Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute wieder mit der Raumordnung befasst. Die zuständige Landesrätin Hochgruber Kuenzer hat die verschiedenen Änderungen erläutert. Einen Minderheitenbericht hat der grüne Landtagsabgeordnete Riccardo Dello Sbarba vorgelegt.
Landesgesetzentwurf Nr. 63/20: Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (vorgelegt von Landesrätin Hochgruber Kuenzer). Der Entwurf sieht eine Reihe von Änderungen am Neuen Raumordnungsgesetz vor. Er enthält Bestimmungen zur Landeskommission für Raum und Landschaft, zur Ansässigkeits- bzw. Sozialbindung, zu den Raumordnungsvereinbarungen, zu Abständen, Nutzung im öffentlichen Interesse, zu Mischgebieten und Gebieten für Tourismus, Gewerbe und Landwirtschaft, zu Parkplätzen, zur Tourismusentwicklung, zu Maßnahmen von Landes- und übergemeindlichem Interesse, zum Baugenehmigungsverfahren, zur landschaftsrechtlichen Genehmigung. u.a. LR Maria Hochgruber Kuenzer erläuterte die verschiedenen Änderungen, etwa zur Verlegung der Hofstellen, zu den Tourismusgebieten u.a. Es handle sich vor allem um technische Anpassungen, die mit dem Ministerium abgesprochen wurden, sowie um Übergangsbestimmungen.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) wies in seinem Minderheitenbericht auf die zahlreichen Änderungen hin, die das neue Gesetz bereits erfahren habe (407 mit vorliegendem Gesetzentwurf) und nannte einige Schwachstellen: die Senkung der Frauenquote in den Gemeindekommissionen, die Aufhebung der Höchstbettenzahl, die Baumöglichkeit ohne Gemeindeplanung, die Befreiung vom Erschließungsbeitrag für die Landwirtschaft. Die wenigen Verbesserungen am Gesetz seien von Rom auferlegt worden. “Das sind keine ermutigenden politischen Akzente für ein so junges Gesetz und für eine derart engagierte Landesrätin.”
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) meldete sich auch in der Generaldebatte als erster zu Wort. Die von Rom angemahnten Änderungen seien nur ein kleiner Teil des Gesetzentwurfs. Man befreie die Gemeinden von der Pflicht, eine Höchstbettenzahl und damit eine Grenze für die touristische Entwicklung anzugeben. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, was als Prinzip festgehalten werde, könne nur über die Planung umgesetzt werden. Nun aber würden vor Erstellung des Gemeindeplans Bauvorhaben ermöglicht. Damit würden die Gemeinden ermutigt, die Planung aufzuschieben. In Klausen sei die Bürgermeisterin zügig vorangegangen – und abgewählt worden. Das zeige, wie heikel das Thema sei. Der Gemeindeverband verlange sogar, dass man sogar Tourismuszonen ohne Gemeindeplan ausweisen könne. Er wolle die ursprünglichen Zielsetzungen des Gesetzes retten, denn nun stehe man vor einer Verwässerung. Ein Raumordnungsgesetz werde von vielen Ressorts mitgeschrieben, die Landesrätin sollte auf ihre Federführung pochen.
Am Nachmittag wurde die Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 63/20: Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (vorgelegt von Landesrätin Hochgruber Kuenzer) fortgesetzt.
Mit dem neuen Gesetz wollte man Rechtssicherheit bringen, erklärte Brigitte Foppa (Grüne). Aber mittlerweile seien bereits unzählige Änderungen angebracht worden. Bei der Frauenvertretung in den Kommissionen habe man immer wieder einen Schritt zurück gemacht, zurück hinter dem, was im Gleichstellungsgesetz von 2010 erreicht worden war. Damals hätten die Männer gewarnt, man werde nicht so viele kompetente Frauen finden; aber man habe sie gefunden. Im Beratungsstab des damaligen Urbanistiklandesrats sei auch nur eine Frau gewesen. 2018 habe man bei einer kleinen Raumordnungsreform ein Drittel Frauen in der Baukommission vorgesehen. Es sei unbegreiflich, warum man nun einen Schritt zurück mache. Die Grünen beantragten die Streichung dieses Artikels. Raumordnung und Landschaftsgestaltung könne man doch nicht nur aus Männersicht handhaben. Frauen seien längere Zeit im Dorf anwesend. Frauen würden den Raum anders gestalten, sie wollten z.B. auch Erholungsräume, Spielplätze usw. All dies müsse in die Raumplanung einfließen. Präsident Josef Noggler wies darauf hin, dass die Chefetage in der Raumordnung weiblich besetzt sei.
