Von: mk
Bozen – Zu Beginn der außerordentlichen Sitzung des Landtags am heutigen Montagvormittag bat Präsidentin Rita Mattei um eine Gedenkminute für den ehemaligen Abgeordneten und Landesrat Bruno Hosp, der am 12. Juli im Alter von 84 Jahren verstorben ist. Hosp wurde 1983 erstmals in den Landtag und in der Folge dreimal wiedergewählt; 1989 wurden ihm die Agenden als Landesrat für deutsche und ladinische Kultur und Schule übertragen – die er insgesamt drei Legislaturperioden lang bis 2003 innehatte.
Anschließend gab die Präsidentin bekannt, dass Riccardo Dello Sbarba (Grüne) aus dem Untersuchungsausschuss Personennahverkehr zurückgetreten ist sowie dass Thomas Widmann aus der SVP-Fraktion ausgetreten sei und angekündigt habe, eine eigene Fraktion zu gründen.
Es folgte die Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 134/23 Bestimmungen über den Abbau von mineralischen Rohstoffen (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates für deutsche Bildung und Kultur, Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen, Arbeit und Integration Philipp Achammer): Der Abbau mineralischer Rohstoffe wird derzeit durch das Landesgesetz Nr. 7 „Bestimmungen über Steinbrüche, Gruben und Torfstiche” aus dem Jahr 2003 geregelt. „Da die Bestimmungen dieses Landegesetzes nicht mehr aktuell sind, haben wir wie vereinbart eine neue zeitgemäße und mit den Interessensverbänden koordinierte Fassung der Bestimmungen über den Abbau mineralischer Rohstoffe ausgearbeitet”, erklärte der Einbringer des Gesetzentwurfs, Landesrat Philipp Achammer, in einer Aussendung warum der LGE eingebracht worden ist. In dieser verwies der Landesrat auch darauf, dass auf der einen Seite Bedarf nach Rohstoffen bestehe und sich Unternehmen Planungssicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit in der Rohstoffnutzung wünschten, auf der anderen Seite eine große Achtsamkeit gegenüber der Umwelt und dem Schutz der natürlichen Ressourcen herrsche. „Mit dem Gesetzentwurf suchen wir den Interessensausgleich”, so der Landesrat. „Wir nehmen Rücksicht auf die Umwelt, indem wir beispielsweise die Vorgaben des Klimaplans bezüglich Torfabbau berücksichtigen. Für die Wirtschaft schaffen wir Klarheit durch einen schonenden und transparent geregelten Abbau mineralischer Rohstoffe.”
LR Philipp Achammer schickte voraus, dass die Genehmigung von Gruben immer schwieriger werde; es scheine zwischen einer und der nächsten Gemeinde das “Florianiprinzip” zu gelten – jeder möchte eine Grube an die Nachbargemeinde weitergeben. Material abzubauen sei nach wie vor notwendig, auch wenn die Menge des recycelbaren Materials vergrößert werde. Mit dem Gesetzentwurf habe man sich zum Ziel gesetzt, klarer zu werden mit den Genehmigungen und mit den Rahmenbedingungen. Abbau in einem gewissen erträglichen Rahmen und mit gewissen Rahmenbedingungen solle zugelassen werden. Er wolle auf zwei Kritikpunkte eingehen, erstens: Wenn man sich die Genehmigungen der vergangenen Jahrzehnte anschaue, dann seien 98 Prozent verlängert worden – die Bürger fragten sich mitunter, ob der Abbauzeitraum effektiv sei oder nicht. Deshalb werde man mit dem Gesetz auf diesen Kritikpunkt eingehen. Zweiter Punkt: die Nichteinhaltung der Auflagen. Die gemachten Auflagen seien durchaus bemerkenswert und zahlreich, mit dem Gesetz werde nun ein regelmäßiges Monitoringsystem