Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Landtag hat sich heute mit dem Beschlussantrag Nr. 60/19: Hallenspielplätze für Kinder (eingebracht vom Abg. Urzì am 5.3.2019) befasst. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten dafür einzusetzen, dass • Gemeindeprojekte zur Errichtung von Hallenspielplätzen und Einrichtungen für Spiel- und Freizeitaktivitäten finanziert werden; • die Südtiroler Gemeinden für die Umsetzung solcher Projekte sensibilisiert werden. Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) erinnerte an die Debatte, die im Jänner zum Antrag geführt wurde, in der jeder auf die eigene Erfahrung verwiesen habe. Er gab zu bedenken, dass auch die Bozner Kinder im Winter einen Platz zum Spielen bräuchten. Der Antrag wurde mit einem Ja, 19 Nein und acht Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 4/18: Keine Autobahnmaut auf der A22 zwischen Bozen Nord und Bozen Süd (eingebracht von den Abg. Köllensperger, Ploner A., Ploner F., Unterholzner, Faistnauer und Rieder am 20.11.2018). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden (Stadt Bozen, Brennerautobahn AG, Transportministerium) die Bedingungen für eine Einschränkung des Durchzugsverkehrs in Bozen zu schaffen, wobei als Erstmaßnahme der Bozner Abschnitt der Brennerautobahn A22 mautfrei befahrbar sein soll.
Paul Köllensperger (Team K) wies auf das Beispiel im Trentino hin, wo man ein Abkommen für einen Abschnitt bei Rovereto gefunden habe. Das Land zahle auch dafür. Auch Bürgermeister Caramaschi habe sich für eine solche Lösung ausgesprochen. Die derzeitige Belastung der Stadt sei nicht mehr tragbar. Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) sah einen Umweltnotstand im Bozner Talkessel. Es gebe auch ein Staatsratsurteil, das die Verantwortlichen bei solchen Situationen zum Handeln zwinge.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sah in der Lösung keine Verbesserung für die Bozner Luft. Etwas anderes sei die Verkehrsbelastung in der Stadt. Carlo Vettori (Alto Adige Autonomia) unterstützte den Antrag. Bozen habe ein großes Verkehrsproblem, und wenn die Stadtverwaltung es nicht lösen könne, so könne dies ein Ausweg sein. In Rovereto funktioniere es.
Brigitte Foppa (Grüne) befürchtete, dass die Streichung der Maut zu einem höheren Verkehrsaufkommen und damit zu mehr Luftverschmutzung führen werde, auch, weil man auf der Autobahn schneller fahre. Josef Unterholzner (Team K) unterstützte die Eröffnung einer neuen Route. Die Staus in der Stadt verursachten sicher mehr Luftverschmutzung. Niemand werde eigens nach Bozen fahren, um den kurzen Gratisabschnitt zu nutzen.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) sah in dem Vorschlag eine Verbesserung der Situation. In Trient und Rovereto zeige sich das. Riccardo Dello Sbarba (Grüne) wollte zwischen Verkehrs- und Umweltproblem unterscheiden. Die Belastung für die Luft sei dieselbe, wenn man auf der Autobahn statt auf den Stadtstraßen fahre.
Hanspeter Staffler (Grüne) sah die Gefahr, dass man das Gegenteil des Gewünschten erreicht. Es könnte auch sein, dass dann manche vom Bus aufs Auto umsteigen, um an das andere Ende der Stadt zu gelangen.
Carlo Vettori (AAA) präzisierte, dass der Abschnitt nur mit einem speziellen Telepass gratis befahrbar sei. Gerhard Lanz (SVP) sprach sich gegen den Antrag aus, da er widersprüchlich sei: Er wolle den Durchzugsverkehr verringern und mache die Durchfahrt billiger. Lanz schlug vor, den Antrag so abzuändern, dass vor dieser Maßnahme untersucht wird, ob er Verkehr und Umwelt in Bozen wirklich entlasten könne. LR Giuliano Vettorato wies darauf hin, dass Trient bereits eine Umfahrung habe, Bozen nicht. Wenn man den Verkehr auf der A22 verbillige, könne das auch zu mehr Umweltbelastung führen.
LH Arno Kompatscher berichtete, dass dazu bereits mit dem Ministerium gesprochen wurde. Es fehlten aber die nötigen Daten, um zu wissen, welche Auswirkungen die Maßnahme hätte. Bozen brauche Verkehrsentlastung und es brauche Umfahrungen, nicht nur auf der Achse Nord-Süd. Das alte SS12-Projekt sei sicher nicht die Lösung. Mit Bozen habe man eine Agenda zu den Umfahrungen erstellt, aber damit alleine werde das Problem nicht gelöst. Viele wollten nicht durch die Stadt, sondern hinein. Bevor man Maßnahmen wie die vorgeschlagene setze, sollte man die Situation genauer analysieren.
Der Vorschlag sei nicht als Allheilmittel gedacht, sondern als Teillösung, erklärte Paul Köllensperger. Es gehe um tausende Autos, die sonst halt durch die Stadt fahren statt oben drüber. In Trient sei die Initiative von Fugatti ausgegangen, in Südtirol habe sich LR Bessone dafür ausgesprochen.
