Recht auch Hochschulbildung auch bei Gesundheitsnotstand

Landesregierung passt Stipendien für Studierende an

Mittwoch, 26. August 2020 | 22:03 Uhr
Update

Bozen – Für Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen hat die Landesregierung eine Anpassung der Studienbeihilfen sowie neue Maßnahmen im Fall eines Gesundheitsnotstandes gutgeheißen.

In ihrer Sitzung am Dienstag hat die Landesregierung für Studierende die Verordnung für die Studienbeihilfen beschlossen: Einerseits hat sie die Bewertung der wirtschaftlichen Lage bei Studienbeihilfen für Studierende einer universitären Einrichtung oder Fachhochschule im Vergleich zum Vorjahr angepasst. Andererseits hat die Landesregierung – ebenfalls auf Antrag des zuständigen Landesrates für Bildungsförderung – Maßnahmen eingeführt, die das Recht auf Hochschulbildung im Fall eines Gesundheitsnotstandes – wie im Fall der Corona-Pandemie – allemal gewährleisten.

Anpassungen bei der Feststellung der wirtschaftlichen Lage der Studierenden

Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen, die aus Studiengründen während des Studienjahres außerhalb ihrer Familie untergebracht sind, können alljährlich um die ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen. Seit dem vergangen Jahr dient hierfür als Berechnungsgrundlage die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und der “Faktor wirtschaftliche Lage” (FWL), der sich auf die Kernfamilie bezieht. Die Einführung der EEVE und der damit einhergehenden FWL-Bescheinigung hatte allerdings Auswirkungen auf die Höhe der Stipendien. Dies ergab eine interne Evaluierung des Amtes für Hochschulförderung.

Die Landesregierung hat nun auf Antrag des zuständigen Landesrates für Bildungsförderung die Parameter im Bereich der Studienbeihilfen ab dem akademischen Jahr 2020/21 zugunsten der Studierenden teilweise angepasst. Will heißen: Die FWL-Schwelle wurde bereits ab dem ersten Mitglied der Kernfamilie, das aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht ist, um 0,5 Punkte angehoben und nicht erst ab dem zweiten Mitglied. In diesem Zusammenhang erklärt der für die Bildungsförderung zuständige Landesrat: “Dadurch, dass die FWL-Schwelle aufgrund der Erfahrungen des Vorjahres angepasst worden ist, sorgen wir nicht nur für eine gerechtere Verteilung der Studienbeihilfen, sondern die Stipendien fallen auch etwas höher aus.”

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Online-Antrag voraussichtlich ab 28. September

Voraussichtlich vom 28. September bis zum 20. November 2020 können Studierende an Universitäten oder Fachhochschulen den Online-Antrag um eine ordentliche und außerordentliche Studienbeihilfe einreichen. Die Abteilungsdirektorin für Bildungsförderung Rolanda Tschugguel ruft die Familien dazu auf, sich frühzeitig für die Antragsstellung zu rüsten und rechtzeitig EEVE und FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) zu beantragen. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Landeswebseite. Da die EEVE mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, sei es ratsam, ab sofort einen Termin zu vereinbaren, erklärt Abteilungsdirektorin Tschugguel.

Recht auch Hochschulbildung auch bei (Gesundheits-)Notstand

Universitäten und Fachhochschulen haben im Frühjahr aufgrund des coronabedingten Gesundheitsnotstandes ihre Lehrtätigkeit in Präsenz unterbrochen und auf Fernlehre umgestellt. Dies hat dazu geführt, dass zahlreiche Studierende ihr Studium oder ihre Ausbildung nicht wie geplant fortführen konnten. “Wir dürfen nicht zulassen, dass Studierenden, die ein Stipendium beziehen, wegen der Corona-Pandemie einen Nachteil erleiden, weil beispielsweise Lehrangebote oder Prüfungen nicht stattgefunden haben, nicht absolviert oder abgelegt werden konnten”, betont der Landesrat für Bildungsförderung.

