Von: Ivd
Bozen – Mit großer Aufmerksamkeit und konkreten Empfehlungen haben die Verantwortlichen des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit die Arbeit am neuen Landesgesetz zur Regelung eines eigenen Landesverzeichnisses für gemeinnützige Organisationen und zur Entwicklung der Zusammenarbeit der öffentlichen Körperschaften mit dem Dritten Sektors verfolgt. Mit dem in Kraft treten des Gesetzes sieben diesem Dienstag wird den im Landesverzeichnis eingetragenen Körperschaften ermöglicht, bestimmte Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können.
Wenngleich die allermeisten Mitgliedsorganisation des Dachverbandes bereits im staatlichen Einheitsregister eingetragen sind und damit auch jene Vorteile nutzen können, die der Staat gewährleistet, so wird das neue Landesgesetz für Südtirol vom Dachverband für Soziales und Gesundheit KDS stark befürwortet. Es wird das bisherige Landesgesetz vom 1. Juli 1993, Nummer elf zur ehrenamtlichen Tätigkeit ablösen und von diesem einige Inhalte übernehmen.
Das neue Landesgesetz soll nun aber vor allem auch als Startpunkt für eine Weiterentwicklung genutzt werden, damit die sogenannte „Mit-Gestaltung“ und „Mit-Planung“, also die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Verwaltung und gemeinnützigen Einrichtungen mit Nachdruck gefördert und ausgebaut werden kann.
„Bei der Umsetzung gemäß Artikel 11, Absatz 11, sowie bei der nun anstehenden Ausarbeitung der Leitlinien möchte der Dachverband und die Vertretungsorganisationen des Dritten Sektors einbezogen werden, um eine effektive und wirkungsvolle Beteiligung aller relevanten Akteure sicherzustellen“, erklärt Dachverband-Präsident, Wolfgang Obwexer.
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