Der Antrag wurde mit zehn Ja, 17 Nein und drei Enthaltungen abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 29/19: Abschaffung des Amtes des Regierungskommissars für die Autonome Provinz Bozen (eingebracht von der Abg. Mair am 23.1.2019). Der Landtag hat mit dem Beschlussantrag Nr. 305/05 am 10.10.2006 die Landesregierung verpflichtet, die nötigen Schritte in die Wege zu leiten, damit das Regierungskommissariat abgeschafft wird und die entsprechenden Zuständigkeiten dem Landeshauptmann übertragen werden. Dies vorausgeschickt, bekräftigt der Südtiroler Landtag obigen Beschluss und fordert die Landesregierung erneut auf, dessen Umsetzung konkret und mit Nachdruck in die Wege zu leiten. Der Antrag war im vergangenen Juli andiskutiert worden.
Der Regierungskommissar sei Ausdruck einer zentralistischen Staatsorganisation, erklärte Ulli Mair (Freiheitliche). Dass es auch ohne ihn gehe, zeige die Region Aosta. Beschwerden über die Missachtung der Sprachbestimmungen gehe er nicht nach. Der Regierungskommissar sei einsprachig, die deutsche oder die ladinische Sprachgruppe seien nie zum Zug gekommen. Auch die Lega habe die Abschaffung gefordert.
Bereits Togliatti habe die Abschaffung gefordert, bemerkte Riccardo Dello Sbarba (Grüne). Der Landtag habe sich für die Abschaffung ausgesprochen, aber diese lasse sich nur durch das Parlament bewerkstelligen. Um das zu erreichen, müsse die Landesregierung in Rom verhandeln, und dazu seien solche Anträge nicht hilfreich.
Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia) bezeichnete das Thema als delikat und beantragte namentliche Abstimmung. Die Region Aosta sei älter als die Republik Italien und habe daher andere Regeln. Der Regierungskommissar habe eine Verbindungsfunktion und erlaube es der Regierung, die Politik der Regionen und des Staates miteinander zu koordinieren. In einer so starken Autonomie wie Südtirol habe der Regierungskommissar eine besondere Bedeutung.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) meinte, dass der Regierungskommissar nicht so sehr eine Verbindungsfunktion habe. Der derzeitige Amtsträger zeige übrigens Verständnis und Sensibilität für die besondere Situation Südtirols. Es gehe in dem Antrag auch um das Selbstverständnis Südtirols. Auch der Autonomiekonvent habe die Übertragung der Kompetenzen an den Landeshauptmann gefordert. Carlo Vettori (AAA) sprach sich für die Übertragung der Kompetenzen an den Landeshauptmann aus. Aber der Weg dahin sei lang, und vorliegender Antrag sei nicht das geeignete Mittel. Bereits am 13. Februar werde die Sechserkommission tagen; das sei der richtige Ort, um das Thema zu besprechen.
Sven Knoll (STF) kritisierte, dass man bestimmte Themen in Watte packen wolle. Zu diesem Thema müsse man Klartext reden. Man müsse sich klar fragen, ob man in Südtirol einen römischen Aufpasser haben wolle. Die Aufgaben des Regierungskommissars könne Südtirol selbst besser ausüben. Der Autonomiekonvent habe sich für eine Abschaffung ausgesprochen. Knoll fragte die Landesregierung, was aus dem Konvent geworden sei. Bis jetzt habe man keine Initiativen zur Umsetzung gesehen.
Solche Anträge habe der Landtag schon öfter angenommen, bemerkte Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten). Der Konvent habe Schiffbruch erlitten, weil er von bestimmter politischer Seite vereinnahmt worden sei. Das Regierungskommissariat sei für bestimmte Aufgaben geschaffen worden, z.B. auch für das Management der Migrantenströme.
LH Arno Kompatscher bezeichnete die Übertragung dieser Kompetenzen als ein Anliegen, das die SVP schon lange vorbringe. Für solche Anliegen sei aber die Staat-Regionen-Konferenz und die Sechserkommission der richtige Ort. Für Kontakte und Verhandlungen zwischen Rom und Bozen brauche es das Regierungskommissariat überhaupt nicht. Neuerdings sei auch die Koordinierungsfunktion für Notfälle – etwa beim Sturm Vaia oder beim Coronavirus – dem Landeshauptmann übertragen worden. Man habe schon mit der Regierung über die Abschaffung geredet, aber das sei beim Regierungswechsel versandet. Der Antrag sollte als Begehrensantrag an das Parlament umformuliert werden, denn das sei die richtige Adresse. Der Konvent sei nicht versandet, man arbeite bereits an der Umsetzung. Man strebe vor allem das Einvernehmensprinzip an, damit der Staat nicht einseitig das Statut ändern könne. Letzteres sei die Voraussetzung für eine Reform des Statuts. Ulli Mair kündigte an, das Dokument als Begehrensantrag vorzulegen.
Die Sitzung wird morgen wieder aufgenommen.