Von: mk
Bozen – Regelmäßig hält das Militär im Unterland Übungsflüge mit schweren Hubschraubern ab, berichtete die Süd-Tiroler Freiheit bei der Aktuellen Fragestunde im Landtag. Die Flüge würden meist an mehreren Tagen und bis spät in die Nacht durchgeführt. Die Flüge würden einen enormen Lärm und stellen eine große Belastung für Mensch und Natur darstellen. Die Süd-Tiroler Freiheit stellte dazu folgende Fragen: Warum darf das Militär bis tief in die Nacht massive Ruhestörung begehen, während Bürger und Betriebe (zu Recht) dafür bestraft würden? Ist die Landesregierung im Bilde, wann, wo und wie lange das Militär seine Übungsflüge abhält? Wie viele Tonnen CO2 werden durch die Übungsflüge in Südtirol jährlich in die Luft geblasen? Was will die Landesregierung unternehmen, damit dem nächtlichen Militär-Krawall Einhalt geboten wird? Was sagt die Landesregierung zum Radau, den das Militär den Bürgern zumutet? Das Militär sei von sämtlichen Verboten ausgenommen, antwortete die Landesregierung. Das Militär sei gegenüber dem Land auch nicht auskunftspflichtig. Man könne nur darüber verhandeln.
Die Westumfahrung der Stadt Brixen mit der Option der Verlängerung nach Norden wurde mit einem Kostenaufwand von 130 Mio. Euro geplant und teilweise realisiert mit dem Ziel, die Stadt Brixen vom Durchzugsverkehr zu entlasten, stellte das Team K fest. Im Rahmen der Planung wurde mit einem täglichen Verkehrsfluss von ca. 10.000 Fahrzeugen im Bereich der Westumfahrung gerechnet. Die Fragen an die Landesregierung: Wie viele Fahrzeuge passieren täglich die Westumfahrung? Wie hoch ist der Verkehrsfluss auf der normalen Staatsstraße, durch die die Stadt vom Süden und vom Norden erreicht wird? Was kostet der Mittelanschluss, der vor der Fertigstellung steht, und mit wie vielen Fahrzeugen rechnet man, die diesen Straßenabschnitt täglich passieren werden? Die Landesregierung berichtete von einem Verkehrsaufkommen von 10.000 Autos pro Tag, was 80 Prozent des Durchzugsverkehrs entspreche, und von 20.000 Autos auf der Staatsstraße. Der Verkehr im städtischen Bereich sei vor allem hausgemacht, und das wolle man zusammen mit der Stadtverwaltung mit neuen Modellen angehen.
Die SVP wies auf die Bedeutung der Bozner Umfahrungen für die Wirtschaft in der Umgebung hin und fragte: Wie weit ist die Ausführung betreffend die Verlegung der Einsteinstraße vorangeschritten? Wie weit sind die Machbarkeitsstudien betreffend den Bau des Tunnels unter dem Hörtenberg? Sind die geologischen Untersuchungen bereits beauftragt worden? Wie weit ist die Ausführung betreffend die Unterführung der Romstraße? Es gehe um einige der wichtigsten Projekte auch des Landes, antwortete die Landesregierung. Für das Projekt Einstein-, Buozzi- und Galvanistraße würden derzeit Bodenproben untersucht. Für den Hörtenbergtunnel habe man technische Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, dabei würden die Verkehrsflüsse aus den Nachbargemeinden berücksichtigt. Die Projektierung für die Umfahrung der Romstraße wurde ausgeschrieben. Heute habe die Landesregierung übrigens das Bauprogramm für die nächsten drei Jahre genehmigt.
Ein deutscher Staatsbürger, der seinen Wohnsitz nach Südtirol verlegt hat, wird seine Autozulassung umschreiben, möchte aber seine deutsche Autoversicherung beibehalten, berichtete die Süd-Tiroler Freiheit und stellte dazu folgende Frage: Ist es mit einer italienischen Autozulassung möglich, die Autoversicherung in einem anderen EU-Staat abzuschließen? Für ein in Italien zugelassenes Fahrzeug sei eine Versicherung bei jeder ausländischen Gesellschaft möglich, die im staatlichen IVAS-Register eingetragen sei, antwortete die Landesregierung.