durch die zuständige Behörde und die Gemeinde eingeführt. Es mache keinen Sinn, eine neue Grube zu eröffnen, wenn in einer bestehenden weiter abgebaut werden könne. Innerhalb des Konzessionszeitraumes müsse die Renaturierung erfolgt sein. Man habe versucht, im Abbauzeitraum eine Änderung vorzunehmen: Von vornherein könne die Abbaudauer länger sein – bis zu 20 Jahre, aber eine Verlängerung werde die Ausnahme sein. Wenn eine Konzession erteilt werde, dann habe ein Konzessionsnehmer ein Recht darauf. U.a. werde auch vorgesehen, dass die Umweltausgleichsmaßnahmen optimiert würden. Dadurch werde die Planungssicherheit für die Unternehmer erhöht. Es gebe innerhalb des Gesetzes Licht und Schatten – ein Schatten sei, dass es keinen Landesabbauplan gebe. Doch die konkreten Erfahrungen hätten gezeigt, dass ein solcher nichts bringen würde. Die Alternative, für die man sich entschieden habe, sei das Erstellen einer Kartographie, in der eingezeichnet werde, wo keine Gruben entstehen könnten, etwa in Naturparks oder in UNESCO-Weltwerbe – also die umgekehrte Vorgehensweise wie beim Landesabbauplan. Der Abbau von Torf werde grundsätzlich nicht mehr ermöglicht; bestehende Gruben sollten bei Ablauf der Konzession geschlossen werden, maximal zwei Jahre könnten die Konzessionen verlängert werden. Man wolle zudem mit dem neuen Gesetz Scheinanträge vermeiden. Solange im Land gebaut werde, werde es Abbau brauchen; diesen Abbau wolle man streng kontrollieren und überwachen.
In seinem Minderheitenbericht zum Gesetzentwurf mit dem Titel “Liberalisierung oder Abschied von der Landesplanung” erinnerte Hanspeter Staffler (Grüne) an vergangene gesamtheitliche Konzepte, wie den Landesraumordnungsplan (LEROP) von 1995. Dieser habe sämtliche Politikbereiche beleuchtet und den Versuch einer Vision mit gesellschaftspolitischem Anspruch lanciert. Doch die Realpolitik der Regierung Durnwalder und die neoliberale Politik der Regierung Kompatscher hätten sich nichts aus diesem Weitblick der zusammenschauenden Handlungen gemacht, die Orientierung sei – wenn auch legitimen – eine an wirtschaftlichen Partikularinteressen, die von dieser Art der Planung wenig halte. Symptomatisch dafür sei das Fehlen eines Grubenplans, eines landesweiten Plans, der geeignete Abbaugebiete ausweise und negative Kardinalflächen als Tabuzonen deklariere. Als schlagender Beweis für das Nichtplanerische, Nichtvisionäre und Nichtgesamtheitliche sei der wenig realistische Ansatz, die Antragstellenden selbst mögen doch den „Nachweis darüber, ob die beantragte Abbaumenge erforderlich ist“, erbringen. Dieser individualistische Politikansatz der neoliberalen Glaubensgemeinschaft habe zur Ausbeutung der Welt mit den multiplen Krisen geführt. Südtirol benötige laut amtlichen Unterlagen alljährlich 2,2 Millionen Tonnen mineralische Rohstoffe, die Großteiles im Lande abgebaut und Großteiles in der Bauwirtschaft landeten. Laut Klimaplan wolle Südtirol bis 2040 klimaneutral sein, was auch eine Neuausrichtung der Bauwirtschaft inkludiere. Dieser von der Landesregierung definierte Transformationsprozess finde jedoch im Gesetz keinen Niederschlag. Schwerwiegende Eingriffe in Natur und Landschaft erforderten Kompensationsmaßnahmen für wildlebende Tiere und Pflanzen. Gruben aller Art seien schwerwiegende Eingriffe, daher müssten noch vor Beginn des eigentlichen