"Prinzip der fairen Zusammenarbeit (leale collaborazione) verbessern"

Plangger für Aufwertung des Ausschusses für regionale Angelegenheiten 

Mittwoch, 13. September 2017 | 12:15 Uhr

 

Rom – Am heutigen Mittwoch hat Albrecht Plangger im Namen der SVP-Kammerabgeordneten die Stimmabgabeerklärung zum Bericht des Ausschusses für regionale Angelegenheiten gehalten.

Laut Plangger wäre die Verfassungsreform überaus notwendig gewesen, ebenso eine Überarbeitung der Autonomiestatute, selbstverständlich nur im Einvernehmen zwischen Landtag und Regierung.

In der Verfassungsreform 2001 sei im Art. 11 des Verfassungsgesetzes Nr. 3/2001 schon vorgesehen gewesen, die Kompetenzen des Ausschusses für regionale Angelegenheiten zu erweitern, paritätisch mit Mitgliedern der Regionalräte und Gemeinden aufzustocken und somit – in Erwartung einer Kammer der Regionen – eine parlamentarische Verbindung zwischen Zentralstaat und Lokalverwaltungen herzustellen um das Prinzip einer fairen Zusammenarbeit (leale collaborazione) zu verwirklichen.

„Leider ist man in den vergangenen 15 Jahren diesen Weg in Erwartung einer viel weiter reichenden Verfassungsreform nicht gegangen und daher steht man nach dem Scheitern dieser Reform wieder am Anfang“, betont SVP-Kammerabgeordneter Albrecht Plangger.

Somit begrüßt Plangger jetzt diesen vom Ausschuss für regionale Angelegenheiten ausgearbeiteten Bericht mit dessen umfangreichen Ergebnissen: Der heute mit 20 Abgeordneten und 20 Senatoren besetzte Ausschuss sollte auf insgesamt 60 Mitglieder (30/30 – davon 21 Vertreter der Regionen und autonomen Provinzen und 9 Vertreter der Gemeinden) aufgestockt werden. Von den Regionen sollten auf jeden Fall Regierungsmitglieder in den Ausschuss entsandt werden.

Der Ausschuss würde mit allen Zuständigkeiten gemäß Art. 117 Abs.3 und Art. 119 der Verfassung betraut und mit einem verstärkten Pflichtgutachten („competenza consultiva rinforzata“) ausgestattet. Wann immer dieser Ausschuss ein negatives oder positives Gutachten mit Bedingungen abgibt, bräuchte es in den Parlamentskammern die absolute Mehrheit ihrer Mitglieder.

Mit der Verabschiedung des Gesetzesdekretes “Mezzogiorno” Art.15-bis im August sind wichtige  Ergebnisse der Ausschussarbeit schon vor der Sommerpause in Gesetzesform umgeschrieben worden. „Nun könnte der Ausschuss für regionale Angelegenheiten in der noch verbleibenden Zeit der Legislaturperiode probeweise eine Zusammenarbeit zwischen dem derzeitigen Zwei-Kammern Ausschuss für regionale Angelegenheiten und den Vertretern der Regionen und Lokalkörperschaften anstreben“, erklärt SVP-Parlamentarier Albrecht Plangger.

Nach der heutigen Genehmigung im Plenum sollten laut Plangger die Reglements beider Parlamentskammern (Kammer und Senat) baldigst an diese neue Möglichkeit – der politischen Abstimmung von Erfordernissen des Zentralstaates und jenen der Peripherie – angepasst werden.“Dies hätte eine wesentliche Vereinfachung der Beziehungen zwischen Staat und Regionen sowie eine Verminderung der Rechtsstreitigkeiten zur Folge“, so der SVP-Kammerabgeordnete Plangger im Namen seiner Kollegen Alfreider, Gebhard und Schullian abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen