Von: mk
Bozen/Trient – Die erste Gesetzgebungskommission des Regionalrats unter dem Vorsitz von Mirko Bisesti ist am Donnerstag in Trient zusammengetreten. Das Gremium befasste sich mit einer Reihe von Gesetzesentwürfen und begann, wie auf der Tagesordnung vorgesehen, mit der Arbeit am Gesetzesentwurf Nr. 2: Ergänzung des Regionalgesetzes Nr. 4 vom 20. November 2020 (Vorsorgemaßnahme für Künstler), vorgelegt von den Regionalräten Oberkofler, Foppa, Rohrer, Coppola, Achammer und Amhof. Erstunterzeichner Zeno Oberkofler (Grüne) erläuterte „die Schwierigkeiten einer bestimmten Kategorie von Freiberuflern, eine Rente zu bekommen. Wir wollen den zusätzlichen Beitrag zu dem bereits von der Region bereitgestellten Fonds erhöhen, ein Schritt, um die Armut von Künstlern zu verhindern“. Regionalassessor Carlo Daldoss berichtete, dass bisher 29 Künstler in Südtirol in den Genuss des Beitrags gekommen seien, während im Trentino die Kriterien für die Definition des Begriffs „Künstler“ derzeit noch fehlen. Der Landesrat äußerte sich positiv über den Gesetzentwurf, der im Ausschuss mit elf Stimmen einstimmig angenommen wurde.
Als Nächstes wurde der Gesetzesentwurf Nr. 3 geprüft: Bestimmungen auf dem Sachgebiet der Zusammensetzung und Wahl der Gemeindeorgane – Änderungen zum Regionalgesetz Nr. 2 vom 3. Mai 2018 (Kodex der örtlichen Körperschaften der autonomen Region Trentino-Südtirol) in geltender Fassung, vorgelegt von den Abg. Köllensperger, Rieder, Ploner Alex und Ploner Franz). Der Entwurf wurde von Maria Elisabeth Rieder vorgestellt: „Das Gesetz betrifft nicht nur die Kommunalwahlen, sondern auch andere Wahlverfahren. Unser Ziel ist es, mehr Menschen zu motivieren, das wollen wir erreichen, indem wir auch in der Provinz Trient vier Vorzugsstimmen zulassen und gleichzeitig das Panaschieren einführen. Assessor Franz Locher lobte die sehr sachkundige Debatte und teilte den Wunsch nach mehr Beteiligung am politischen Leben. „Die beiden unterschiedlichen Wahlsysteme im Trentino und in Südtirol“, so Locher, “lassen jedoch eine Änderung, wie sie der zur Diskussion stehende Gesetzesentwurf vorsieht, nicht zu.“ Der Gesetzentwurf wurde mit sechs Nein, drei Ja und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Die Kommission setzte dann ihre Arbeit mit der Prüfung des Gesetzentwurfs Nr. 6 fort: Änderung der Regionalgesetze betreffend die wirtschaftliche Behandlung und Vorsorgeregelung der Regionalratsabgeordneten (eingebracht vom Präsidenten des Regionalrates Paccher). Der Text wurde den Kommissionsmitgliedern von Roberto Paccher selbst erläutert: „Der Entwurf kommt nicht aus heiterem Himmel, sondern wurde bereits in der letzten Legislaturperiode vom damaligen Präsidenten Noggler im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden vorgelegt. Unser Vorschlag betrifft die Altersvorsorge der Abgeordneten und zielt darauf ab, dass dieselben Beiträge nicht wie heute in einem privaten Fonds landen, sondern im Haushalt der Region verbleiben, um dann bei Erreichen bestimmter Parameter eine verzögerte, beitragsabhängige Entschädigung zu erhalten. Der Vorteil ist, dass die Region dank der direkten Verwaltung der Mittel über 20 Jahre hinweg mehr als 26 Millionen Euro einsparen wird: Nur wir und das Aostatal sind bei der alten Methode geblieben. Das ist ein völlig anderer Ansatz als der der Leibrente“.
An diesem Punkt vertagte der Ausschussvorsitzende Mirko Bisesti die Sitzung auf einen späteren Termin, an dem man sich mit den Details des Textes befassen wird.
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6 Kommentare auf "Neuen Vorsorgeregelung für Abgeordnete: Behandlung im Kommission beginnt"
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…isch schun toll, wenn man sich kann Gehalt und Rente seöber festlegen…
😆
Das weißt du seit langem. Hat es zum Politiker nicht gereicht?
Wer sollte Gehälter und Renten von Politikern denn festlegen? Der Vorwurf ist immer der Selbe, sie machen es wie es ihnen gefällt. Würde das Volk entscheiden wärs wohl unterhalb dem Gehalt einer x beliebigen Putzfrau.
Frage, wer würde dann die Laufbahn eines Politikers wählen wenn das Gehalt nicht stimmt? Ich seh das eher als Schmerzensgeld denn was die sich aus der Gesellschaft raus alles gefallen lassen müssen ist unter aller Sau und Recht machen sie es sowieso nie allen.
Die Kritik, bei uns in einer Demokratie ist Blödsinn und Neid!
A normaldo Mensch isch sekko la a Vollidiot…
In deinem Fall wiederspreche ich nicht.
@ N. G. Das Einkommen aller regionalen und staatlichen Politiker sollte nach einem Koeffizienten des staatlichen Durchschnittseinkommens berechnet werden. Somit würde sich jede Änderung der Einkommen auf die Poltikerentschädigung auswirken. Solche Entscheidungen werden wohl von fast allen „Volksvertretern“ abgelehnt, es betrifft ja die eigene Tasche und die Transparenz der Bezüge.