17 Ja, sechs Nein und acht Enthaltungen

Landtag: Sammelgesetz wird verabschiedet

Donnerstag, 05. Juli 2018 | 17:15 Uhr

Bozen – Der Landtag hat sich heute wieder mit dem Sammelgesetz befasst. Auf dem Programm stand der letzte Teil der Artikeldebatte.

Art. 46 betrifft die Wohnbauförderung. Josef Noggler forderte, dass eine Abwesenheit aus Studiengründen nicht für die Feststellung der tatsächlichen Besetzung der Wohnung zählen soll. Der Antrag wurde angenommen. Der Artikel wurde bei 6 Enthaltungen genehmigt.

Art. 47 wurde ohne Debatte genehmigt, Art. 48 war bereits vom Gesetzgebungsausschuss gestrichen worden.

Art. 49 betrifft die Wirtschaftsförderung.Hans Heiss forderte die Streichung von Abs. 2 zur Exportförderung. Damit würde die derzeitige Bestimmung ungenauer. LH Arno Kompatscher erklärte, dass die Mittel begrenzt seien, daher wolle man sich bei der Auswahl nicht zu sehr einschränken. Der Artikel wurde unverändert mit 15 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.

Art. 49-bis betrifft die Förderung des AFI und wurde auf Vorschlag des Landeshauptmanns gestrichen. Der Landtag habe bereits einen Beschlussantrag in diesem Sinne angenommen und die Landesregierung habe ihn bereits umgesetzt, erklärte Kompatscher.  Hans Heiss bedauerte dies. Der Artikel hätte nämlich eine Anhebung von 1,60 auf 2 Euro pro Beschäftigtem gebracht. Auch Paul Köllensperger bedauerte die Entscheidung; ein Beschlussantrag sei nämlich nur bis Ende der Legislatur gültig, ein Gesetzesartikel wäre von Dauer gewesen. Diese Erhöhung hätte keine finanzielle Deckung gehabt, wandte LH Kompatscher ein. Wer Mehrausgaben vorsehe, sollte auch angeben, wie sie finanziert werden sollen. Er fügte hinzu, dass er sich vom AFI mehr Wissenschaftlichkeit erwartet hätte, etwa zur Entwicklung der Lohnschere, die in den letzten Jahren nicht auseinandergegangen sei.

Art. 50 betrifft Steinbrüche und Gruben.Drei Änderungsanträge von Pöder und Heiss wurden abgelehnt. Die vorgesehene Verlängerung der Genehmigung sei offensichtlich auf bestimmte Personen zugeschnitten, mutmaßte Andreas Pöder. Auch Bernhard Zimmerhofer wunderte sich über die Verlängerung; durch den BBT-Aushub sei auf Jahre genügend Material da. Es gehe hier um archäologische Funde, welche die Arbeiten für Jahre blockieren könnten, erklärte LH Kompatscher. Der BBT-Aushub sei in die Gesamtplanung einberechnet worden, seit Beginn der Arbeiten seien viel weniger Gruben genehmigt worden. Der Artikel wurde mit 17 Ja, drei Nein und zehn Enthaltungen genehmigt.

Art. 51 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 51-bis betrifft die Ratenzahlung von nicht geschuldeten Pensionsbeiträgen.
Tamara Oberhofer forderte die Streichung des Artikels. Die Betroffenen hätten die Situation nicht verschuldet. Wenigstens sollte eine Rückzahlung nur vorgesehen werden, wenn der Fehler innerhalb von 18 Monaten vom Land beanstandet wurde, wie es die staatlichen Bestimmungen für ähnliche Fälle vorsehen würden. In zwei Fällen seien 7.500 Euro zurückzuzahlen, eine halbe Jahresrente. Die Landesregierung wolle keinen Präzedenzfall schaffen, aber in diesem Fall sollte sie von diesem Prinzip abrücken. An dieser Frage zeige sich, ob es noch ansatzweise einen sozialen Flügel in der SVP gebe, meinte Andreas Pöder. Voriges Jahr habe man zwei Gastwirten die Rückzahlung von ungerechtfertigten Beiträgen in der Höhe von 400.000 Euro erlassen, weil sie nur einen Fehler gemacht hätten. Die nun betroffenen Rentner hätten keinen Fehler gemacht. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 17 Ja, neun Nein und fünf Enthaltungen genehmigt.

