Anträge von Freiheitlichen und L’Alto Adige nel cuore

Landtag befasst sich mit leistbarem Wohnen und Trinkwasserschutz

Donnerstag, 16. Mai 2019 | 13:07 Uhr

Bozen – Die Freiheitlichen stellten heute im Landtag den Antrag, die Behandlung des Beschlussantrags Nr. 83/19: Wolffreies Südtirol (eingebracht von den Freiheitlichen am 05.04.2019) vorzuziehen. Die Grünen plädierten dagegen, die Süd-Tiroler Freiheit war grundsätzlich dafür, aber nicht für einen Vorrang vor allen anderen Tagesordnungspunkten. Die Landesregierung plädierte dagegen, da der Antrag keine neuen rechtlichen Möglichkeiten eröffne und daher nicht dringlich sei.
Das Plenum lehnte den Antrag schließlich mit 28 Nein und fünf Ja ab.

Beschlussantrag Nr. 79/19: Leistbares Wohnen: Senkung der Baukosten für den privaten Wohnbau (eingebracht von den Freiheitlichen am 29.03.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. Sämtliche verpflichtende Bauvorschriften und Baustandards des Landes betreffend Baustoffanforderungen, Energieeffizienz, Energieausweis, Autostellplatzverpflichtungen, Gemeinschaftsflächen, Schallschutz und Brandschutz auf eine mögliche Reduzierung der Materialkosten und technischen Kosten zu prüfen und die derzeit geltenden Bauvorschriften und die Höhe der Baustandards auf ihre Notwendigkeit bzw. auf kostengünstigere Alternativen zu überprüfen. 2. Mit dem Ziel im privaten Wohnbau die Baukosten zu senken, nimmt die Landesregierung in jenen Bereichen, in denen es aufgrund dieser Kosten/Nutzen-Überprüfung sinnvoll erscheint, eine Anpassung der Baustandards und Bauvorschriften vor.

“Der Traum vom Eigenheim respektive einer Eigentums- oder Mietwohnung ist für viele, meist junge Südtiroler Familien aufgrund der viel zu hohen Immobilienpreise schlicht nicht zu verwirklichen”, erklärten die Freiheitlichen. “Neben den hohen Grundstückspreisen sind oft sehr hohe Baustandards mit ein Grund für die enorm hohen Baukosten. Mittlerweile zählen die Baustandards in Südtirol zu den höchsten im gesamten Alpenraum. Teuer muss aber nicht zwingend besser bedeuten. Die Entwicklung am Bausektor hat in den letzten Jahren viele neue Materialien und Techniken hervorgebracht, welche die derzeitigen Regelungen und Baustandards kostengünstiger erfüllen. Besonders im privaten Wohnbau müssen die Baustandards und verpflichtenden Bestimmungen, wie etwa zu Baustoffanforderungen und Energieeffizienz, auch an der Kosteneffizienz gemessen und festgelegt, an neue Techniken angepasst oder aufgrund gewonnener Erkenntnisse überdacht werden.”

Die Grünen sprachen sich gegen den Antrag aus, da er soziale Aspekte vor Sicherheit und Qualität stelle. Südtirol habe einen hohen Baustandard, der auch Energieeinsparung ermögliche. Die Technik mache diesen Standard immer günstiger, außerdem sollte die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch die Stromgesellschaften ins Auge gefasst werden. Energiestandards seien anfangs teuer, aber langfristig ein Gewinn.

Der Antrag klinge auf Anhieb gut, meinte das Team Köllensperger, aber die Tabellen zeigten, dass es kaum Preisunterschiede zwischen Klimahaus A und B gebe, solange Grundstückkosten und Abgaben gleich blieben. Man sollte stattdessen mehr auf kleine Kreisläufe setzen. Außerdem seien die anderen Kosten zu durchforsten, für den Grund, für die bürokratischen Auflagen usw.

Das Thema sei, wie jenes zum Wolf, emotionsgeladen, meinte die SVP. Man könne die Wohnkosten nicht erhöhen, ohne auch die Löhne zu erhöhen. Viele Kosten bestünden aus Papier, aus Gutachten, die den Bürgern wenig brächten. Die Kosten hingen hauptsächlich aber von Angebot und Nachfrage und von den Standards ab. Mit dem Urbanistikgesetz habe man Bestimmungen geschaffen, die sich hoffentlich als nützlich erweisen. Auch mit dem Wohnbaugesetz könne man zum Kostenabbau beitragen. Die Standards müssten gewährleistet werden, aber man müsse nicht unbedingt das Haus im Grünen haben. Man sollte auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung über die heutige Bauweise anstellen und eventuell neue Ansätze überlegen.