Abbaus ökologische Ausgleichsflächen angelegt werden. Doch das Thema Ausgleichsmaßnahmen sei im Gesetz viel zu vage ausgeführt. Ausgebeutete Gruben sollen laut Gesetzesvorschlag als Deponien für Aushubmaterialien dienen, dies sei ein ökologisches Fiasko, weil Aushub- und Deponiekapazitäten weder räumlich noch zeitlich im notwendigen Gleichgewicht zur Verfügung stünden, brauche es die Bagatelleingriffe im landwirtschaftlichen Grün. Doch Bagatelleingriffe erlaubten Ablagerungen von erdigen Materialien ohne Landschaftsschutzgenehmigung und führten nicht nur zu einer Nivellierung der Landschaft, sondern vielfach würden ökologisch herausragende Standorte durch Auffüllen zerstört. Diesem Umstand sei Rechnung zu tragen und deshalb bräuchte es Bezirksdeponien für erdige Aushubmaterialien. Dieses Gesetz aber nehme von der Naturkrise keine Notiz und vertue die Chance, Bezirksdeponien zu schaffen und damit die ökologisch unseligen Bagatelleingriffe einzuschränken. Im Genehmigungsverfahren für die Gruben spielten die Gemeinden eine Nebenrolle. Das vorgeschriebene und notwendige Auflagenheft sollte neben den üblichen Vorschriften auch die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen beinhalten, welche mit Hilfe einer ökologischen Baubegleitung zu errichten seien. Die Kontrollorgane sollten zu periodischen Inspektionen verpflichtet werden. Die Sanktionen seien mit maximal 25.000 Euro unverständlich niedrig angesetzt. Unterstützenswert sei, dass es nun ein Gesetz für Gruben geben wird. Es bräuchte jedoch einen Fachplan mit starken Kriterien zum besseren Schutz der Anrainerinnen und Anrainer vor Lärm und Staub und mit der parzellenscharfen Ausweisung von Tabuzonen wie ökologisch wichtige Gebiete. Dieses Gesetz bestehe weder den Natur- noch den Klimacheck und dürfte so in Zeiten der multiplen und wachsenden Krisen nicht genehmigt werden.
Als erster ergriff Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) in der Generaldebatte das Wort. Der Abgeordnete erkundigte sich, ob es Auswirkungen habe, dass es kürzlich geheißen habe, dass auf Staatsebene Gruben und Minen reaktiviert werden sollten. Auch interessiere es ihn, ob Feinstaubwerte bei Gruben gemessen würden. Er habe festgestellt, dass neben der Autobahn bei Freienfeld unweit der Baustelle des BBT ein kleiner Flughafen gebaut worden sei – er frage sich, ob dieser Flughafen in Zusammenhang mit der Baustelle stehe.
Die Schottergruben und Steinbrüche seien ein heikles Thema im Land, bemerkte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Alle spekulierten auf das Land, wenn sich ein Unternehmer ein Areal für einen Steinbruch sichere, dann sei das gut für den Unternehmer, aber weniger für die Bevölkerung. Er erinnerte daran, dass er vorgeschlagen habe, dass man einen Landesplan machen solle, in dem festgehalten werde, wo keine Gruben errichtet werden dürfen. Das wolle man nun tun – das sei ein Schritt in die richtige Richtung. Doch man lebe in einem kleinen Land, wo sich viele gut kennen und gut auskennen, deshalb könne man auch ohne Plan Spekulation betreiben. Seine zweite Sorge sei, dass – wenn man Zonen ausweise bzw. das Siedlungsgebiet – man gewisse Flächen ankaufen könne. Beim Gesetz Raum und Landschaft habe man gesagt, eine Planung mache Sinn; hier sage man, sie mache keinen Sinn. Wie steht die Landesregierung nun zur Planung?