Das Team K verwies auf die Fachtagung „Landschaft und Verkehrsinfrastruktur“ am 13. Februar im Noi Techpark in Bozen, organisiert vom Landesressort für Infrastruktur und Mobilität in Zusammenarbeit mit Architekten- und Ingenieurkammer Bozen. Es ging um neue Wege in der Mobilität in größtmöglichem Einklang mit Natur und Landschaft. Ein Beispiel war die Initiative „Naturschutz an Verkehrswegen“ des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr. Die Fragen an die Landesregierung: Hat die Landesregierung bereits ein Konzept zur Erhöhung der Artenvielfalt im Straßenbegleitgrün ausgearbeitet? Gedenkt die Landesregierung blühende Böschungen an Straßenrändern, Radwegen, Flussläufen und Verkehrsinseln mit heimischen Blumen und Kräutern zu bepflanzen? Konnten schon Maßnahmen umgesetzt werden? Obliegt die Zuständigkeit dem Amt für Straßenbau, den Bezirksgemeinschaften oder den Gemeinden? Bei der Tagung seien Beispiele aus ganz Europa vorgestellt worden, berichtete die Landesregierung. Ein Konzept für Südtirol gebe es noch nicht, man werde eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellen. Wohl aber habe man Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Außerdem sehe man auch Umfahrungen als Investition in eine umweltfreundlichere Infrastruktur.
Seit 1. Jänner 2020 ist ein neues Gesetz in Kraft, welches vorschreibt, dass Fahrzeuge aus Italien nur dann exportiert werden können, wenn sie eine wiederkehrende Begutachtung vorweisen können, die nicht älter als sechs Monate ist, stellte die Süd-Tiroler Freiheit fest. Für Auto-Exporteure ist dies eine unnötige Schikane, umso mehr, als dass in dem Land, in dem das Auto neu angemeldet werden soll, ohnehin eine Begutachtung vorgenommen werden muss. Insbesondere aber für Oldtimer, die nicht mehr für den Straßenverkehr gedacht sind, sondern nur noch als Ersatzteile für Reparaturen ins Ausland verkauft werden, macht dieses Gesetz einen Verkauf ins Ausland unmöglich. Dazu stellte die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen: Ist die Landesregierung in Kenntnis dieser neuen Bestimmungen? Was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen? Die Landesregierung kündigte an, die Frage schriftlich zu beantworten, da die Unterlagen noch nicht da seien.
Vor über einem Jahr wurde im Südtiroler Sanitätsbetrieb eine Mitarbeiterbefragung durchgeführt, bemerkte das Team K. Es spricht für gute Unternehmenskultur, Mitarbeiter einzubinden und regelmäßig eine Befragung zu Arbeitsklima, Arbeitspensum und Zufriedenheit durchzuführen, denn zufriedene Mitarbeiter bilden die Basis für erfolgreiche Arbeit. So auch im Sanitätsbetrieb. Ebenso gehört es zu den Grundsäulen partizipativer Modelle, den Teilnehmenden eine Rückmeldung zu geben. Dies ist bisher nicht geschehen. Daher die Fragen an die Südtiroler Landesregierung: Liegen die Ergebnisse vor? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht und wann werden sie vorliegen? Wurden die Mitarbeiter/innen über die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung informiert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Ergebnisse würden zunächst in der Mitarbeiterzeitung publiziert und mit den Mitarbeitern diskutiert, voraussichtlich in den nächsten Wochen, antwortete die Landesregierung. Man könne vorwegnehmen, dass die Zufriedenheit vor allem in den kleinen Spitälern sehr hoch sei.
Als Rückschritt bezeichnen die Schüler der Landesfachschule für Sozialberufe, Hannah Arendt, die Tatsache, dass ihnen ab Herbst 2020 das Wohnheim Elisabethinum nach 15 Jahren nicht mehr zur Verfügung gestellt wird, bemerkte die Süd-Tiroler Freiheit. Stattdessen wird es die Universität Bozen als ursprünglich vorgesehener Nutzer für sich in Anspruch nehmen. Die Schüler der LFS haben bereits eine Petition gegen dieses Vorhaben gestartet. Die Zahl der Teilnehmer spricht eine deutliche Sprache. Dazu stellte die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen: Entspricht es der Wahrheit, dass den Schülern der LFS Hannah Arendt künftig nicht mehr das Elisabethinum als Unterkunft zur Verfügung gestellt wird? Wenn ja, liegt es im Interesse der Landesregierung, den Schülern der LFS eine gleichwertige alternative Einrichtung zum Elisabethinum bereitzustellen? Wird die Landesregierung die Petition der Schüler zur Kenntnis nehmen? Das Studentenwohnheim sei für Studierende der Uni geplant gewesen, und so sei es auch gebaut und eingerichtet, antwortete die Landesregierung. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren auch Schüler untergebracht, und aus der Ausnahme sei ein Dauerzustand geworden. Man habe nun beschlossen, das Elisabethinum seiner ursprünglichen Zweckbestimmung zuzuführen, aber schrittweise. Die Minderjährigen würden im Antonianum untergebracht.
In einigen europäischen Ländern gibt es eine vom Staat und teilweise vom Künstler gespeiste Sozialversicherung – eine sogenannte Künstlerkasse, bemerkte das Team K. In Italien gibt es eine solche nicht. Um aber den Künstlern, die für die Gesellschaft einen wichtigen kulturellen und sozialen Beitrag leisten, eine soziale Absicherung und Altersversorgung zu garantieren, da viele von ihnen sich in prekären Arbeitssituationen befindet, erschiene die Errichtung einer sogen. Künstlerkasse sinnvoll. Das Anliegen der Errichtung einer Sozialversicherung für Künstler ist derzeit Gegenstand eines Arbeitstisches zwischen den Kulturabteilungen beider Provinzen, den zuständigen Ämtern der Region Trentino – Südtirol und dem regionalen Rentenfond Pensplan Centrum. Das Team K richtete folgende Fragen an die Südtiroler Landesregierung: Wie viele Treffen haben bereits stattgefunden? Ist das Land Südtirol diesbezüglich auch mit den Kunstschaffenden selbst in Kontakt? Wenn ja, mit wem? Welche weiteren Fachleute sind an dieser Entwicklung beteiligt? Konnten rechtliche und verwaltungstechnische Voraussetzungen bereits geprüft und Kriterien ermittelt werden? Wenn ja, welche? Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? Wird hierfür neben dem Künstler auch das Land in eine solche Künstlerkasse einzahlen, so wie dies für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auch der Angestellte und der Betrieb macht? Innerhalb wann kann man mit einem konkreten und umsetzbaren Lösungsvorschlag rechnen? Wann wird dieser den zuständigen Gremien zur Genehmigung unterbreitet? Es habe dazu bereits zahlreiche Treffen gegeben, antwortete die Landesregierung. Es sei auch ein Schwerpunkt der Regionalregierung, da man eine regionale Lösung anpeile. Die rechtlichen Voraussetzungen seien bereits geprüft worden; demnach müsste das Regionalgesetz von 1992 um eine neue Kategorie ergänzt werden. Daran werde bereits gearbeitet. Man wolle über Pensplan eine ergänzende Vorsorgeregelung schaffen. Man werde jedenfalls noch heuer etwas vorlegen.