Zu viele Köche würden den Brei verderben, meinte Peter Faistnauer (Team K). Gute Köche hätten 2018 dafür sorgen sollen, dass man ein gutes und anwendbares Gesetz habe. Das habe man noch nicht. Jene, die dieses Gesetz anwenden müssten – Bürger, Betriebe, Beamte – wiesen täglich darauf hin. Wenn man das alte Gesetz von 1997 fortgeschrieben hätte, hätte man heute weniger Probleme. Zu viele hätten an dem Gesetz mitgeschrieben, Verbände, Bürgermeister usw. Bei der Frauenquote habe der Rat der Gemeinden darauf hingewiesen, dass man nur schwer Frauen für die Fachkommissionen finde. Jetzt werde fieberhaft nach Frauen gesucht, aber wenn man es ernst gemeint hätte, hätte man früher beginnen müssen. Besser wäre es gewesen, das Inkrafttreten des Gesetzes auf Juli 2121 zu verschieben.
Hanspeter Staffler (Grüne) sprach von einem missglückten Gesetz. Das zeige auch der Umstand, dass über 400 Änderungen vorgenommen wurden. Das Raumordnungsgesetz sei für die Allgemeinheit und müsse im Interesse der Allgemeinheit gemacht werden. Das Gesetz sei in einem offenen Verfahren erstellt worden, was Hoffnung gemacht habe. Viele seien nun aber maßlos enttäuscht. Es sei auch nicht mehr lesbar. Im deutschen Bundestag müssten die Gesetze sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich sein. Man werde erst in einigen Jahren erkennen, was das Gesetz bedeute, wenn man die Bauwerke sehe. Die Zusammenfassung von Raumordnung und Landschaftsschutz führe dazu, dass der Landschaftsschutz verschwinde. Es sei auch eine demokratiepolitische Frage, wenn man wisse, dass dieses Gesetz von einer kleinen Minderheit geschrieben wurde. Und es sei ein bürokratisches Monster. Es greife stark in die Landschaft ein; es würden viele Möglichkeiten eröffnet, wie man in die Landschaft eingreifen könne.
Paul Köllensperger (Team K) erinnerte sich an die erste Vorstellung des Gesetzes durch LR Theiner: Die Festlegung der Siedlungsgrenzen und der sparsame Umgang mit Grund und Boden – ein schönes Konzept. Aber bereits vor der Behandlung im Gesetzgebungsausschuss sei der Entwurf mehrmals revidiert worden. Im Plenum sei es dann nochmals durch zahlreiche Änderungsanträge, die meisten von der Mehrheit, geändert worden. Das Resultat sei ein unleserliches Gesetz, geschrieben von Rechtsanwälten für Rechtsanwälte. Der Landschaftsschutz sei untergeordnet worden, auch das öffentliche Interesse. Auch nach Verabschiedung sei es mehrmals geändert worden, heute das vierte Mal. Mit dem heutigen Gesetzentwurf gebe es einige Verbesserungen, aber mehr Rückschritte, unter anderem die Abschaffung der Bettengrenze und die Befreiung der Landwirtschaft von den Erschließungsbeiträgen. Dieses Gesetz sei ein Spiegel der SVP-Geschichte in den letzten Jahrzehnten; man verfolge Partikularinteressen und vermische politische und Verwaltungsebene.
Josef Unterholzner (Enzian) sah in dem Gesetzentwurf eine Katastrophe für Südtirol. Er sei für Bürokratieabbau, aber dieses Gesetz sei ein bürokratisches Monster. Man habe nicht auf Bürgermeister und Fachleute gehört. Die Techniker könnten mit diesem Gesetz nicht umgehen. Er schlage vor, dieses Gesetz zu annullieren und ein neues zu schreiben, das umsetzbar und für alle verständlich sei.