Paul Köllensperger (Team K) erklärte, dass das Gesetz im Verhältnis zur aktuellen Lage ein Fortschritt. Ein positiver Aspekt sei, dass es keinen Torfabbau mehr geben solle. Ein zweiter sei, dass das Gesetz vermehrt nach Transparenz suche – in einem Bereich, der bisher unter Transparenzmangel gelitten habe. Es sei auch wichtig, dass Umweltausgleichsmaßnahmen vorgesehen würden. Das Monitoring sei zu begrüßen und wohl die größte Veränderung für Konzessionsnehmer. Ein Wermutstropfen sei die Frage, ob das Instrument des Abbauplans nicht fehlen werde – werde es damit nicht an Lenkung fehlen und werde allen die Kartographie ausreichen. Die Umweltmaßnahmen seien im Gesetz zwar vorgesehen, würden aber zur Gänze der Landesregierung mit Durchführungsmaßnahmen überlassen. Er habe im Gesetz keine klare Definition gefunden, wann es “nur” eine Dienststellenkonferenz brauche und wann eine UVP – die Umweltagentur entscheide das. Er könne dem Gesetz einiges abgewinnen, auch wenn er noch einige nebulöse Punkte.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) sagte, er stelle sich den “Mineralischen-Rohstoff-Browser” ähnlich dem bereits bestehenden “Weinbau-Browser” vor. Er frage sich, wie lange der Aufbau eines solchen dauere. Auch frage er sich, wie es bei den BBT-Deponieflächen ausschaue: Bleibe man auf diesen Abbau-Wüstenflächen sitzen? Wie schaue es mit den Staubemissionen dort aus? Gebe es spezifische Ansprechpartner dafür? Aufgrund der Antworten auf diese Fragen, könne er sich dann entscheiden, ob er dem Gesetz zustimmen werde oder nicht.
Es komme nun ein weiteres Gesetz – obwohl die Unternehmer jetzt schon unter all den Auflagen stöhnten, so Josef Unterholzner (Enzian). Man solle zwischen Gruben und Steinbrüchen unterscheiden, denn er könne verstehen, dass man eine Schottergrube auffülle, aber bei einem Steinbruch tue er sich damit schwerer. Wenn man bedenke, was für einen Lärm und Aufwand und wie viel Material es brauche, um einen abgebauten Berg oder ein sehr großes Loch wieder aufzufüllen, frage er sich, ob man hier nicht etwas anderes andenken solle. Auch im Reschenstausee gebe es noch sehr, sehr viel Material – es ändere nichts, wenn der Stausee tiefer werde und der Schotter genutzt. Ähnlich sei es auch beim Zoggler-Stausee in Ulten.
Franz Locher (SVP) verwies darauf, dass die Staubentwicklung und die Abbauflächen zwar störend wirkten, doch zugleich erfüllten sich viele gerne den Wunsch des eigenen Heims. Er finde das Gesetz gut, es sorge für kurze Verkehrswege und man verhindere damit Verkehr, weil Material nicht mehr die Runde transportiert werden müsse. Abbruchmaterial solle wiederverwertet werden. Wenn man eine Abbaufläche mache, dann sei nicht alles verwertbares Material; auch das müsse bedacht werden, es war zum Beispiel auch beim BBT so. Es brauche Lösungen dafür, was mit diesem Material gemacht werde. Man wisse, dass man auch künftig viel mit Unwettern zu tun haben werde; auch bei diesen falle Material an, für welches man Verwendung finden solle. Er wolle betonen, dass die Genehmigungsverfahren zum Teil zu lange dauerten; es sei deshalb wichtig, dass dies bei der Umsetzung des Gesetzes bedacht werde. Wichtig sei auch, dass die Durchführungsverordnung rasch komme, damit man mit dem Gesetz dann auch arbeiten könne.
