Von: mk
Bozen – Heute Morgen wurde im Landtag die Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 146/17: „Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2018“ wieder aufgenommen. Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte stattfand.
Art. 9 betrifft die Gemeindenfinanzierung. Paul Köllensperger forderte für die Einbehaltung der staatlichen Beiträge durch das Land das Einvernehmen der Gemeinden. Selbstverständlich suche man das Einvernehmen, erklärte LH Arno Kompatscher, man habe es inzwischen auch erreicht. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt. Der Artikel wurde mit 16 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.
Art. 11 betrifft die Führungsstruktur der Landesverwaltung.
Brigitte Foppa forderte die Streichung der Bestimmung, welche die Präsenz in der Führungsebene von acht auf vier kürzt. Der Artikel könnte auf eine Person zugeschnitten sein. Dies stritt LH Kompatscher ab, es gehe darum, dass es derzeit schwierig sei, Bewerber zu finden. Der Artikel wurde mit 17 Ja, einem Nein und elf Enthaltungen genehmigt.
Art. 12 betrifft die Finanzen der Gebietskörperschaften (die mit einer von LH Kompatscher vorgeschlagenen Änderung auf die Gemeinden eingeschränkt wurden).
Art. 14 sieht Sanktionen bei nicht wahrgenommenen Arztterminen vor. Myriam Atz Tammerle forderte eine klarere Bestimmung, um zwischen dringlichen und nicht dringlichen Fällen zu unterscheiden. Ein Fall könne sich auch nachträglich als nicht dringlich erweisen. Hans Heiss forderte, dass die Strafe von 35 Euro mit den zehn Euro Anmeldungsgebühr verrechnet wird. Er befürchtete, der Aufwand für die Einhebung werde größer sein als die Strafe, vor allem bei ausländischen Patienten. Andreas Pöder forderte bei der Bezahlung der Basisärzte die Streichung der Rückwirksamkeit ab 1. Jänner 2017. Im öffentlichen Dienst gebe es so etwas nicht. Die Strafe für den versäumten Arzttermin sei schwierig anzuwenden. Wenn jemand behaupte, er habe sich abgemeldet, sei das schwer zu widerlegen. Wer einen selbst vorgemerkten Termin verstreichen lasse, solle zahlen. Wenn ein Termin aber vom Arzt oder der Verwaltung vorgemerkt werde, sei eine Strafe nicht gerechtfertigt. Pöder forderte auch die Streichung der Bestimmung, die eine reduzierte Strafe verbietet – das sollte wie bei allen Verwaltungsstrafen geregelt werden. Alessandro Urzì betonte, dass das öffentliche Gesundheitswesen von den Steuern der Bürger bezahlt wird. Diese hätten ein Recht auf gute und zeitnahe Versorgung. Es sei eigentlich die Sanitätsverwaltung, die Strafe zahlen müsste, wenn sie Patienten monatelang auf eine Visite warten lasse. Außerdem verzichte die öffentliche Verwaltung bereits heute darauf, Strafen unter 30 Euro einzuheben, weil der Aufwand größer sei. Diese Maßnahme gehöre zu den Versuchen, die Wartezeiten zu verringern, erklärte LR Martha Stocker, was auch viele in dieser Debatte bemerkt hätten. Eine Verrechnung wäre zu bürokratisch, außerdem würden wenigstens die Südtiroler die Rechnungen pünktlich begleichen. Das Ziel der Maßnahme seien nicht Einnahmen, sondern eine Sensibilisierung. Die Sanktion sei bereits vor Jahren beschlossen worden, aber das reiche nicht, es brauche eine gesetzliche Grundlage. Eine telefonische Absage sei nachweisbar. Die Basisärzte seien keine Bediensteten, die Rückwirksamkeit sei mit Kollektivvertrag vereinbart worden. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Myriam Atz Tammerle fragte, was passiere, wenn jemand nach einem Sturz mit Schmerzen in die Erste Hilfe komme, aber dann nichts Schlimmeres festgestellt werde. Die Betroffenen könnten selbst oft nicht die Dringlichkeit einschätzen. Alessandro Urzì wiederholte seine deutliche Ablehnung der Strafbestimmung, die bei diesen Wartezeiten nicht gerechtfertigt sei. Hier werde die Bringschuld umgekehrt. Diese Lösung würde die Schlauen bevorzugen, die ihre Situation als besonders schwerwiegend darstellen würden. Sven Knoll fragte nach den fachlichen Kriterien für die Dringlichkeit in der Notaufnahme. LR Martha Stocker erinnerte Urzì daran, dass man vor dem Termin noch einmal telefonisch daran erinnert werde. Die Haus- und Kinderärzte seien die erste Anlaufstelle. Wenn diese den Fall für dringlich hielten, werde er auch schnell behandelt. In der Notaufnahme wende man die Manchester-Triage an. Der Artikel wurde mit 16 Ja, einem Nein und elf Enthaltungen genehmigt. Die Bestimmungen zur Absagepflicht und zur Verwaltungsstrafe wurden mit eigener Abstimmung mehrheitlich genehmigt.
