Funktion als Schutzmacht bekräftigt

Notenwechsel zu Südtirol-Autonomie: Wien begrüßt Reform

Mittwoch, 25. März 2026 | 08:47 Uhr

Von: mk

Wien/Rom/Bozen – Die österreichische Bundesregierung hat die aktuelle Reform der Südtiroler Autonomie ausdrücklich begrüßt. In ihrer Funktion als „Schutzmacht“ sehe die Republik Österreich in der vorliegenden Verfassungsreform, die bereits drei von vier Lesungen im italienischen Parlament erfolgreich durchlaufen hat, eine entscheidende Weichenstellung zur langfristigen Absicherung und Weiterentwicklung der Südtirol-Autonomie.

Wie die Nachrichtenagentur APA berichtet, findet derzeit ein intensiver diplomatischer Notenwechsel zwischen Italien und Österreich statt. Den Auftakt bildete ein Schreiben der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni an Bundeskanzler Christian Stocker, in dem sie über die Details und Inhalte der Reform informierte.

Stocker sprach gemeinsam mit Außenministerin Beate Meinl-Reisinger von einer „Wahrung und Verstärkung der Autonomie“. In seinem Antwortschreiben wird Bundeskanzler Stocker die Bedeutung der „kontinuierlichen Bemühungen“ beider Staaten zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie hervorheben. Österreich wird in diesem Zusammenhang „keine Einwände“ gegen die Reform erheben.

Die Reform wird in Wien als notwendige Wiederherstellung wichtiger Zuständigkeiten gewertet, die seit 1992 – etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes – verloren gegangen oder eingeschränkt worden waren. Darüber hinaus sieht der Entwurf eine signifikante Stärkung der legislativen Befugnisse Südtirols vor, insbesondere in den Bereichen Raumordnung und Umweltschutz, Wildtiermanagement und die Verankerung exklusiver Gesetzgebungsbefugnisse.

Als wesentlicher Schutzmechanismus ist zudem vorgesehen, dass Änderungen am Autonomiestatut künftig nur noch mit Zustimmung des Landes Südtirol zulässig sein sollen.

Hinsichtlich der Zugeständnisse an die italienische Sprachgruppe, wie etwa der Verkürzung der Residenzpflicht für das aktive Wahlrecht von vier auf zwei Jahre sowie einer Flexibilisierung des ethnischen Proporzes in der Landesregierung und in den Gemeindeverwaltungen vertritt Wien eine pragmatische Position. Zwar könnten diese Maßnahmen einzelne Schutzstandards für die deutsche und ladinische Sprachgruppe lockern, in der Gesamtbetrachtung würden jedoch die Vorteile durch die „beträchtliche Stärkung der autonomen Befugnisse“ überwiegen.

Kompatscher: „Völkerrecht wird anerkannt“

Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher zeigte sich erfreut über den positiven Verlauf des diplomatischen Austausches. „Dieser Notenwechsel ist die Bestätigung einer konsolidierten diplomatischen Praxis zwischen Italien und Österreich. Er beweist, dass beide Staaten das völkerrechtliche Fundament der Südtirol-Autonomie – den Pariser Vertrag – weiterhin uneingeschränkt anerkennen“, erklärte Kompatscher laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Ansa.

Kompatscher betonte zudem, dass daraus die völkerrechtliche Schutzfunktion Österreichs resultiere, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen zu überwachen. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf das Paket, mit dem der Pariser Vertrag substanziell umgesetzt wurde. Der aktuelle Austausch reihe sich nahtlos in die bewährte Praxis der vergangenen Jahre ein, in denen Anpassungen der Autonomie stets im bilateralen Einvernehmen begleitet wurden, erklärt der Landeshauptmann.

Bezirk: Bozen

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