Man sehe am Gesetzentwurf die derzeitige Problematik: Jedes Gesetz habe seine Schattenseiten, erklärte Gerhard Lanz (SVP). Man müsse Lösungen dafür finden, den Bedarf zu decken – es sei durch die Bautätigkeit im Land eine Notwendigkeit gegeben. Er habe den Eindruck, dass man aber im Zusammenhang mit dem Gesetz sehr viel über Umweltschutz spreche, anstatt über die Notwendigkeit. Ein Abbauplan habe das Problem in sich, dass man viele Testbohrungen vornehmen müsste, er befürworte, dass es keinen Landesabbauplan gebe. Der Abbau erfolge häufig nahe an bewohntem Gebiet, eben weil dort auch gebaut werde – und man kurze Wege haben wolle. Doch gemeinsam mit der Bevölkerung könne man oft Lösungen finden. Er verwies auf seine Tagesordnung, die später behandelt werden werde. Er könne dem Gesetz zustimmen. Es gelte zu prüfen, wie man Material wiederverwerten könne – häufig sei die Trennung der Materialien problematisch. Lokale Standorte zur Verarbeitung dieser Abbruchmaterialien seien eine Möglichkeit. Nun müssten auch die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verwendung des recycelten Materials geschaffen werden.
Es gehe um die Überarbeitung eines Landesgesetzes von vor 20 Jahren, schickte Magdalena Amhof (SVP) voraus – und nach 20 Jahren sei es angebracht, dass man Regelungen überdenke und überarbeite. Mit diesem Gesetz werde mehr Klarheit und Transparenz in die Materie gebracht. Das sei ein großer Mehrwert für die Bürger. Es erscheine ihr wichtig, dass mit der Ermächtigung auch die Wiederherstellungsmaßnahmen klar geregelt würden. Das erscheine ihr auch in Zusammenhang mit der Diskussion über die Schottergrube St. Florian oder jener in Sarns wichtig.
LR Philipp Achammer verwies in seiner Replik auf die Position von Anrainern und dass es vorkomme, dass sowohl das Gutachten der Umweltbehörde und der zuständigen Lokalbehörde positiv sei – und es dennoch Proteste gebe. Es werde in Südtirol keine Reaktivierung alter Bergwerke in Südtirol geben – man habe hier die primäre Kompetenz. Die Auflagen für die Konzessionäre habe es immer schon gegeben, man wolle nun nur genauer bzw. konsequenter hinschauen. Zum Flugplatz an der BBT-Baustelle könne er keine Auskunft geben. Das verwendbare Aushubmaterial des BBT werde beim dortigen Tunnelbau zur Gänze wieder gebraucht, der Rest sei Deponiematerial. Die Bestimmungen zur Wiederherstellung der Deponieflächen gelten auch für die BBT-Baustelle. Was bringt eine Kartographie? Beim Landesabbauplan würden die Flächen relativ oberflächlich geprüft, man habe keine Sicherheit, dass diese Fläche dann zu 100 Prozent auch “halte”. Es sei kritisiert worden, dass keine Programmierung möglich sei und dass die Kartographie fehle – doch auch wenn mehr Kriterien definiert worden wären, hätte dies nicht unbedingt zu mehr Sicherheit geführt. Man spreche viel von Schotter- und Gesteinsabbau, weil dies in Südtirol den größten Anteil ausmache. Die Charakteristiken der Renaturierung würden in jeder Konzession festgelegt, es sei klar, dass bei bestimmten Abbauorten bestimmte Wiederherstellungsmaßnahmen nicht möglich seien, etwa eine Auffüllung beim Marmorabbau in Laas. Es sei nicht so, dass man eine Konzession auf jeden Fall auf 20 Jahre ausstellen und in jedem Fall verlängern werde. Damit war die Generaldebatte abgeschlossen und man ging zur Behandlung der Tagesordnungen über.
Mit einer Tagesordnung Nr. 3 forderte Gerhard Lanz (SVP), der Landtag möge die Landesregierung beauftragen, zu prüfen, inwieweit ein vereinfachtes Verfahren möglich ist, sodass auf begrenzten, landwirtschaftlich genutzten Flächen der Abbau von Material wie z.B. Schotter und das anschließende Wiederauffüllen mit Aushubmaterial erfolgen kann, wobei derartige Konzessionen eine maximale Dauer von acht Monaten haben dürfen und die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung nach erfolgtem Abbau/Wiederauffüllen wieder aufgenommen werden muss. Die Tagesordnung wurde von der Landesregierung angenommen.
Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja, drei Nein und zwölf Enthaltungen genehmigt.