Die Südtiroler Biathletin und Doppelweltmeisterin Dorothea Wierer ist seit geraumer Zeit in aller Munde – nicht nur wegen ihrer hervorragenden sportlichen Leistungen und Erfolge, sondern auch als internationales Werbegesicht für verschiedene Marken, bemerkten die Freiheitlichen. Sie ist wegen ihrer Ausstrahlung, ihres Charmes und ihrer Professionalität eine sehr gefragte Partnerin, in der Werbung – im Sport, aber auch in den verschiedensten Medien. Durch ihre eigene Art verzaubert sie Fotografen und Journalisten, erntet international Lorbeeren für ihre Auftritte, die sie stets gut gelaunt absolviert. Immer wieder hört und liest man aber in ihren Interviews darüber, dass Südtirol als Marke nicht in diese großartige, sympathische Sportlerin investieren würde, die selbst längst zu einer Marke wurde. Die Landesregierung wurde um die Beantwortung folgender Fragen ersucht: Warum hat Südtirol keinen Werbevertrag mit Dorothea Wierer abgeschlossen? Wer zeichnet dafür verantwortlich? Um welche Summe hätte es sich gehandelt, als Wierer mit Livigno den Deal abgeschlossen hat? Wird Südtirol künftig in die Biathletin investieren? In welche Südtiroler Sportler investiert das Land bereits? Wird sich Südtirol künftig werbestrategisch mehr um seine eigenen Sportler bemühen? Wenn ja, wie und mit welchen Maßnahmen? Wie steht die Landesregierung dem Vorschlag gegenüber, Südtiroler Sportler in den Landesdienst (z. Bsp. Forstbehörde, Berufsfeuerwehr) aufzunehmen? Es habe bis 2015 einen Vertrag mit Wierer gegeben, antwortete die Landesregierung. Dann habe Wierer in Livigno einen neuen Sponsor gefunden und gefragt, ob das mit dem Südtirol-Logo vereinbar sei – das sei es nicht. Wierer habe sich schließlich für Livigno entschieden. Das Land investiere in sehr viele Sportler; es sei nämlich die Frage, ob man sich auf wenige konzentriere oder auf mehrere verteile.
Kürzlich wurde die neue Südtiroler Lehrerausbildung vorgestellt, bemerkte das Team K. Das Modell beruht besonders auf die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis, daher müssen die teilnehmenden Lehrpersonen effektiv im Dienst sein (Vertrag zwischen 6 und 18 Stunden). Die Ausbildung wird für die verschiedenen Wettbewerbsklassen im Dreijahresrhythmus angeboten. Da besonders viele Frauen im Lehrberuf tätig sind, stößt die Lehrerausbildung natürlich auch auf Interesse und kann hier mit Kinderwünschen oder Familienplanung kollidieren. Wer nämlich in obligatorischer Mutterschaft oder Elternzeit ist, kann nicht daran teilnehmen, weil dies kein effektiver Dienst ist. Das führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen, da Bewerber/innen, die eine ungünstigere Position in der Rangliste haben, unter Umständen früher an der Ausbildung teilnehmen können. Dazu gab es folgende Fragen an die Landesregierung: Wie gedenkt die Landesregierung, diesem Problem entgegen zu kommen? Sind Modelle angedacht, die den Besuch der Theorie und zu einem späteren Zeitpunkt die Praxis vorsehen? Ist es zulässig und im Sinne der Landesregierung, Mütter zu benachteiligen? Zu fachspezifischen Modellen gebe es Kompensationen, andere könnten nachgeholt werden, antwortete die Landesregierung. Man komme Müttern also sehr wohl entgegen. Ein Praktikum während des obligatorischen Mutterschaftsurlaubs sei rechtlich schwierig.
Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz hat im Herbst 2018 die Bürgerforschungsinitiative („Citizen Science“) „Messen Sie Radon bei sich zuhause!” gestartet, bemerkte die Süd-Tiroler Freiheit. Dabei erhielten Privatpersonen kostenlos ein Dosimeter-Kit, um die Radonkonzentration in den eigenen vier Wänden selbst zu messen. Nun wurden die Dosimeter-Kits an die Landesagentur zurückgeben und ausgewertet. Die Bürger wurden über die Ergebnisse bereits informiert. Dazu stellte die Süd-Tiroler Freiheit folgende Fragen: Wie viele Bürger haben sich am Projekt im Herbst 2018 beteiligt und wie viele davon haben die Messung abgeschlossen? Wie sind die jeweiligen Ergebnisse der Projektteilnehmer ausgefallen? (Es wird um eine anonymisierte Aufstellung ersucht). Welche Schlüsse ziehen Landesagentur und Landesregierung aus der ersten Erhebung? Die Radonmessungen dauerten ein Jahr, antwortete die Landesregierung. 2018 seien 366 Kits verteilt worden, 40 seien zurückgekommen. Bei 20 Kits ergebe sich eine Radonkonzentration unterhalb der 100 Mikropartikel pro m3, bei drei eine Konzentration über 500 pro m3. Man müsse aber noch feststellen, wo die Kits platziert waren, denn das könne einen großen Unterschied machen.
Die Sitzung wird morgen wieder aufgenommen.