Mehr Gehalt für Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art

Lehrpersonal: Erster Teil-Landeskollektivvertrag vorunterzeichnet

Mittwoch, 26. Oktober 2022 | 16:20 Uhr

Bozen – Öffentliche Delegation und Lehrergewerkschaften haben sich auf den ersten LKV-Teilvertrag für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art geeinigt. Dieser sieht auch eine erhöhte Zusatzvergütung vor.

In den vergangenen Wochen haben die öffentliche Delegation des Landes und die vier Lehrergewerkschaften immer wieder verhandelt. Vergangene Woche hat sich eine Einigung zwischen den Verhandlungsführenden der Vertragsparteien zum ersten Teil-Landeskollektivvertrag (LKV) für die Lehrpersonen der Schulen staatlicher Art abgezeichnet. Heute (26. Oktober) haben die Verhandlungsführenden den ersten LKV-Teilvertrag vorunterzeichnet. Er gilt für den Dreijahreszeitraum 2022 bis 2024.

64,5 Millionen Euro für den Dreijahreszeitraum 2022 bis 2024

Für die über 10.000 Lehrerinnen und Lehrer der Schulen staatlicher Art wurden drei Bereiche verhandelt: die Erhöhung der persönlichen Zusatzvergütung des Lehrpersonals, eine flexiblere Handhabung der Leistungsprämie und die flexiblere Besoldung des abgeordneten oder zur Verfügung gestellten Personals. Insgesamt stellt das Land für die Vertragsverhandlungen 64,5 Millionen bereit: Für die Umsetzung des ersten Teilvertrags sind für das Jahr 2022 24,5 Millionen Euro vorgesehen und für die Folgejahre 2023 und 2024 jeweils 20 Millionen Euro.

Landesrat Philipp Achammer, betont, dass ihm die Erhöhung des Gehalts für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art ein großes Anliegen ist: “Ziel des ersten Teilvertrags war zuvorderst eine Anhebung der Zusatzvergütung für das Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art. Das Ergebnis ist insbesondere in Zeiten von Preissteigerungen und größeren Herausforderungen im Schulalltag ein gemeinsames Signal der Verantwortung.” Insgesamt sei ein ausgewogener Abschluss gelungen.

Mehr Gehalt für Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art

Entscheidender Verhandlungsbereich des ersten LKV-Teilvertrags war die ökonomische Besserstellung der Lehrerinnen und Lehrer der Schulen staatlicher Art. Die persönliche Zusatzvergütung, die derzeit pro Monat 49,60 Euro brutto beträgt, wird demnach deutlich angehoben. Der erste LKV-Teilvertrag sieht vor, dass die persönliche Zusatzvergütung von über 10.000 Lehrpersonen der Südtiroler Grund-, Mittel- und Oberschulen für das Jahr 2022 monatlich um 149,00 Euro brutto erhöht wird. Ab dem Jahr 2023 beträgt diese 114,50 Euro brutto. Sie wird in zwölf Monatsraten ausgezahlt und beläuft sich somit jährlich auf 2383,20 Euro brutto für das Jahr 2022, auf 1969,20 Euro brutto ab dem Jahr 2023.

Flexibilisierung der Leistungsprämie

Außerdem sieht der erste LKV-Teilvertrag eine flexiblere Handhabung der Leistungsprämie für das Lehrpersonal vor, welche die Schulführungskraft auf der Grundlage von Kriterien vergibt. Bei der Zuweisung der Leistungsprämie soll es zukünftig keinen Grund- und Höchstbetrag geben. Auch kann die Leistungsprämie nur einer begrenzten Anzahl von Lehrpersonen zugewiesen werden. Ab dem Schuljahr 2022/2023 stehen für den Fonds für Leistungsprämien 4,9 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

Aufgabenzulage für abgeordnetes Lehrpersonal nicht mehr gedeckelt

Eine Neuerung sieht der erste LKV-Teilvertrag auch für das an Stellen in der öffentlichen Verwaltung abgeordnete Lehrpersonal vor. War die jährliche Aufgabenzulage von mindestens 2000 Euro brutto bisher an einen Höchstbetrag gebunden, so wurde Letzterer abgeschafft. Der effektiv festgelegte Betrag beinhaltet außerdem die jährliche Leistungsprämie.

Weg frei für Prüfung und Genehmigung des ersten LKV-Teilvertrags

Nach der heutigen Vorunterzeichnung wird der Entwurf zum ersten LKV-Teilvertrag von der Prüfstelle, vom Rechnungsprüferkollegium des Landes und von der Kontrollsektion des Rechnungshofes begutachtet. Anschließend wird er der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt. Sobald das Gutachten des Bildungsministeriums in Rom vorliegt, können die öffentliche Verhandlungsdelegation und die Lehrergewerkschaften den ersten Teil des LKV-Vertrages endgültig unterzeichnen. Die darin vorgesehene Erhöhung wird dann nach der Veröffentlichung des ersten Teilvertrags im Amtsblatt ausbezahlt.

Von: lup

Bezirk: Bozen