Art. 52 betrifft die Lebensmittelqualität. Hans Heiss plädierte gegen die Übertragung des Qualitätskotrollprogramms an eine andere Körperschaft; die Beihilfenquote sollte nicht der Landesregierung anheimgestellt werden. LH Kompatscher verteidigte die Delegierung, da man nicht immer mehr selbst übernehmen wolle, außerdem wolle man auf veränderte Rahmenbedingungen flexibel reagieren. Die Anträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 17 Ja und zwölf Enthaltungen genehmigt.

Art. 53 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 54 betrifft die Gastgewerbeordnung und die Ermöglichung von Streuhotels. Ein Streichungsantrag von Pöder wurde abgelehnt. Hans Heiss hielt die Streuhotels für eine interessante Option, um die Auslastung im historischen Ortskern zu erhöhen. Problematisch sei, dass sich ein Verdrängungswettbewerb entwickeln könnte, zu Lasten des einheimischen Wohnbedarfs. Er fragte nach der steuerlichen Behandlung der Streuhotels. Es müsse sich jedenfalls um Wohnungen handeln, nicht um Geschäftslokale oder ähnliches, präzisierte LH Kompatscher. Steuerlich seien es Zweitwohnungen und würden stärke besteuert als manche Betriebe. Die Gemeinde habe jedenfalls die Möglichkeit, die Entwicklung zu steuern. Der Artikel wurde mit 14 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.

Art. 55 betrifft die Berg- und Skiführerordnung. Hannes Zingerle schlug eine sprachliche Korrektur vor – Tourismus statt Fremdenverkehr – und fand die Zustimmung der Landesregierung. Der Artikel wurde mit 15 Ja und elf Enthaltungen genehmigt.

Art 56 und 57 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 58 betrifft die Ordnung des Skilehrerberufs. Hannes Zingerle schlug wieder eine sprachliche Korrektur vor, was angenommen wurde. Der Artikel wurde mehrheitlich genehmigt.

Art. 59 betrifft die Ordnung der Skigebiete. Paul Köllensperger wandte sich gegen die Einrichtung einer neuen Kommission und forderte die Streichung des Artikels oder mindestens des einschlägigen Abschnitts. Ein Streichungsantrag von Hans Heiss zielte in ähnliche Richtung. Außerdem würden Eingriffe außerhalb von Skizonen mit diesem Artikel nicht mehr verboten, sondern durch “ergänzende Eingriffe” eingeführt. Eingriffe außerhalb von Skizonen würden unzulässig bleiben, betonte LH Arno Kompatscher, im Artikel gehe es um Eingriffe in der Skizone. Für Eingriffe außerhalb sei ein Verfahren notwendig, eine Bewertung, die von der neuen Kommission vorgenommen würden. Der Landesregierung würden damit ein wirtschaftliches und ein Umweltgutachten vorliegen, wobei der Landschaftsschutz das höhere Gut sei. Ein eindeutig negatives Umweltgutachten werde sicher nicht zu einer Genehmigung führen. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt. Der Artikel wurde mit 17 Ja, vier Nein und acht Enthaltungen genehmigt.

Die Art. 60 bis 65 wurden ohne Debatte genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) begründete das Nein seiner Fraktion vor allem mit der rechtlichen Sanierung der Schnalstalbahnen der Athesia und mit der Gleichstellung von Umwelt- und Wirtschaftsgutachten bei Skigebieten. Die Umwelt habe laut EU-Normen Vorrang.

Das seien zwei separate Dinge, erwiderte LH Arno Kompatscher. Die Umweltverträglichkeit bleibe Voraussetzung. Die Landesregierung möchte bei solchen Vorhaben auch wissen, ob sie wirtschaftlich sinnvoll seien. Ein Gutachten sei eine Sache, am Ende entscheide laut Gesetz die Landesregierung. Etwas anderes habe er nie behauptet.

Der Gesetzentwurf wurde mit 17 Ja, sechs Nein und acht Enthaltungen genehmigt.

Anschließend wurde zum Gesetzentwurf zur Sachwalterschaft übergegangen.

Von: mk

Bezirk: Bozen