivität der Dörfer“, sagt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher.

Nachdem das Siedlungsgebiet einer Ortschaft oft weitläufig ist, erscheint es notwendig, den gastgewerblichen Nahversorgungsbetrieb im Ortskern zu fördern, auch wenn es außerhalb davon und in einem Mindestabstand von einem Kilometer einen weiteren Betrieb gibt.

“Damit kommen mehr Betriebe in den Genuss von Förderungen und können ihren Beitrag zur Nahversorgung und die Belebung der Orte leisten“, sagt Walcher. Bisher war es nicht möglich, solche Betriebe zu fördern, da die Kriterien nur dann eine Förderung vorsahen, wenn es sich um den einzigen Betrieb der Ortschaft handelte.

Ebenso genehmigt hat die Landesregierung den Vorschlag, auch jene gastgewerblichen Nahversorgungsbetriebe zu fördern, die sich in einer Immobilie in öffentlichem Eigentum befindet. Grund dafür ist, dass es zunehmend schwieriger wird, für diese Betriebe Pächter zu finden.

hds: „Die Gastronomie belebt mit dem Handel unsere Orte!“

Der Wirtschaftsverband hds zeigt sich in einer ersten Stellungnahme zufrieden. „Die Gastronomie sorgt gemeinsam mit dem Handel und den Dienstleistungen für attraktive und lebendige Dörfer und Städte in Südtirol. „Aus diesem Grund ist die Förderung von Seiten des Landes nicht nur für die Nahversorgung im Handel, sondern auch für die Dorfgasthäuser sinnvoll und strategisch für die Aufrechterhaltung der meist familienbetrieblichen Strukturen in diesen Sektoren“, betont der Präsident des Wirtschaftsverbandes hds, Philipp Moser.

In diesem Zusammenhang weist der hds auch auf neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Handels- und Gastronomiebetriebe dank Mischnutzungen von Betriebsflächen in den Ortszentren hin. Mischnutzung einer Fläche heißt, dass in einem Betrieb – Concept store – verschiedene Tätigkeiten wie Einzelhandel, Speis- und Schanktätigkeit, Dienstleistung und emissionsarmes Handwerk (z.B. Schuster, Friseur, Schönheitspflege) gleichzeitig ausgeübt werden können.

Bezirk: Bozen

Kommentare

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2 Kommentare auf "Künftig Förderung auch für zweites Dorfgasthaus"


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hage
hage
Superredner
1 Monat 13 h

Ich bin voll einverstanden, jedoch müssen dann die Preise auch jene eines Dorfgasthauses entsprechen.

Beispielsweise dir Südtiroler Gasthäuser übertreiben mit den Preisen.

N. G.
N. G.
Kinig
1 Monat 3 h

Also sollten wir dann noch die Trinkgelage der Dorf Jugend und der Rentner da subventionieren?

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