Intensives Arbeitsjahr 2020

Landtag: Volksanwältin legt Tätigkeitsbericht vor

Mittwoch, 09. Juni 2021 | 10:26 Uhr
51236553065_0fbd4b9fb3_k

Bozen – Die Volksanwaltschaft Südtirol blickt auf ein arbeitsreiches Jahr 2020 zurück. Vor allem die Covid-19-Pandemie führte zu zahlreichen Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, erklärte Volksanwältin Gabriele Morandell.

Die Anzahl der Beratungen ist im abgelaufenen Jahr 2020 gegenüber dem vorhergehenden Jahr 2019 um ganze 43 Prozent angestiegen. „Zu erklären ist dieser Anstieg mit den neuen zusätzlichen Schwierigkeiten und Problemen der Bürgerinnen und Bürger im Pandemiejahr“, so Volksanwältin Gabriele Morandell. „Mit sehr viel Einsatz und Kraft haben wir auf E-Mails, Telefonanrufe, Whatsapp-Nachrichten oder Videoanrufe zeitnah geantwortet und versucht, den oft verzweifelten Bürgern umfangreich Auskunft zu erteilen.“

8.428 Menschen wandten sich im Coronajahr 2020 an die Volksanwaltschaft. „Dies macht deutlich, wie wichtig die Volksanwaltschaft gerade in Krisensituationen ist und wie wichtig es ist, den Bürgern auch in schwierigen Zeiten zur Seite zu stehen “, sagt Morandell.

Die Schwerpunkte der Beschwerden und Beratungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können folgendermaßen aufgeteilt werden:

Grundrechte

Ein großes Problem für viele Bürger stellte die Einschränkung der demokratischen Grundrechte dar. Vor allem in den Monaten März, April und Mai, aber auch erneut im November und Dezember wurden die Grundrechte eines jeden Bürgers enorm eingeschränkt, wobei die Notwendigkeit verschiedener Maßnahmen von vielen Bürgern nicht nachvollzogen werden konnte.

Je länger diese Einschränkungen dauerten, umso schwieriger wurde es für die Südtiroler Bürger, diese Einschränkungen auch mitzutragen und zu verstehen. Die Liste an unverständlichen und immer neuen Einschränkungen der Grundrechte war lang und führte dazu, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf die Maßnahmen mit Kopfschütteln und auch Wut und Aggression reagierten.

Es sollte uns in Zukunft wirklich besser gelingen den Blick von der reinen Pandemiebekämpfung hin zu einer ausgewogeneren Abwägung aller Grundrechte zu richten, und insbesondere die Einschränkung der persönlichen Freiheitsrechte immer mit Bedacht abwägen. Bei letztgenannten geht es schließlich um das wichtigste Grundrecht der Menschheit. In der Tat ist es ja so: wo liegt der konkrete Unterschied in Bezug auf das Infektionsgeschehen, wenn sich eine Person unter Einhaltung der sogenannten A-H-A-Regeln alleine in Südtirol zur Zweitwohnung bewegt, eine Wanderung unternimmt…..?

Seniorenwohnheime

Im Bereich der Besuchsrechte in den Seniorenwohnheimen gab es im Jahr 2020 sehr viele Beschwerden und Nachfragen.

Viele Seniorenwohnheime hielten aufgrund von Corona-Erkrankungen der Heimbewohner die Strukturen über Monate geschlossen. Besuche der Heimbewohner durch die Angehörigen wurden über längere Zeiträume nicht zugelassen oder waren nur sehr eingeschränkt möglich, was die Angehörigen zum Verzweifeln brachte. Zahlreiche Heime verweigerten ihren Gästen, alleine das zu Haus verlassen, und auch trotz Corona-Schutzimpfung der Heimbewohner und des Pflegepersonals wurde vielfach an der rigiden Besuchsregelung nichts geändert.

Hier wünschten sich die Angehörigen mit Nachdruck, Möglichkeiten zu schaffen, um ihre Liebsten zu sehen. Einige Strukturen versuchten geeignete Lösung zu finden, andere jedoch zeigten schlichtweg kein Entgegenkommen und ließen auch keine Diskussion zu.

Gesetze und Verordnungen

Ein weiteres Problem stellte die Flut an Gesetzesdekreten und Verordnungen dar. Für einen einfachen Bürger war es schier unmöglich, auf dem Laufenden zu bleiben und zu verstehen, was erlaubt und was verboten war. Zudem gab es eine Reihe von unklaren Bestimmungen, die es im Detail auch immer wieder zu klären gab.

In den Medien verfolgten die Bürger die Neuigkeiten, sahen sich aber oft außerstande zu verstehen, welche Maßnahme nun bei uns in Südtirol gelten und kontrolliert werden.

Nicht zuletzt gab und gibt es auch immer wieder Unklarheiten hinsichtlich der Ausreise nach Österreich und der Einreise nach Italien. Hier hat jeder Staat in einem eigentlich geeinten Europa seine eigenen, ständig wechselnden Vorschriften, die es peinlichst zu beachten gibt.

Verwaltungsstrafen

Ein großes Problem stellten die zahlreichen Kontrollen der Corona-Vorschriften und die deswegen verhängten Strafen dar. Die Übertretung einer entsprechenden Vorschrift wird nämlich mit einer Strafe von 400 Euro bis 1.000 Euro geahndet. Diese sehr hohen Strafen wurden von vielen Bürger oft als Schikane empfunden, zumal oftmals ein Hinweis auf einen verrutschten Mundschutz doch wohl ausreichend gewesen wäre!