Die Demokratische Partei wies darauf hin, dass vor allem in Bozen die Kosten für neue Wohnungen sehr hoch sind. Vielfach hänge es dort von den Auflagen ab, nicht von den Standards. Ein Klimahaus sei teurer, helfe aber mit der Zeit auch, Kosten einzusparen. Die Süd-Tiroler Freiheit wies darauf hin, dass manche Standards am Berg wenig Sinn hätten, etwa jene zu den Sicherheitsausgängen. Man brauche auch nicht überall zwei Autostellplätze. Daher werde man dem Antrag zustimmen.

Die Landesregierung verteidigte die Energiestandards. Die Bürokratiekosten seien in Südtirol dank Gratissoftware günstiger als die EU vorgebe. Heute koste ein Klimahaus A weniger als vor Jahren ein Klimahaus B. Die Anfangskosten würden durch die Energieeinsparung kompensiert. Es werde mehrere Maßnahmen brauchen, um das Wohnen leistbarer zu machen. Es gehe um einzelne Verbesserungen, nicht darum, Bewährtes abzuschaffen. Die Anregung, zwischen Höhenlagen zu differenzieren, sei überlegenswert. Das Land werde für das neue Wohnbaugesetz eine Musterbauordnung vorbereiten, die auch eine Abweichung von den allgemeinen Bestimmungen erlaube. Der Antrag sei anscheinend nicht gelesen worden, meinten die Freiheitlichen. Er fordere keine Senkung der Standards, sondern eine Überprüfung. Der Antrag wurde mit fünf Ja, 27 Nein und einer Enthaltung abgelehnt.

Beschlussantrag Nr. 90/19: Sofortige Rücknahme der Liste der in den Trinkwasserschutzgebieten zugelassenen Pflanzenschutzmittel. Werden wirtschaftliche Interessen über die Gesundheit der Menschen gestellt? Das Image Südtirols als Land mit einer nachhaltigen Landwirtschaft ist angekratzt (eingebracht von L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia am 17.04.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. ihren Beschluss vom 12.3.2019, Nr. 142, mit sofortiger Wirkung aufzuheben; 2. den Einsatz von Glyphosaten in den Trinkwasserschutzgebieten des Landes bis zum Jahr 2020 auf jeden Fall auszuschließen; 3. die Liste der Pflanzenschutzmittel, die in den Trinkwasserschutzgebieten angewendet werden können, drastisch zu reduzieren, wobei in den Gebieten, wo Grundwasservorkommen bestehen, aus denen Wasser für die Wasserleitungen entnommen wird, eine absolute Einschränkung eingeführt wird; 4. umgehend einen Dialog mit den Interessenvertretungen der Landwirtschaft, einschließlich der Vertreter der biologischen Landwirtschaft, sowie mit den Umwelt- und Konsumentenvereinigungen in die Wege zu leiten, um über die erforderlichen Maßnahmen im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere in den Wasserschutzgebieten, zu beraten.

Das Landesgesetz erlaube Ausnahmen für Düngemittel und Pestizide auch in Schutzgebieten, erklärte L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia. 2016 seien auf jedem Hektar 62,2 Kg an Pflanzenschutzmitteln ausgebracht worden, das Zehnfache des nationalen Durchschnitts.

Die Grünen unterstützten den Antrag, der auf eine Anregung des WWF zurückgehe, der sich die Grünen angeschlossen hätten. Die Umweltagentur der Toskana habe die Gefährlichkeit der Mittel für Wasser und Gesundheit untersucht. Der Beschluss der Landesregierung berücksichtige nur ersteres, aber vor allem in Schutzgebieten sei laut genannter Agentur auch letzteres zu berücksichtigen.

Das Team Köllensperger wies auf die Übertragung gefährlicher Substanzen durch das Wasser hin. Um die Gesundheit der Bürger zu schützen, sollten Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten so weit als möglich vermieden werden. Manche wirkten akut, manche über längere Zeit. Die Schutzgebiete seien in Zonen unterteilt, auch noch in Zone 2 sollten Pflanzenschutzmittel so gut wie ausgeschlossen werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen