"Bürger werden kein Verständnis zeigen"

Maier kritisiert Beamtenbevorzugung

Donnerstag, 01. Februar 2018 | 11:29 Uhr

Bozen – Ulli Maier nimmt zum Thema Beamtenbevorzugung Stellung. “An zwei aktuellen Beispielen wird deutlich, dass die Landesregierung mit zweierlei Maß misst. Während von 13 Niedrig-Renten-Beziehern 41.000 Euro zurückgefordert werden, sollen vom Rechnungshof verurteilte Landesbeamte ‚saniert‘ und schadlos gehalten werden. Dabei trifft die betroffenen Rentner keine Schuld, denn es liegt weder eine Falscherklärung noch eine Unterlassung vor. Vielmehr liegt der Fehler für die im Zeitraum 2010 – 2016 zu viel gezahlte Ergänzungszulage bei der Landeverwaltung. Zudem hätte diese das Geld laut Madia-Gesetz (Gesetz zur öffentlichen Verwaltung) innerhalb von 18 Monaten zurückfordern müssen“, schreibt die freiheitliche Fraktionssprecherin im Landtag, Ulli Mair, in einer Stellungnahme.

„Weitaus großzügiger und entgegenkommender gibt sich die Landesregierung, wenn es um die eigenen Beamten geht. Nach einem Urteil des Rechnungshofes gegen 18 Landesbeamte sollen diese nun mit einer so genannten authentischen Interpretation ‚saniert‘ werden. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um einen direkten Eingriff in ein laufendes Gerichtsverfahren. Auch bei den 18 Landesbeamten geht es um Zulagen, insgesamt um rund 565.000 Euro, die nicht hätten bezahlt werden dürfen. Anscheinend erhielten zwischen 2011 – 2016 rund 600 Beamte des Landes Führungs- und Koordinierungszulagen, die ihnen nicht zugestanden hätten, weil sie keine Führungs- oder Koordinierungsaufträge mehr innehatten. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die im bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für Südtirol vorgesehene Regelung, wonach diese Zulagen nach einer gewissen Zeit Teil des Grundgehaltes werden, nicht rechtens ist. Für den Rechnungshof kommt die Weiterzahlung dieser Zulagen einer automatischen Lohnerhöhung gleich, was laut Staatsgesetz nicht zulässig ist“, führt Mair aus.

„Wenn der Landtag nun aufgefordert wird, rückwirkend ein Gesetz zu beschließen, um eine autonome Regelung zu verteidigen, so kann man dafür Verständnis aufbringen. Kein Verständnis werden die Bürger hingegen dafür zeigen, wenn – wie im Fall der 13 Niedrig-Renten-Bezieher – die Landesregierung tatenlos zuschaut“ schließt Mair.

Von: mho