Sanitätsbetrieb und Quarantänemaßnahmen

Sehr viele Beschwerden gab es im Sanitätsbereich. Sehr viele Bürger, die an Corona erkrankten, warteten vergeblich auf eine Quarantänemaßnahme. Der Sanitätsbetrieb war für die Bürger telefonisch meistens auch nicht erreichbar. Auch E-Mails an die in der Maßnahme angeführten Adresse blieben unbeantwortet. Sehr viele Bürger waren in dieser Situation oft sehr verzweifelt.

Auch die Internetseite des Sanitätsbetriebes wurde nur schleppend bis gar nicht mit den relevanten Antworten auf wichtige Fragen ergänzt. Dadurch fehlten den Bürgern oft schlichtweg Informationen.

Öffentliche Verwaltung

Eine Kontaktaufnahme mit den öffentlichen Verwaltungen war in diesen Krisenzeiten für die Bürger auch nicht einfach. Viele für den Bürger sehr wichtige Anlaufstellen waren geschlossen oder nur sehr schwer erreichbar.

Zudem verzögerten sich aufgrund der Krise sehr viele Verwaltungsverfahren um etliche Monate.

Vor allem schwierig für die Bürger war der Zugang zu den Sozialsprengeln, welche eine sehr wichtige Kontaktstelle für die Bürger darstellen. Die Sprengel arbeiteten nur nach Terminvereinbarung, wobei es für die Bürger extrem schwierig war, überhaupt einen solchen Termin zu erhalten.

Andere Verwaltungen, wie das Führerscheinamt, vergaben persönliche Termine nur, wenn ein Bürger über SPID eine entsprechende schriftliche Anfrage stellte. Andere wichtige Verfahren, so wie auch die Zweisprachigkeitsprüfungen, waren im Jahr 2020 größtenteils ausgesetzt.

Im Allgemeinen wird im Jahr 2020 eine zusätzliche Distanzierung der öffentlichen Verwaltung gegenüber dem Bürger festgestellt. Viele BürgerInnen, aber auch Vereine und Genossenschaften berichteten der Volksanwältin über Schwierigkeiten, in die sie aufgrund von übereifrigen Kontrollmaßnahmen der Behörden geraten sind. Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die öffentliche Verwaltung und dessen Beamte sich heute mehr als übergeordnete Kontrollinstanz sehen und immer weniger ihre wichtige Dienstleistungsfunktion für den Bürger ersichtlich ist.

Der Tätigkeitsbericht ist online verfügbar. Anschließend antwortete Volksanwältin Morandell auf die Fragen der Abgeordneten, die ausnahmslos mit Lob für die verrichtete Arbeit begannen.

Sven Knoll kritisierte manche Notstandsverordnungen, die unverständlich und zum Teil widersprüchlich seien, und fragte nach den Einspruchsmöglichkeiten. Brigitte Foppa bat um Stellungnahme zur Antidiskriminierungsstelle und fragte, wie man mit Wutbürgern umgehe. Maria Elisabeth Rieder bemerkte, dass viele Menschen überfordert seien, wenn bestimmte Dienste nur mehr online geboten würden. Der Bericht habe viele Schwachstellen aufgezeigt, meinte Josef Unterholzner und fragte, was Politik und Volksanwaltschaft gegen Schikanen tun könnten, z.B. gegen eine Impfpflicht für Kinder und Jugendliche. Hanspeter Staffler bat um detailliertere Tabellen der Fälle für das nächste Jahr, was für die Abgeordneten eine wertvolle Arbeitshilfe wäre. Magdalena Amhof bat um detailliertere Aufschlüsselung bei den Beschwerden zum Baurecht und fragte nach dem Einfluss der Pandemie auf die Entwicklung bestimmter Fallzahlen. Helmut Tauber fiel auf, dass 40 Prozent der Beschwerden die Gemeinden beträfen und bat ebenfalls um Aufschlüsselung. Gert Lanz bemerkte, dass voriges Jahr vor allem über Rechte gesprochen wurde, zu wenig über Pflichten, und fragte, wie man den Bürgern beide Seiten vermitteln könnte. Sandro Repetto fragte, ob es mit bestimmten Verwaltungen die Zusammenarbeit besonders schwer sei und welche Bereiche besonders die neuen Mitbürger beträfen.

Volksanwältin Morandell erklärte, dass man die Bürger stets auf die Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen habe. Sie habe auch mit Wutbürgern zu tun gehabt und ihnen versucht zu erklären, warum bestimmte Dinge nicht zu ändern seien. Man sei dabei, die Antidiskriminierungsstelle zu organisieren, dabei seien einige Hürden zu überwinden, z.B. den Proporz, die Zusammenarbeit mit den Vereinen u.a. Sie rechne, dass man im Oktober starten könne. Beim Austausch mit der Landesverwaltung wende sie sich meist direkt an Generaldirektor Steiner. Durch die Einschränkungen hätten sich in der Verwaltung auch Rückstände gebildet, und die seien aufzuholen. Sie werde sich bemühen, die Fälle im nächsten Bericht detaillierter darzustellen, auch mit Zeitreihen. In den kleinen Gemeinden sei die Zugänglichkeit während der Lockdowns recht gut gewesen, in den großen weniger. Die Seniorenwohnheime seien im heurigen Bericht zum ersten Mal separat ausgewiesen, da es in diesem Bereich eine Zunahme der Beschwerden gegeben habe – das große Thema seien die Besuchsrechte gewesen. Die Zunahme der Verwaltungsstrafen sei vor allem der Überwachung der Coronaregeln geschuldet.  Der Zusammenhang von Rechten und Pflichten sei besser allgemein zu kommunizieren, z.B. in Radiosendungen.

Von: mk

Bezirk: Bozen