Von: mk
Bozen – Der Landtag hat sich heute unter anderem mit geförderten Güterwegen beschäftigt. Der Landtagsabgeordnete Alessandro Urzì hat einen Gesetzentwurf vorgelegt.
Landesgesetzentwurf Nr. 72/20: Änderungen des Landesgesetzes Nr. 5 vom 28. September 2009 „Bestimmungen zur Bonifizierung“ (vorgelegt vom Abg. Urzì). Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Straßen, für die öffentliche Zuschüsse gewährt sowie deren Instandhaltungsarbeiten von der öffentlichen Hand finanziert wurden, zu Straßen von öffentlichem Interesse erklären, die somit öffentlich zugänglich sind. Vorsitzender Franz Locher berichtete von den Arbeiten im II. Gesetzgebungsausschuss, der zum Gesetzentwurf ein negatives Gutachten abgegeben hat (zwei Ja, vier Nein, zwei Enthaltungen).
Einbringer Alessandro Urzì (Fratelli d’Italia) betonte, dass es ein Gesetz von allgemeinem Interesse sei, wenn es auch von zwei konkreten Fällen in Bozen ausgehe, dem Weingartenweg, der von Gries zum Krankenhaus führt, sowie jener Straße, die das Firmianviertel mit dem Pflegeheim für Langzeitkranke bei Sigmundskron verbindet. Auch andere Güterwege hätten Schranken, aber der Zugang für Fahrräder und Fußgänger sei möglich. Die beiden genannten Wege seien hingegen verriegelt worden. Es handle sich hierbei um Güterwege, bei denen in der Vergangenheit bedeutsame Arbeiten für die Instandhaltung und die Zurverfügungstellung von Diensten wie Wasserversorgung, Müllentsorgung und Postzustellung zugunsten der ansässigen Bevölkerung durchgeführt wurden. Der Weingartenweg führe durch den sog. Grünkeil, der eigentlich ein Villenviertel sei, in dem auch Bozens Vizebürgermeister wohne, der auch im Rat der Gemeinden sitze, welcher ein Gutachten zu vorliegendem Gesetzentwurf abgegeben habe. Der Rat weigere sich aber, den Abgeordneten Einsicht in die Akten zu gewähren, die zum negativen Gutachten für den Landtag geführt hätten. Dieser Interessenkonflikt sei zu klären. Der Gesetzentwurf wolle den Bürgern ihr Recht zurückgeben, öffentlich finanziert Einrichtungen zu nutzen. Der Weingartenweg münde in den Parkplatz des Krankenhauses; normale Bürger müssten an der Eingangsschranke des Parkplatzes zahlen, Grünkeilbewohner kämen direkt dorthin.
Franz Locher (SVP) erinnerte an die eingehende Debatte im Gesetzgebungsausschuss, dort sei es um den Zugang zum Krankenhaus gegangen, um die Beiträge und um die Sicherheit. Die Stadt Bozen müsse hier etwas tun, aber er könne nicht das Prinzip teilen, wonach ein öffentlicher Beitrag genüge, damit etwas von öffentlichem Interesse werde. Dann wäre vieles öffentlich, auch geförderte Wohnungen. Normalerweise gebe es zwischen Bevölkerung und Landwirtschaft einen großen Konsens, viele Güter- und Forstwege würden von Wanderern und Radfahrern genutzt, ohne öffentlich zu sein. Urzì sollte sich an die Stadtverwaltung um eine Lösung wenden, die Gemeinde habe z.B. die Möglichkeit der Enteignung.
Das Problem sei seit Jahren ungelöst, bemerkte Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten). Er stimme mit dem Rat der Gemeinden überein, wonach es dafür kein eigenes Gesetz brauche, weil die Gemeinden bereits Interventionsmöglichkeiten hätten, über den Bauleitplan oder über Verhandlungen mit dem Wegkonsortium. Eine Lösung sei jedenfalls in Sicht, auch durch Verhandlungen mit dem Konsortium zu einem Radweg.
Gert Lanz (SVP) sprach sich gegen den Gesetzentwurf aus. Diese lokalen Themen, die man bereits lokal lösen könne, sollten vor Ort gelöst werden. Das Prinzip, dass alles, wofür es einen Beitrag gegeben habe, öffentlich werden müsse, sei nicht haltbar; es würde eine Unzahl von Problemen aufwerfen.
LR Arnold Schuler bestätigte, dass die Gemeinden bereits die Möglichkeit haben, im Zuge einer Bauleitplanänderung die Konsortialwege als öffentliche Straßen zu erklären, die betroffenen Flächen zu enteignen und dem öffentlichen Interesse zuzuführen. Das Gesetz zu den Beiträgen sei 2016 geändert worden, demnach müsse für den Erhalt von Beiträgen die öffentliche Zugänglichkeit der Straßen gewährleistet werden. Aber das könne man nicht rückwirkend anwenden.
Alessandro Urzì bemängelte, dass auf seine konkreten Fragen, speziell zu Vizebürgermeister Walcher, nicht eingegangen worden sei. Wenn es für den Landtag kein Problem sei, so werde man sehen, was das Gericht dazu sage. Es sei schwerwiegend, wenn dem Landtag die Akteneinsicht zu einem Gutachten verweigert werde, das vom Rat der Gemeinden für den Landtag erstellt worden sei. Anderswo würde man dieses Verhalten anders bezeichnen, meinte Urzì und erinnerte in diesem Zusammenhang an eine Anti-Mafia-Kundgebung in Bozen. Auch zum Zugang der Grünkeilbewohner zum Krankenhausparkplatz habe er keine Antwort erhalten. Das Thema betreffe auch den Zugang zum Pflegeheim in Firmian. Man dürfe nicht Bozen und Sarnthein verwechseln und die Interessen von 50.000 und jene Walchers. Parteiobmann Achammer solle Stellung beziehen. Anderswo würde man dieses Schweigen als “omertà” bezeichnen. (Präsidentin Mattei wies Urzì darauf hin, dass er selbst die Verantwortung für seine Wortwahl übernehmen müsse.) Der Gesetzentwurf (mit einem einzigen Artikel) wurde mit zehn Ja, 19 Nein und fünf Enthaltungen abgelehnt.