Von: mk
Bozen – Ab 1. Juli 2023 wird die Führung des Landeskleinkinderheimes an die Gemeinde Bozen, genauer an den Betrieb für Sozialdienste (BSB) übertragen. Diesem Vorhaben hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrätin Waltraud Deeg in ihrer Sitzung am Dienstag zugestimmt.
Das Landeskleinkinderheim (IPAI) war nach der Reform der Sozialdienste durch das Landesgesetz 13/1991, mit dem die Sozialdienste neu geordnet wurden, noch der einzige soziale Dienst, den das Land direkt in Eigenregie geführt hat. Bisher war dafür das Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion innerhalb der Landesabteilung Soziales zuständig.
Das Landeskleinkinderheim wurde 1976 begründet und ist eine Einrichtung, die an 365 Tagen, rund um die Uhr für Kinder im Alter von null bis drei Jahren, schwangere Frauen und Mütter in schwierigen Lebenssituationen offensteht. In einem geschützten Umfeld sollen Mütter in ihrer Elternschaft und der Entwicklung ihrer elterlichen Kompetenzen unterstützt werden, zudem wird ein sicheres frühkindliches Aufwachsen für die Kinder mit und ohne Mutter garantiert. Die Aufnahme erfolgt in den meisten Fällen über ein Dekret des Jugendgerichtes. Insgesamt stehen sieben Plätze für die stationäre Aufnahme von Kleinkindern und acht Plätze für die stationäre Aufnahme von schwangeren Frauen und Müttern mit Kindern im Landeskleinkinderheim zur Verfügung. Zu Jahresende beginnen im ursprünglichen Sitz der Einrichtung in der Guntschnastraße Umbauarbeiten, übergangsmäßig wird das Landeskleinkinderheim dann im Rosenbach-Areal untergebracht.