Durchimpfung: „Angstmacherei mit unwahren Behauptungen“

Ohne Impfung keinen Führerschein? – “Stimmt nicht!”

Donnerstag, 02. November 2017 | 17:01 Uhr
Update

Bozen – Der Südtiroler Sanitätsbetrieb weist die Behauptung, dass „der italienische Staat bis 2019 die gesamte Bevölkerung vollkommen durchimpfen will“, als absolut falsch zurück. Es gehe lediglich um Empfehlungen und das Gespräch mit den Patientinnen und Patienten.

Die Aussage, dass die Durchimpfung der Bevölkerung Gesetz sei, zirkuliert in diesen Tagen in den sozialen Medien und stimme genauso wenig, wie die Behauptung, dass künftig die Verlängerung des Führerscheins vom Nachweis des Impfstatus abhängen soll.

Thomas Lanthaler, geschäftsführender Sanitätsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, betont, dass die Prioritäten und Ziele des staatlichen Impfprogramms im Zeitraum 2017-2019 öffentlich und nachlesbar seien.

Auf der Webseite des Gesundheitsministeriums www.salute.gov.it/vaccini sind umfangreiche Informationen rund um den neuen Impfplan für Kinder und Jugendliche von null bis 16 Jahren und auch der obengenannte Plan zur Impfvorsorge kann heruntergeladen werden.

Dort stehe, dass die Fachleute eingeladen werden, aktiv auf bestimmte Risikogruppen zuzugehen und die Wichtigkeit von Impfungen anzusprechen, beispielsweise die Grippeschutz-Impfung für Personen über 65 Jahren und/oder Chronisch-Kranke. Der Impfplan legt unter anderem für die Erwachsenen nahe („è opportuno“), dass z.B. bei der Erneuerung des Führerscheins vom Arzt oder von der Ärztin darauf hingewiesen wird, dass die Impfung gegen Diphterie-Thetanus-Keuchhusten alle zehn Jahre aufzufrischen wäre.

„L’età adulta (19-64 anni): Nel corso dell’età adulta è opportuna la somministrazione periodica (ogni 10 anni) della vaccinazione difterite-tetano-pertosse con dosaggio per adulto, che deve essere offerta in modo attivo, trovando anche le occasioni opportune per tale offerta (es. visite per il rinnovo della patente di guida, visite per certificazioni effettuate presso il medico di medicina generale, etc.).”

Von einer zwangsweisen Durchimpfung der gesamten Bevölkerung könne also keine Rede sein.

Volksbegehren: „Kompatscher verbietet plötzlich Lehrern und Kindergärtnerinnen das Beglaubigen“

Die BürgerUnion kritisiert unterdessen in Zusammenhang mit der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren gegen den Impfzwang, dass sich Landeshauptmann Arno Kompatscher Lehrerinnen und Lehrern sowie Kindergärtnerinnen das Beglaubigen von Unterschriften verboten habe, obwohl dies beim Volksbegehren der Initiative für mehr Demokratie noch möglich gewesen sei.

Der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder wirft nun dem Landeshauptmann ein „gestörtes Verhältnis zur Demokratie“ vor und kündigt massive Anstrengungen zum Übersteigen der erforderlichen 8.000 Unterschriften an.

Laut Südtiroler Volksbegehrensgesetz dürfen auch Landesangestellte Unterschriften beglaubigen. Rund 80 Lehrerinnen und Lehrer und Kindergärtnerinnen hatten sich bislang gemeldet, um Unterschriften für das Volksbegehren gegen den Impfzwang zu beglaubigen.

„Plötzlich zauberte Landeshauptmann Kompatscher ein ganz frisches Gutachten seines Rechtsamtes aus dem Hut, um Lehrern und Kindergartenpersonal das Beglaubigungsrecht zu verweigern“, betont Pöder. Er wirft dem Landeshauptmann nun „Behinderung eines demokratischen Prozesses“ und „Rom-Hörigkeit“ vor, indem er das Impfzwang-Dekret mit allen „unlauteren Mitteln“ verteidige.

Von: mk

Bezirk: Bozen