Art. 15 betrifft lokale öffentliche Dienstleistungen und Beteiligungen. Hans Heiss forderte, dass das Verwaltungsorgan nur in Ausnahmefällen (statt in der Regel, wie von der Landesregierung vorgeschlagen) aus einem Einzelverwalter bestehen soll. Paul Köllensperger fordere, dass die öffentliche Verwaltung auf Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, dieselbe Kontrolle wie auf die eigenen Dienste ausüben könne. Er wies auf die Bestimmung hin, die Entschädigungen und Leibrenten für unvereinbar erkläre; dies könne den Handelskammerpräsidenten betreffen. Die strategische Kontrolle werde die Landesregierung auf jeden Fall ausüben, und zwar durch die jeweiligen Statuten, erklärte LH Kompatscher, das brauche man nicht ins Gesetz zu schreiben. Ob die genannte Bestimmung die Handelskammer betreffe, wisse er nicht. Die Regelung sei von den staatlichen Bestimmungen übernommen worden. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 17 Ja, einem Nein und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 17 betrifft die Beteiligung an Energiegesellschaften. Riccardo Dello Sbarba stellte fest, dass die kleinen Alperia-Kraftwerke zu den Investitionskosten abgetreten würden, während 10 Prozent der Alperia-Aktien den Gemeinden näher am Marktpreis angeboten würden. LR Richard Theiner bestätigte, dass es zwei völlig unterschiedliche Aspekte seien und dass es dafür auch zwei unterschiedliche rechtliche Regelungen gebe. Der Artikel wurde mit 19 Ja und sechs Enthaltungen genehmigt.
Die anderen Artikel wurden ohne Debatte genehmigt.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Andreas Pöder (BürgerUnion) sah in diesem Begleitgesetz einige Punkte, denen er in keinster Weise zustimmen könne, angefangen bei der Raumordnungsbestimmung, die den Einzelhandel in Gewerbezonen erlauben würde und die für die Unterbringung von Flüchtlingen alle Regeln außer Kraft setze, woraus private Hausbesitzer Nutzen ziehen könnten. Ungerecht sei auch die Strafe für verstrichene Arzttermine, wenn die Vormerkung nicht vom Patienten vorgenommen wurde. Die rückwirkende Auszahlung an die Basisärzte sei ein nicht nachvollziehbares Privileg.
Dieses anfänglich harmlose Begleitgesetz sei auf dem Wege zum Omnibus geworden, bemerkte Hans Heiss (Grüne). Die Raumordnung z.B. werde damit um einen umfangreichen Passus erweitert. Bei der Änderung des Vergabegesetzes gehe es um einen Anlassfall, den Brixner Hofburggarten, das könne man nicht gutheißen. Art. 8 sei in Ordnung, er sei eine Möglichkeit, in Abstimmung mit den Gemeinden Wohnraum für Asylwerber zu finden. Die Bestimmung wäre eigentlich nicht notwendig, wenn nicht einzelne Gemeinden sich gegen die Flüchtlingsaufnahme sperren würden. Die Sanktion im Sanitätsbereich sei vertretbar, ebenso die rückwirkende Auszahlung an die Ärzte. Seine Fraktion werde aber vor allem wegen der Prozedur zu diesem Gesetz dagegen stimmen.
Mit dem Anlass von Brixen könne er gut leben, meinte Roland Tinkhauser (Freiheitliche), der Anlassfall, den er ablehne, sei die Bestimmung zu den Flüchtlingen, die auf die ablehnenden Gemeinden zugeschnitten sei. Diese hätten sich demokratisch gegen eine Aufnahme ausgesprochen.
Aus demselben Grund werde auch seine Fraktion nicht zustimmen, erklärte Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit). Kürzlich habe auch EU-Präsident Tusk sich gegen eine verpflichtende Aufnahmequote ausgesprochen. Die Landesregierung fördere mit ihrer Flüchtlingspolitik radikale Positionen.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) äußerte seine Befürchtung, dass der Art. 8 zu Spekulation führen werde. Um dies zu vermeiden hätten wenigstens Bedingungen und Kriterien angeführt werden müssen. Schwerwiegend sei auch die Strafe zu den Arztterminen. Die Bürger würden für die Versäumnisse der öffentlichen Hand bestraft.
Andreas Pöder beantragte den Abbruch der Sitzung und ein Rechtsgutachten zu Art. 8. Der Landtag könne kein Gesetz beschließen, das ausdrücklich Rechtsbestimmungen missachte. Er werde sich jedenfalls an der Abstimmung zum Gesetz nicht beteiligen.
Myriam Atz Tammerle (STF) kündigte ihre Gegenstimme aus demselben Grund an. Diese Ungleichbehandlung könne man vor den Bürgern nicht vertreten. Auch zur Verrechnung der ärztlichen Behandlungen sei sie skeptisch.
Präsident Roberto Bizzo teilte mit, dass ein Sitzungsabbruch nur vom Einbringer des Gesetzes beantragt werden kann. Die dem Landtag vorgelegten Gesetzentwürfe würden jedenfalls vorher von den zuständigen Juristen geprüft. Dann bräuchte es kein Verfassungsgericht, wenn die Prüfung durch die Juristen genüge, meinte Alessandro Urzì. Dies sei kein Widerspruch, konterte Präsident Bizzo. Der Antrag Pöders Antrag auf Abbruch habe keine zulässige Begründung.
Der Gesetzentwurf wurde mit 19 ja und 14 Nein genehmigt. Anschließend wurden Tagesordnungen zu den Gesetzentwürfen 147 und 148 behandelt.