Aus diesem Grund hat die Landesregierung auf Antrag des zuständigen Landesrates in der gestrigen Sitzung (25. August) im Sinne der Studierenden beschlossen, möglich erschwerte Umstände im Falle eines Gesundheitsnotstandes zu berücksichtigen. Damit wird im Falle eines Gesundheitsnotstandes nicht nur die Studienbeihilfe, sondern auch das Recht auf Hochschulbildung gewährleisten. Die diesbezügliche überarbeitete Verordnung sieht Möglichkeiten vor, dass Studierende, die in der Zeit des Gesundheitsnotstandes ihr Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abschließen oder nicht alle Prüfungen ablegen konnten, unter bestimmten Voraussetzungen doch noch um die Studienbeihilfe oder um eine außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen können.

Südtiroler HochschülerInnenschaft  nimmt Schritte der Landesregierung erfreut zur Kenntnis

Nachdem viele Akteure gute Vorarbeit geleistet haben, hat die Landesregierung am 25. August beschlossen, Landesrat Philipp Achammers Antrag anzunehmen und eine Reihe von Maßnahmen zugunsten der Studierenden vorzusehen. Diesen soll infolge der Covid-19-Pandemie besondere Unterstützung zukommen: Studienabbrüchen aufgrund der sich verschlechternden Wirtschaftssituation soll erfolgreich entgegenwirkt werden.

Die Südtiroler HochschülerInnenschaft (sh.asus) zeigt sich grundsätzlich erfreut, dass die von ihr vorgebrachten Sorgen vieler studierender SüdtirolerInnen endlich gehört wurden. Matthias von Wenzl, Vorsitzender der sh.asus, erklärt: „Den Beschluss der Landesregierung haben wir Studentenvertreter aus der Presse erfahren. Inhaltlich kommt es jedenfalls nah an das heran, was die Südtiroler Studierenden gefordert haben.“ Es habe lange gedauert, bis das Konzept, das Bildungslandesrat Philipp Achammer Ende Mai auf Grundlage der Vorschläge der sh.asus sowie der zuständigen Ämter präsentiert hat, jetzt wirklich fassbar wurde. Nicht wenige Studierende meldeten sich in den letzten Wochen enttäuscht bei der HochschülerInnenschaft, mit dem Gefühl, dass ihre Interessen nicht ernst genommen würden. Nun könne die Südtiroler Politik aber etwas vorweisen, so von Wenzl. Besonders die Anpassung der Bewertung der wirtschaftlichen Lage im Vergleich zum Vorjahr sowie des zu erbringenden Leistungsminimum für eine Beihilfe realisiere weitestgehend die Forderungen der Studierenden, wie sie die sh.asus gesammelt, erkannt und zu Wort gebracht hat.

Einige unklare Aspekte – im Dialog angehen

Was die konkrete Ausgestaltung der finanziellen Hilfsmaßnahmen für Studierende betrifft, gebe es durchaus noch „einige Differenzen im Detail“, so der sh.asus-Vizevorsitzende Julian Nikolaus Rensi: „Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass einige Punkte im Sinne der sozialen Gerechtigkeit abzuändern wären, besonders im Bereich der einmaligen, außerordentlichen Corona-Beihilfe.“ Das werde man auch weiterhin in die dafür vorgesehenen gemeinsamen Gremien (wie dem Landesbeirat für das Recht auf Hochschulbildung) tragen. Obwohl die Chancen, dass solche weiteren Vorschläge noch angenommen werden, nach aktuellem Gesprächsstand eher gering seien, stellt die sh.asus fest: „Es wird den Studierenden geholfen, und das direkter und effektiver als in vielen anderen Gebieten; die Studierenden werden sehen, was sich noch verbessern lässt und die Lage danach beurteilen.“

Inzwischen möchte die Südtiroler HochschülerInnenschaft allen interessieren Studierenden empfehlen, dem Aufruf von Abteilungsdirektorin Rolanda Tschugguel (Bildungsförderung) Folge zu leisten und sich bereits jetzt bei den konventionierten Patronaten bzw. den Steuerbeistandszentren einen Termin für die Erstellung der EEVE und des FWL zu sichern.

Von: ka

Bezirk: Bozen