Mit diesem Gesetz sollte Ordnung in den Raum gebracht werden, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Alfons Benedikter wollte mit der Raumordnung die Landschaft schützen und Zersiedelung vermeiden. Das neue Gesetz entspreche diesem Gedanken nicht mehr. In den letzten Jahren seien, auch aufgrund der Lobbys, Bausünden entstanden, die es nicht geben sollte. Gleichzeitig gehe schützenswerte Kubatur unwiederbringlich verloren, und damit die Motive für die Fotos der Tourismusprospekte. Daher bräuchte man ein klares, lesbares Gesetz, das Schlupflöcher vermeide. Knoll sprach sich gegen die Frauenquote aus – echte Gleichberechtigung komme ohne Quoten aus. Es reiche nicht, Frau oder Mann zu sein, um in einer Kommission zu sitzen. In dieser Logik müsste man auch für die Jugend einen Platz reservieren. Die Plätze, die laut Foppa nur von Frauen angedacht würden, seien meist von Männer geplant worden. Keine Frau in Südtirol werde sich benachteiligt fühlen, weil in den Unterkommissionen keine Frau sei. Wichtig sei, dass diese Kommissionen mit Leuten besetzt würden, die sich für die Menschen dieses Landes einsetzten.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) berichtete von schlechten Erfahrungen mit LR Theiner in ihrer Zeit im Sanitätsbetrieb. Das zeige sich nun auch in der Raumordnung. Ein Thema sei die mangelnde Rechtssicherheit, ein großes Problem für die Planer. Es gebe ein Chaos bei den Fristen und bei der Amtsdauer der Baukommissionen. Viele Regelungen und Durchführungsbestimmungen fehlten noch, daher werde vieles präventiv nicht genehmigt. Die Bürokratie habe überhandgenommen, es brauche viel mehr Dokumente als vorher. Ablehnung und Aufschub wegen Unsicherheit träfen auch die Bauwirtschaft hart. Ein weiteres Thema sei der Schutz erhaltenswerter Bausubstanz. Gesetze seien sinnlos, wenn es keine Strafe gebe. Dieses Gesetz habe den Anspruch, den Bodenverbrauch zu drosseln. Hier habe der Staat dreinfahren müssen, um das umzusetzen. Was die Frauenquote betreffe, so sei sie diese Diskussionen langsam leid. 2020 sollte es selbstverständliche sein, dass in den Kommissionen ein Drittel Frauen sitzen. 50 Prozent der Bevölkerung seien Frauen. Um Gäste anzulocken, investiere man in Werbung, dasselbe wäre auch bei der Besetzung der Kommissionen angemessen. Ziele des Gesetzes seien der Schutz der Landschaft und der sparsame Bodenverbrauch. Diesen müsse man gerecht werden.
Präsident Josef Noggler verteidigte den ehemaligen Landesrat Theiner. Da Gesetz sei das Ergebnis einer breiten Diskussion und zahlreicher Änderungen durch den Landtag.
Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) erinnerte daran, dass das Gesetz wegen seiner Ziele zunächst allgemein begrüßt wurde. Er später habe die Verwirrung begonnen. Er wies auf Art. 2 hin, in dem die besonderen Bedürfnisse der Landeshauptstadt erwähnt würden. Ein Drittel der Stadt sei Gewerbezone, und die Betriebe seien besorgt wegen Art. 9, laut dem 20 Prozent der Kubatur als Wohnraum genutzt werden könne. Viele hätten bei diesem Gesetz den Einfluss der Lobbys beanstandet; es komme in der Tat einigen wirtschaftlichen Situationen entgegen. In den einschlägigen Registern schienen bereits viele Frauen auf, daher könne es nicht stimmen, dass man keine Frauen für die Kommissionen finde. Im Programm der Stadt Bozen seien bereits viele Termine aus dem Landesgesetz übernommen, was nun für Verwirrung sorgen werde.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) sah keinen Unterschied zwischen der früheren Landesregierung und der heutigen. Das Gesetz von Benedikter sei ein Meilenstein des Landschaftsschutzes gewesen – wobei man auch ethnische und identitäre Ideen damit verknüpft habe -, aber es sei auch einengend gewesen. Bauten bedeuteten für eine Stadt auch mehr Wohnraum und niedrigere Preise. Mehr Flexibilität könne den Menschen entgegenkommen, aber dieses Gesetz versuche einen schlechten Mix zwischen Benedikter und den Bedürfnissen der Lobbys. Eine Anlassgesetzgebung sei nie eine gute Gesetzgebung. Bezüglich der Frauenquote sprach sich gegen Reservate aus. Man müsse stattdessen alle Hindernisse für die Beteiligung von Frauen aus dem Weg räumen. Aus der versprochenen Berücksichtigung Bozens sei nichts geworden.
Es sei eine Illusion, wenn man glaube, dass ein solches Gesetz ohne viele Änderungen durchgehe, meinte Helmut Tauber (SVP). Er kritisierte Dello Sbarba, der sich stets gegen die Tourismuswirtschaft stelle, die Tausenden Arbeit gebe und die auch die Pflicht habe, sich weiter zu entwickeln. Gerade der Tourismus habe in den letzten Jahren stark auf Regionalität gesetzt.
Franz Locher (SVP) sah in den Quoten ein Problem der Handhabung. Bei den Kandidatenlisten für die Gemeindewahlen seien wegen der Quote viele Plätze frei geblieben. Bozen, ein Fünftel der Landesbevölkerung, könne man nicht mit den anderen Gemeinden vergleichen. In Berggemeinden gehe es z.B. um Abwanderung. Locher bescheinigte der Landesrätin, dass sie den Mut zu Änderungen habe. Das alte Gesetz sei von 1997, und es sei richtig, dass alle dieselben Chancen hätten sich zu entwickeln. Die Raumordnungsvereinbarung sei eine Superlösung gewesen. Gut seien auch die Mischgebiete, wo kleinere Tätigkeiten möglich seien. Er sei gegen einen Bettenstopp, gewisse Gemeinden hätten eine rückläufige Entwicklung. Es gehe um Arbeitsplätze vor Ort. Wichtig sei auch die Bestimmung zu den Parkplätzen; es sei besser, wenn diese nicht vor dem Haus stünden. Die ZeMet und die Varianten in der Bauphase seien enorm wichtig. Gerade diese stellten einen Bürokratieabbau dar.
Mit der Raumordnung beschäftige sich auch die Opposition mehr als mit anderen Gesetze, bemerkte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche). Es gehe hier um die Landschaft, mit der auch die Bevölkerung eine besondere Verbundenheit habe und die auch den Tourismus fördere. Benedikters Gesetz sei auf den Schutz der Landschaft ausgelegt gewesen, und davon habe man sich in den letzten drei Jahrzehnten entfernt. Prägend für das Land sei auch die Baukultur. Nun operiere man wieder am Raumordnungsgesetz herum und verlange Vorleistungen für etwas, von dem man die Auswirkung noch nicht kenne. Ein Beispiel seien die Mitarbeiterwohnungen im Gewerbegebiet. Wenn ein großer Betrieb 20 Prozent für Mitarbeiterwohnungen verwenden könne, dann sei das sichtbar. Man verweise hier auf die Durchführungsbestimmung, aber da sei er aus Erfahrung skeptisch. Locher lobe die Landesrätin, weil sie der Landwirtschaft entgegenkomme und Bauen außerhalb des Siedlungsgebiets ermögliche. In der Landwirtschaft sei oft Missbrauch geschehen, das müsse er als Bauer sagen. Leiter Reber kritisierte auch einen Änderungsantrag des Landeshauptmanns, der für die Neuvorlage von abgelehnten Gesuchen alte Bestimmungen gelten lasse. Die Frauenquote werde vor Missbrauch in der Urbanistik nicht schützen. Rieder erwarte sich zur Quote ein einstimmiges Ergebnis, das sei ein Demokratieverständnis, das er nicht akzeptieren könne.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) antwortete auf die Vorwürfe von Tauber. Eine Grenze für den Tourismus sei zum Schutz des Tourismus selber, auch vor Dumpingpreisen. Die Hälfte der Bevölkerung von einer Vertretung auszuschließen, sei keine Bagatelle, meinte er zur Frauenquote.
Die Raumordnung bewege alle, und das sei auch gut so, LR Maria Hochgruber Kuenzer. Niemand bestreite, dass die Landschaft das Gut Südtirols sei. Trotzdem müsse man dieses Land gestalten und den neuen Herausforderungen anpassen. Ein Tourismusentwicklungsplan sei mehr als die Bettenzahl, da müsse die Gesamtsituation einer Gemeinde berücksichtigt werden. Sie verteidigte die Varianten; es brauche eine Übergangsbestimmung, damit weiter gebaut werden könne. Zur Frauenquote werde es bei der Abstimmung klare Angaben geben. Die Landschaft komme nicht zu kurz, sie sei Teil dieses Gesetzes, sie sei immer auch Teil der Raumordnung. Wenn das Gesetz nicht im Juli in Kraft getreten wäre, hätte sich kaum jemand damit auseinandergesetzt. Die Siedlungsabgrenzung sei eine Möglichkeit, um der Landschaft ihren Stellenwert zu geben. Es sei zu hoffen, dass die Gemeinden dabei zügig vorgehen. Vom ursprünglichen Geist sei vieles geblieben, etwa der sparsame Umgang mit dem Grund. Es liege nun in der Verantwortung aller, dieses Gesetz gut umzusetzen. Es habe viel Gegenwind gegeben, aber vor allem, weil man mit diesem Gesetz nicht mehr so weitermachen könne wie bisher, weil man immer den Blick auf die Landschaft halten müsse. Auch der Denkmalschutz sei jetzt in diesem Kontext. Natürlich wünschten sich alle Rechtssicherheit, aber bereits beim alten Gesetz habe es immer wieder gerichtliche Auslegungen gebraucht. Bei den 20 Prozent gehe es nicht um ein Dorf im Dorf, sondern um zeitweilige Unterkünfte. Der Tourismus müsse gemeinsam gestaltet werden, es dürfe dabei auch die Frage geben, wie viel es noch vertrage. Für die Erhaltung der alten Bausubstanz gebe es den Gestaltungsbeirat.
Anschließend wurde der Übergang zur Artikeldebatte genehmigt.