Von: mk
Auch der ehemalige Südtiroler Senator Oskar Peterlini äußert sich zur geplanten Neuzeichnung der Wahlkreise in Südtirol. “Die von der Abgeordnetenkammer beschlossene Änderung des Wahlkreises Bozen-Unterland verletzt das Südtirol-Paket in schwerwiegender Weise, so wie dieses 1992 vor der UNO zur Streitbeilegung geführt hat”, erklärt Peterlini in einer Aussendung.
Peterlini war 2001 bis 2013 Senator, nachdem er am 13. Mai 2001 im Einerwahlkreis Bozen in den Senat gewählt worden war. Am 9. April 2006 gelang ihm auf der Liste SVP-Unione) die Wiederwahl ebenso wie am 13. April 2008 (SVP-Autonomie). Seit dem Jahre 2011 unterrichtet er als Lehrbeauftragter an der Freien Universität Bozen.
“In seiner Regierungserklärung vom 30. Jänner 1992 führte Ministerpräsident Giulio Andreotti vor den beiden Kammern des italienischen Parlaments die zur Durchführung des Südtirol-Pakets ergriffenen Maßnahmen an und legte sie in einer dem Protokoll beigefügten Liste schriftlich vor. Darunter befand sich neben den Durchführungsbestimmungen ausdrücklich auch das Staatsgesetz Nr. 422 vom 30. Dezember 1991 zur Umsetzung der Maßnahme 111 des Pakets. In Artikel 4 dieses Gesetzes ist die Einteilung des Wahlkreises Bozen-Unterland mit der genauen Aufzählung der 18 Gemeinden – von Aldein bis Pfatten – festgelegt”, schreibt Peterlin.
Diese Liste habe die italienische Regierung an Österreich übermittelt. In der Streitbeilegungserklärung Österreichs an die UNO werde im siebten Absatz ausdrücklich auf die Regierungserklärung Andreottis und die übermittelte Liste der Paketmaßnahmen Bezug genommen. Die Liste einschließlich des Staatsgesetzes über die Einteilung der Senatswahlkreise bilde somit einen Bestandteil jenes Pakets, das am 19. Juni 1992 zur Streitbeilegung vor der UNO führte, argumentiert Peterlini.
“Die Einteilung der Senatswahlkreise war das Ergebnis langjähriger Verhandlungen, die sich von 1988 bis zur Verabschiedung des Staatsgesetzes im Jahr 1991 hinzogen. Umstritten war insbesondere die Auslegung der Maßnahme 111 des Pakets: Die italienische Regierung vertrat die Auffassung, sie solle die Wahl eines italienischen Senators garantieren”, so Peterlini. Das Paket selbst sehe jedoch vor, “die Teilnahme der Vertreter der italienischen und der deutschen Sprachgruppen der Provinz Bozen im Parlament im Verhältnis zu ihrer zahlenmäßigen Stärke zu begünstigen”. Damit spricht es laut Peterlini von beiden Sprachgruppen und von einer Begünstigung, nicht von einer Garantie.
“Das Ergebnis dieser Verhandlungen war ein Wahlkreis, dessen Bevölkerungszusammensetzung die Wahl eines italienischen Senators begünstigt, ohne sie zu garantieren. Dieser Kompromiss wurde Bestandteil des Südtirol-Pakets und kann daher nicht durch einen einseitigen Gesetzgebungsakt des italienischen Parlaments abgeändert werden. Eine solche Änderung stellt vielmehr eine Verletzung des Südtirol-Pakets dar”, ist Oskar Peterlini überzeugt.




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